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Due-Diligence-Prüfung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Due Diligence (DD) bezeichnet die "gebotene Sorgfalt", mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien das Vertragsobjekt im Vorfeld der Akquisition geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Kaufobjekts, eine Analyse der mit dem Kauf verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Gegenstand der Prüfungen sind etwa Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten. Gezielt wird nach so genannten Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder Garantien sein.

Grundlage ist sinnvollerweise ein Vorvertrag oder ein Letter of Intent, in dem ein angemessener Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung vereinbart wird. Weiterhin werden regelmäßig der Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten sowie ggf. die Zahlung einer Gebühr bei Nichtkauf zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht. Recht hilfreich für Projektprüfungen sind so genannte Meilensteinberichte (siehe auch: Meilenstein), welche den Zustand des jeweiligen Projektes in einer Kurzzusammenfassung wiedergeben.

Zur Durchführung einer Due Diligence sind auf diesem Gebiet nicht nur erfahrene Anwälte und Wirtschaftsprüfer notwendig, sondern, je nach Umfang der DD, auch Fachleute mit spezifischen Kenntnissen, z. B. Kenntnisse der Branche oder spezieller Themengebiete wie Informationstechnik, Architekten oder Bausachverständige. Je nach Größe und Branche des zu kaufenden Unternehmens sind Due-Diligence-Teams mit 20 und mehr Teammitgliedern durchaus denkbar.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Kriterien einer Due-Diligence-Prüfung

Will ein Unternehmen ein anderes Unternehmen oder einen Betriebsteil kaufen oder übernehmen, wird zuvor meistens eine Bewertung (SWOT-Analyse) des Unternehmens durchgeführt. Hierbei sollte nicht die standardisierte Bearbeitung von Checklisten im Vordergrund stehen, sondern ausgehend von den Akquisitionszielen und Investitionshypothesen des potentiellen Erwerbers ein Arbeitsplan entwickelt werden, der vor allem die anfänglich gesetzten Hypothesen untersucht.

Kriterien einer solchen Bewertung koennen unter anderem sein:

  • Qualität des Managements und der Führungspersonen
  • Qualifikation der Mitarbeiter und ihre Veränderungsbereitschaft
  • Vorhandensein klarer Ziele des Unternehmens oder Betriebsteils
  • Klare Verteilung von Budgets
  • Geschlossene oder offene Informationspolitik und Unternehmenskommunikation im Hause
  • Dokumentierte Ablaufprozesse und Prozessorientierung
  • Grad der Kundenzufriedenheit und Vorhandensein eines Messinstrumentes
  • Höhe der Mitarbeiterzufriedenheit und Vorhandensein einer Mitarbeiterbefragung
  • Bewertung der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung / Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit
  • Bewertung der Ergebnisse und Bilanzen des Unternehmens
  • Saisonalität der Ergebnisse, des Working Capitals und der Cash Flows
  • Nettoverschuldung unter Berücksichtigung von Off-Balance Liabilities, Eventual Verbindlichkeiten, Unterbewertung von Finanzverbindlichkeiten bzw. Überbewertung von Vermögensgegenständen
  • Bewertung des Vorhandenseins eines Qualitätsmanagements im Hause
  • Analyse und Beurteilung der rechtlichen, insbesondere steuer-, arbeits- und gesellschaftsrechtlichen, Unternehmensstrukturen für Zwecke der Risikoanalyse und Gestaltungsoptimierung.

Wie die Auflistung der Kriterien erkennen lässt, spielt die Ertragskraft des Unternehmens alleine eine eher untergeordnete Rolle. Wichtiger - insbesondere für Private Equity Investoren - sind die Soft Factors, wie Qualität der Berichterstattung (DD-Bericht) oder die viel beschworene klare Verteilung der Budgets.

[Bearbeiten] Phasen im Due-Diligence-Prozess

  • Strategie und Planungsphase
  • Kontakt und Sondierungsphase
  • Letter of Intent (LoI)
  • Analyse- und Verhandlungsphase
  • Abschlussphase
  • Post-Audit-Phase

[Bearbeiten] Praktische Durchführung der Due-Diligence (Buyers Due Diligence)

Zur tatsächlichen Durchführung der DD wird durch das zu verkaufende Unternehmen ein Datenraum eingerichtet. In diesem Datenraum werden alle Unterlagen bereitgestellt, die das zu verkaufende Unternehmen dem kaufenden Unternehmen zur Verfügung stellen will.

Der Datenraum wird meist nicht im Unternehmen, sondern an einem neutralen Ort eingerichtet, z. B. beim Anwalt, der das Unternehmen vertritt.

[Bearbeiten] Datenrauminhalt

Die im Datenraum zur Verfügung gestellten Unterlagen sind von verschiedenen Kriterien abhängig. Hierzu ist immer die Frage zu stellen, was das Unternehmen in diesem Stadium preisgeben will. Dazu gehören immer die geprüften Jahresabschlüsse, Gesellschaftsverträge und die Übersicht über Mitarbeiter. Es müssen immer so viele Informationen wie (für einen Verkauf) nötig sein, ohne aber sofort auch Geschäftsgeheimnisse wie z. B. Umsatzrenditen bei einzelnen Kunden offenzulegen.

[Bearbeiten] Datenraumregeln

Für den Datenraum gelten bestimmte Regeln, die streng überwacht werden:

  • die Nutzer des Datenraums sind vor der DD zu benennen
  • die Nutzer des Datenraums unterschreiben die Datenraumregeln
  • die Anwesenheit wird durch entsprechende Listen dokumentiert
  • es dürfen keine Dokumente aus dem Datenraum entfernt werden
  • es dürfen keine Fotokopien oder Fotographien erstellt werden
  • die Regeleinhaltung wird durch Aufsichtspersonal kontrolliert

[Bearbeiten] Datenraummitarbeiter

Hierbei handelt es sich um einen von der Käuferseite zusammengestellten Stab von:

  • Anwälten
  • Wirtschaftsprüfern
  • Fachleuten der Käufer

Je nach Ausrichtung des zu kaufenden Unternehmens werden darüber hinaus noch Fachleute aus den Bereichen:

  • Marken- und Patentrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Umweltrecht- und Umwelttechnik
  • EDV-Sachverständige
  • Versicherungssachverständige

hinzu gezogen.

[Bearbeiten] Datenraumarbeit

Alle nach den Datenraumregeln benannten Mitarbeiter haben Zutritt und damit Zugriff auf die Unterlagen im Datenraum. Diese werden die Unterlagen kritisch prüfen und den Inhalt entsprechend werten.

Im Rahmen der Prüfung ist es möglich, Kopien bestimmter Dokumente anzufordern und weitergehende Fragen zu stellen. Der Verkäufer kann diesen Anforderungen ganz oder teilweise zustimmen und die Fragen ganz oder teilweise beantworten. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Herausgabe oder Beantwortung, wird aber seine Entscheidung über den Kauf u. U. davon abhängig machen.

Da zu Beginn des Datenraumverfahrens nicht bekannt ist, welche Dokumente später als Kopie zu erhalten sind, bemühen sich die Datenraummitarbeiter, möglichst alle relevanten Dokumente abzuschreiben (PC, handschriftlich) oder zu diktieren.

[Bearbeiten] Ergebnis der praktischen Arbeit

Die Ergebnisse werden in einem Datenraumbericht für den Käufer zusammengefasst. In diesem wird auf die erkannten Stärken und Schwächen des zu verkaufenden Unternehmens hingewiesen. Diese Ergebnisse sind die wichtigsten Grundlagen für die endgültigen Vertrags- und Preisverhandlungen.

[Bearbeiten] Gliederung eines Due-Diligence-Reports

  • 1. Prüfungsauftrag
  • 2. Prüfungsumfang
  • 3. Grundsätzliche Informationen über die beabsichtigte Transaktion
  • 4. Ziel und Zweck der Transaktion
  • 5. Analysen:
    • a) der rechtlichen Situation (Legal Due Diligence)
    • b) der steuerlichen Situation (Tax Due Diligence)
    • c) der finanzwirtschaftlichen Situation (Financial Due Diligence)
    • d) von Markt, Branche und Strategie (Market / Commercial Due Diligence)
    • e) der Umweltverträglichkeit (Environmental Due Diligence)
    • f) des Versicherungsschutzes (Insurance Due Diligence)
    • g) der Technik (Technical Due Diligence)
    • h) der Mitarbeitersituation (Human Resources Due Diligence)
  • Zusammenfassendes Ergebnis
  • Schlussbemerkung
  • Anhang

[Bearbeiten] Buyers Due Diligence

Der Käufer eines Unternehmens veranlasst die Due Diligence. Er stellt die aus seiner Sicht notwendigen Fachleute (Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Umweltfachleute etc.), die für ihn die zu erwerbende Firma untersuchen. Das Ergebnis der Untersuchung fließt dann in den Kaufpreisvorschlag des Käufers bzw. in die von ihm geforderten Gewährleistungen ein.

Der Fokus der Buy Side Due Diligence unterscheidet sich aus Sicht der jeweiligen Käufer. Insbesondere ist zwischen strategischen Käufern, also Käufern die in ihrer Industrie wachsen möchten bzw. ggf. auch in andere Industrien diversifizieren möchten, sowie Finanzinvestoren, die das Unternehmen aus Renditeerwägungen erwerben, zu unterscheiden. Dieser Unterschied resultiert vor allem aus den unterschiedlichen Anforderungen bei der Finanzierung der Transaktion. Während der Finanzinvestor den Erwerb i. d. R. hochgradig fremdfinanziert, wird die Akquisition eines strategischen Investors i. d. R. eher durch Eigenmittel finanziert.

[Bearbeiten] Vendors Due Diligence

Der Verkäufer bereitet durch eine selbst veranlasste Due Diligence sein Unternehmen auf einen Verkauf vor. Er ist nach der Due Diligence in der Lage, evtl. Schwachstellen des Unternehmens zu erkennen und zu beseitigen. Auf diese Weise ist er vor negativen Überraschungen nach einer Buyers Due Diligence relativ sicher.

Außerdem ist eine Vendors Due Diligence dann sinnvoll, wenn das Unternehmen mehreren Käufern angeboten werden soll, da hierdurch der Aufwand auf der Käuferseite reduziert wird. Aufgrund der zu antizipierenden unterschiedlichen Interessen der möglichen Käufer (Stratege vs. Finanzinvestor) ist die Vendor Due Diligence i. d. R. umfangreicher als die Buy Side Due Diligence.

[Bearbeiten] Funktionale Formen der Due Diligence

  • Strategic Due Diligence:

strategische Sicht industrieller, finanzieller und spekulativer Investoren, strategische Planung, Ermittlung von Synergiepotentialen

  • Financial Due Diligence:

Prüfung und Prognose von Vermögen, Ertrag, Cashflow, Liquidität, Eigenkapital- und Fremdkapitalaufbringung, Finanzierungsstruktur, Möglichkeiten zum Cash Pooling - summarische Feststellung von Deal Issues und Deal Breaker

  • Commercial Due Diligence:

Die Commercial Due Diligence analysiert den Markt und insbesondere die Wertschöpfungskette des Geschäftsmodell. Markt, Wettbewerbsanalyse, Benchmarking, Kunde, Produkt, Pricing und USP. Die Commercial Due Diligence beantwortet die Frage nach der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells.

  • Tax Due Diligence:

steuerliche Perspektive des Target, maßgebende steuerliche Einflussfaktoren, umwandlungs- und konzernsteuerliche Analyse, Risikoanalyse, Strukturierung des Erwerbs (Abschreibung des Kaufpreises, steuerschonende Finanzierung, Organschaft, Verlustvorträge, Verkehrssteuern)

  • Legal Due Diligence:

rechtliche Risiken und anhängige Rechtsstreitigkeiten, urheberrechtliche, arbeitsrechtliche und kartellrechtliche Prüfung, Fusionskontrolle, Prüfung bestehender Miet- und Pachtverhältnisse

  • Market Due Diligence:

Marktlage, interne Unternehmensanalyse, externe Unternehmensanalyse, Plausibilisierung der Planung, Datenquellen und Erfolgsfaktoren

  • Human Resources (HR) and Organisational Due Diligence:

Analyse des strukturellen Humankapitals, Analyse des individuellen Humankapitals sowie der Organisationsstruktur der Firma

  • Cultural Due Diligence

Gesellschaftliche Normen, Sitten und Bräuche, die aus dem Menschenbild und dem Selbstverständnis der Mitarbeiter heraus organisch gewachsen sind. Sie können branchenabhängig sehr verschieden sein. Die Komplikationen, die hier auftreten können, sind in einer Analogie möglicherweise mit europäischen Hilfsprojekten z. B. in Afrika vergleichbar: Wer nicht bereit ist, sich um ein echtes Verständnis der Mentalitäten zu bemühen, wird den Menschen vor Ort nicht helfen können. Die Aneignung dieses Verständnisses ist jedoch eben sehr zeitaufwendig.

  • Technical Due Diligence

technischer Zustand von Anlagen und Gebäuden, hier insbesondere Bewertung von Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierungspotenzial (hoher Stellenwert bei Immobilien-DD)

  • Environmental Due Diligence
  • Commercial-technical Due Diligence
  • IT Due Diligence

[Bearbeiten] Outsourcing Due Diligence

Im Rahmen von Request for Proposals (RFP) und Request for Information (RFI) speziell im IT- und Business Process Outsourcing (BPO)- Bereich führen die Anbieter von Dienstleistungen bei dem Ausschreibenden in vielen Fällen eine Due Diligence durch. Die Schwerpunkte sind je nach Risiko und Höhe des potenziellen Vertrages unterschiedlich. Wichtige Aspekte sind z. B. Anzahl, Profil und Gehalt der zu übernehmenden Mitarbeiter, Effizienz der Prozesse, Alter und Wert der IT Anlagevermögen wie Server, PCs oder Wartungsverträge. Erst nach der Durchführung kann dem Ausschreibenden in der Regel ein verbindliches Angebot unterbreitet werden. Allerdings ist der Prozess der Due Diligence in diesem Bereich keine Garantie für eine erfolgreiche und profitable Geschäftsbeziehung zwischen dem Ausschreibenden und dem Gewinner der Ausschreibung.

[Bearbeiten] Due Diligence vor einem Börsengang

Ein weiterer Bereich, in dem DD-Prüfungen durchgeführt werden, ist der Börsengang von Unternehmen. Bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren muss in Deutschland nach § 3 WpPG ein Wertpapierprospekt erstellt werden, der der Information der Anleger dient.

Für durch falsche oder unvollständige Prospekte entstandene Schäden haften den Anlegern aus § 44, § 45, § 55 BörsG bzw. § 13 VerkProspG der Emittent, die Emissionsbegleiter (Bank, Bankenkonsortium) und bestimmte weitere Personen.

Aufgabe der DD beim Börsengang ist, die Vollständigkeit und Richtigkeit des Prospektes zu gewährleisten. Ferner bezweckt insbesondere der Emissionsbegleiter, sich im Streitfall mit dem Hinweis auf die DD vom Vorwurf grob fahrlässigen Handelns zu befreien (due diligence defense). Schließlich dient die DD beim Börsengang dem Rückgriff der Bank gegenüber den eingesetzten Sachverständigen (Anwälte, Wirtschaftsprüfer etc.), sofern diese bei der Prüfung nicht sorgfältig vorgegangen sind und dadurch eine Haftung der Bank ausgelöst haben.

[Bearbeiten] Kritikpunkte einer Due Diligence

  • Eine der Schwachstellen einer DD ist die subjektive Einstellung der Auswerter, die i. d. R. die Interessen der Auftraggeber verfolgen.
  • Durch die Möglichkeit, im Steuer- und Finanzbereich unterschiedlich zu rechnen, wird die Vernetzung der gewonnenen Informationen erschwert.
  • Die Prognosen beruhen auf Auswertungen der Vergangenheit (z. B. Bilanzen der letzten drei Jahre), von denen nicht unbedingt eine Zukunftsprognose abgeleitet werden kann. Zum Beispiel müssen die Daten um Sonderfaktoren aus der Vergangenheit (z. B. Außerordentliche Erträge / Aufwendungen) bereinigt werden.
  • Die Intensivität der einzelnen DD-Bereiche ist schwer zu beurteilen, bzw. zu gewichten, da diese von dem Globalziel der Transaktion abhängen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Berens, W.; Brauner, H.U.; Strauch, J. (Hrsg.): Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen. 4. Auflage. Schäffer-Poeschel-Verlag, Stuttgart 2005. ISBN 3-7910-2338-1
  • Ralf Ek/ Philipp von Hoyenberg: Unternehmenskauf und -verkauf, Beck-Rechtsberater im dtv, 1. Auflage 2006, ISBN 3-406-54707-9 (C.H. Beck)
  • Habersack/Mülbert/Schlitt, Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt, Köln, 2005, Otto Schmidt Verlag, ISBN 3-5044-0062-5
  • Holzapfel/Pöllath, Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 12. Auflage, Köln, 2005, RWS Verlag, ISBN 3-8145-7835-X
  • Koch, Thomas: Due Diligence und Beteiligungserwerb aus Sicht des Insiderrechts, Baden-Baden, 2006, NOMOS Verlagsgesellschaft, ISBN 3-8329-2427-2
  • Michael Silvio Kusche: "Die aktienrechtliche Zulässigkeit der Durchführung einer Due Diligence anlässlich eines Unternehmenskaufes. Mit Due Diligence-Checkliste für die Zielgesellschaft". Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2005. ISBN 3-631-53939-8

[Bearbeiten] Weblinks

Andere Sprachen
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