Eigenkapital
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Der Begriff Eigenkapital hat in der Betriebswirtschaft, im Kapitalmarkt und im Bereich der Immobilienfinanzierung Bedeutung.
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[Bearbeiten] Eigenkapital in der Betriebswirtschaft
Im betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen ist das Eigenkapital ein Teil der Passivseite der Bilanz. Kredit- und Beteiligungsfinanzierung bilden zusammen die Außenfinanzierung. Davon ist die Innenfinanzierung zu unterscheiden, die insbesondere durch Einzahlungen aus dem Umsatzprozeß erfolgen kann. Die Innenfinanzierung kann jedoch auch einen negativen Saldo aufweisen, soweit man den Umsatzprozeß zuordbare Auszahlungen wie Steuer-, Werkstoff-, Zins- und Lohnzahlungen o.ä. berücksichtigt. Rücklagen, Rückstellungen und Wertberichtigungen (Ab- und Zuschreibungen) sind nicht finanzierungswirksam, da sie lediglich Umbuchungen darstellen. Ein Zufluß von Liquidität erfolgt aus diesen "Quellen" nicht.
Eine betriebswirtschaftliche Faustregel lautet: Eine Investition sollte zu mindestens 70% aus Eigenkapital und zu höchstens 30 % aus Fremdkapital finanziert sein, wenn sie später keine Verluste über hohe Zins- und Tilgungsraten erleiden soll. In der Praxis findet man jedoch auch dauerhaft profitable Unternehmen mit Verhältnissen von 50:50 oder niedriger (Beispiel: BayWa AG). Siehe auch: Eigenkapitalquote.
Durchschnittliches Eigenkapital Für viele Berechnungen wird allerdings nicht das Eigenkapital am Stichtag, sondern - soweit möglich - das durchschnittlich in der Periode arbeitende Eigenkapital angesetzt.
[Bearbeiten] Risikoprämie auf die erwartete Rendite des Eigenkapitals
Anders als ein Fremdkapitalgeber erhält ein Eigenkapitalgeber in der Regel keine festen Zahlungsrückflüsse (Zinsen) und es besteht kein Tilgungstermin. Ein Sonderfall sind die eigenkapitalähnlichen Genussscheine, auf die beides zutrifft.
Im Fall einer Liquidation werden Fremdkapitalgeber vorrangig bedient, danach die Eigenkapitalgeber. Bestehen nach Tilgung aller Schulden keine liquidierbaren Aktiva mehr, so gehen die Eigenkapitalgeber leer aus. Aus diesen Gründen tragen die Eigenkapitalgeber ein wesentlich größeres Risiko als die Fremdkapitalgeber. Ein Aktionär einer AG oder ein Gesellschafter einer GmbH haftet mit seinem Kapitalanteil, der Eigentümer einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG) zusätzlich mit seinem privaten Vermögen. Er wird deshalb seine Renditeerwartung mit einer Risikoprämie versehen, die ihn für diese Risikoübernahme entschädigt. Die durchschnittlichen Renditen am Kapitalmarkt, bestehend aus der Dividendenrendite und der Kursveränderungsrate des Wertpapiers, sind deshalb in aller Regel höher als der durchschnittliche Zins auf risikolose Anleihen. Ohne Risikoprämie wird der Aktionär in der Regel nicht bereit sein, das unternehmerische Risiko zu tragen, welches eine Investition von Eigenkapital darstellt.
[Bearbeiten] Eigenkapital in der Immobilienfinanzierung
Im Bereich der Immobilienfinanzierung werden als Eigenkapital jene Mittel bezeichnet, die dem Eigentümer selbst zur Verfügung stehen, z. B. Bargeld, Sparguthaben, Festgeld, Wertpapiere, Bausparguthaben und vorhandener Grundbesitz. Im weiteren Sinne werden zu den Eigenmitteln auch Verwandtendarlehen, Arbeitgeberdarlehen und öffentliche Zuschüsse gerechnet. Etwa bei Bauträgerprojekten ist es nicht unüblich, dass spezialisierte Investmentgesellschaften den eigens zur Realisierung eines Vorhabens gegründeten Personengesellschaften als Kommanditist beitreten und in Form von Bürgschaften Eigenkapital bereitstellen, so dass eine weitere Finanzierung mit Fremdkapital erst ermöglicht wird.
[Bearbeiten] Eigenkapitalkosten im Bankwesen
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Eigenkapitalkosten lassen sich funktional trennen in:
- Kapitalüberlassung → Finanzierungsfunktion
- Risikoübernahme → Haftungsfunktion
Die Eigenkapitalkosten sind abhängig vom übernommenen Risiko und von der Höhe des Eigenkapitals, auf das sich das Risiko verteilt.
Eine Steuerung allein auf der Basis des Ist-Risikokapitals führt zu Fehlanreizen und zwar der Konzentration auf wenige Geschäfte, die besonders lukrativ sind.