Diskussion:Einsatzfahrzeug
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
bezüglich sonder- und wegerechte:
in dem artikel steht unter "recht": " Hat jedoch ein Einsatzfahrzeug weder Blaulicht noch Folgetonhorn eingeschaltet, so gilt es als normaler Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte."
Das ist nicht ganz richtig. Ein Einsatzfahrzeug kann auch ohne Martinshorn und Blaulicht Sonderrechte habe und davon gebraucht machen, z.b. zu schnell fahren.So kann z.b. ein Polizeiwagen auch ohne Blaulicht mit sonderrechten zu einem einbruch fahren ohne den einbrecher schon durch das blaulicht zu verscheuchen.
Nur um das Wegerecht in Anspruch zu nehmen muss das blaulicht und das martinshorn eingeschaltet sein.
§35 StVO regelt die Sonderrechte und §38 StVO regelt die Wegerechte.
[Bearbeiten] Frage
Stimmt es, dass ab 2005 in den EU-Staaten alle Polizeiautos blau sein sollen? (bzw. Blau-Silbern) Ich hatte gehört dass das zwar erwogen wurde, aber letzendlich wieder abgeblasen wurde und in Deutschland die Polizeiautos Grün bleiben... GFJ 10:42, 16. Jan 2005 (CET)
- Ich weiß nur, daß die BPOL, die Länderpolizei Hamburg und einige andere die Uniformierung der Fahrzeuge bereits umgestellt haben. Bayern hat die Umlackierung bislang nicht realisiert. Matt1971 ♫ 15:48, 25. Nov 2005 (CET)
- Auch hier: "Länderpolizei" gibt es nicht, die korrekte Bezeichnung ist Landespolizei. --PvQ Motzen? - Mitmachen! 05:08, 29. Jan. 2007 (CET)