Einvernehmliche Straftat
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Eine einvernehmliche Straftat ist eine Straftat, bei der alle potenziellen Opfer der Begehung der Tat zustimmen.
Einvernehmliche Straftaten sind zum Beispiel:
- aktive Sterbehilfe
- homosexuelle Handlungen (In Deutschland nicht mehr strafbar, seit § 175 StGB abgeschafft ist)
- In manchen Ländern Praktiken aus dem Bereich des einvernehmlichen BDSM (vgl. Spanner Case).
- Sexualpraktiken wie Fellatio und Analverkehr und die Verwendung unterschiedlicher Sexspielzeuge sind in einigen Länder gesetzlich verboten.
Einvernehmliche Straftaten sind nicht zu verwechseln mit opferlosen Straftaten.
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