Dividende
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Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet.
Ob eine Dividende gezahlt wird und in welcher Höhe, wird vom Management vorgeschlagen und von der Hauptversammlung beschlossen. Die Gewinnausschüttung erfolgt meist am Tag nach der Hauptversammlung. Es kann jedoch auch nach einem Geschäftsjahr mit Gewinn auf die Auszahlung einer Dividende verzichtet werden, z.B. wenn das Unternehmen eine größere Investition plant. Entscheidend für den Anspruch auf eine Dividendenzahlung bei ruhenden Beständen ist, ob der Aktionär am letzten Tag vor dem Ex-Tag die fragliche Aktie in seinem Wertpapierdepot verbucht hatte. Bei schwebenden Börsengeschäften bestimmt sich der Anspruch nach dem Schlusstag. Der letzte Tag vor dem Ex-Tag ist der letzte cum-/inklusiv-Tag. Der Ex-Tag ist i. d. R. der Zahlbarkeitstag, muss es aber nicht zwingend sein. Trotzdem wird in solchen Ausnahmefällen bei Kauf ab Ex-Tag kein Dividendenanspruch mehr erworben. Am Ex-Tag erfolgt der Abschlag der Bruttodividende vom Börsenkurs, was sich infolge anderer Marktfaktoren aber nicht sichtbar niederschlagen muss. Zwar spricht man davon, dass die Dividende aus dem Kurs heraus gerechnet wird, tatsächlich beachten allerdings die Marktteilnehmer lediglich die Ausschüttung und der Kurs kommt nach wie vor durch Angebot und Nachfrage zu Stande.
Die Ausschüttungen von Fonds werden zwar manchmal als Dividende bezeichnet, jedoch ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da in den Ausschüttungen auch zinsartige Erträge enthalten sein können.
Profitable Unternehmen schütten einen Teil des Bilanzgewinns als Dividende an ihre Aktionäre aus. Wie hoch die Dividende ausfällt, bestimmt die Hauptversammlung. Angegeben wird die Dividende meist in Währungseinheit pro Stück, also beispielsweise drei Euro pro Aktie. Manchmal wird die Dividende aber auch in Prozent des Nennwerts angegeben. Aus Dividende und Aktienkurs lässt sich die Dividendenrendite berechnen.
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[Bearbeiten] Steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttung
Privatpersonen in Deutschland müssen Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuern. Kapitalgesellschaften können Dividenden steuerfrei vereinnahmen, seit 2004 sind jedoch 5% der erhaltenen Dividende fiktiv als Betriebseinnahmen zu buchen, de facto also 5% der Dividenden der Steuer zu unterwerfen.
1. Dividenden
Bei Dividenden aus deutschen Aktien erfolgt regelmäßig ein Steuerabzug in Höhe von 20 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag) der auszuschüttenden Dividende in Form der Kapitalertragsteuer (KESt) durch Einbehalt von der Dividendenausschüttung bei der Aktiengesellschaft. Über die einbehaltene KESt plus Solidaritätszuschlag ist dem Dividendenempfänger durch die auszahlende Depotbank eine Steuerbescheinigung zu erteilen. Die Dividende wird üblicherweise auf das zugehörige Konto eines Wertpapierdepots abzüglich der Steuern und eventueller Gebühren überwiesen.
Die Dividenden sind bei inländischen Personen im Normalfall sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen voraussichtlich noch bis Ende 2008 nach dem Halbeinkünfteverfahren als Einnahmen zu besteuern, ab 2009 voraussichtlich pauschal mit 25%.
Bei Dividenden aus ausländischen Aktien wird häufig am Sitz der Gesellschaft eine Quellensteuer einbehalten (je nach Land verschieden, häufig 15%). Der Anleger muss die Dividende wie bei inländischen Aktien versteuern, kann aber die einbehaltene Quellensteuer in seiner deutschen Steuererklärung wahlweise von der Steuerschuld abziehen oder als Werbungskosten aus Kapitalvermögen anrechnen lassen.
Ist der Empfänger einer Dividende eine inländische Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH) so kann die Einnahme je nach der Art der Beteiligung an der anderen Kapitalgesellschaft steuerfrei oder steuerpflichtig sein.
2. Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF
Ist die Ausschüttung der Dividende als Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 KStG nF erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen. Diese Ausschüttung gilt als Rückgewähr von Einlagen und mindert die Anschaffungskosten. Sie ist keine steuerbare Einnahme und unterliegt damit nicht dem Steuerabzug in Höhe von 20 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag).
[Bearbeiten] Dividendenrendite
Die Dividendenrendite (englisch: Dividend yield) ist die Dividende, ausgedrückt als Anteil am Aktienkurs: Dividende / Aktienkurs (* 100 gibt den Prozentwert). Sie ist eine der klassischen Kennzahlen zur Bewertung einer Aktie. Die Dividendenrenditen von DAX-Werten liegen gewöhnlich bei 2% bis 3%. Hintergrund dieser Kennzahl ist, dass eine vom Betrag her hohe Dividende weniger Ertrag bringen kann als eine vom Betrag her niedrige Dividende, wenn man den Bezug zum jeweiligen Aktienkurs nicht herstellt. Die Dividendenrendite ist von der Aktienrendite zu unterscheiden. Während die Dividendenrendite das Verhältnis der Dividende zum gegenwärtigen Kurs beschreibt, ist die Aktienrendite eine Maßzahl dafür, wie sich der Wert eines Aktienengagements über einen Zeitraum hinweg entwickelt hat und berücksichtigt sowohl die in dem Zeitraum angefallenen Dividenden als auch die möglicherweise eingetretenen Kurssteigerungen.
Beispiel: Drei Euro Dividende pro Aktie zu 55 Euro (ergibt eine Dividendenrendite von 5,5%) ist besser als sechs Euro Dividende pro Aktie zu 125 Euro (Dividendenrendite von 4,8%).
Die veröffentlichten Dividendenrenditen beziehen sich üblicherweise auf die vom betreffenden Unternehmen zuletzt an die Aktionäre ausbezahlte Dividende und den aktuellen Kurs der Aktie.
Für einen Investor, der die Aktie billiger als zum aktuellen Kurs gekauft hat, erhöht sich damit seine persönliche Dividendenrendite und umgekehrt.
Beispiel: Eine Aktien wurde bei 20 Euro gekauft. Der aktuelle Kurs beträgt 43 Euro und die aktuelle Dividende 2 Euro je Aktie. Dann ist die veröffentlichte Dividendenrendite = (2/43*100) = 4,7% und die persönliche Dividendenrendite = (2/20*100) = 10%.
In Deutschland ist es üblich, die Dividende nur einmal jährlich auszuschütten. In Europa sind mehrmalige Ausschüttungen bis hin zu quartalsweisen Dividendenzahlungen möglich. In den USA ist die quartalsbezogene Dividende die gängige Form.
Der Aktienindex DivDAX umfasst 15 Aktiengesellschaften des DAX mit der höchsten Dividendenrendite.
[Bearbeiten] Stockdividende
Von einer Stockdividende spricht man, wenn die Dividendenzahlung nicht durch Bargeld, sondern durch die Ausgabe von kostenlosen Aktien erfolgt.
Die Höhe der Ausschüttungen von Genussscheinen eines Unternehmens wird gelegentlich an die Höhe der Dividende einer Aktie desselben Unternehmens gekoppelt.
[Bearbeiten] Konkursrechtlicher Begriff
Im schweizerischen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff der Dividende u.a. auch den Betrag, den der Gläubiger für seine Forderung nach durchgeführtem Konkurs erhält.
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Dividende – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |