Eheurkunde
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Eheurkunde (§ 57 PStG neu) löst während einer Übergangszeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2013 die bisherige Heiratsurkunde ab. Die Rechtsgrundlage für die Umstellung wurde 2006 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz geschaffen. Die Eheurkunde ist der amtliche Beleg für das Bestehen oder das Ende einer Ehe.
Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamte aus den Einträgen im Eheregister erstellt und beurkundet (Unterschrift, Dienstsiegel). In Teilen ersetzt die Eheurkunde Aufgaben des bisherigen Familienbuchauszugs.
[Bearbeiten] Inhalt der Eheurkunde
In die Eheurkunde werden aufgenommen
- die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt sowie die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt
- Ort und Tag der Eheschließung
Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.
[Bearbeiten] Weitere Bedeutung
Durch das PStG der DDR vom 4. Dezember 1981 (GBl. I S. 421), das am 1. Januar 1982 in Kraft trat, hieß die bisherige Heiratsurkunde Eheurkunde.
![]() |
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |