Einzelwertberichtigung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Einzelwertberichtigung ist ein Instrument der Buchhaltung und Finanzwirtschaft, um die Forderungen eines Unternehmens neu zu bewerten. Dabei werden erkannte und konkret absehbare Ausfallrisiken bei einzelnen Forderungen in der Bilanz berücksichtigt. Es wird im Gegensatz zur Pauschalwertberichtigung das spezielle Ausfallrisiko des einzelnen Vertragspartners betrachtet.
Besondere Bedeutung haben Einzelwertberichtigungen (meist mit EWB abgekürzt) für Kreditinstitute, bei denen Forderungen an Kunden einen großen Anteil der Aktiva ausmachen. Der (konkret drohende) Ausfall eines Kreditnehmers - etwa durch Insolvenz - führt bei der kreditgebenden Bank zur Bildung einer Einzelwertberichtigung (d.h. einer Abwertung in Form der Minderung des bilanziellen Wertansatzes des Kredits). Es muss aber nicht der gesamte Forderungsbetrag wertberichtigt werden, wenn Teile dieser durch Besicherungen wie Bürgschaften und Pfandrechte abgesichert sind.
Die Einzelwertberichtigung ist eine Vorstufe der Abschreibung der entsprechenden Forderung und stellt einen Aufwandsposten in der Gewinn- und Verlustrechnung dar. Die Abschreibung wird erst nach dem tatsächlichen Ausfall eines Teiles oder der gesamten Forderung durchgeführt.Im Gegensatz zur Abschreibung bleibt die Forderung in den Büchern als offen stehen, wird aber in der Bilanz um den Wertberichtigungsbetrag vermindert dargestellt.
Die Bildung von Einzelwertberichtigungen leitet sich aus den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 (4) HGB her (Vorsichtsprinzip).
[Bearbeiten] Bestimmung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen
Die Bestimmung der Einzelwertberichtigung ist abhängig von der Bonität des Kreditnehmers und dem Wert von Kreditsicherheiten:
Buchwert des nominellen Forderungsbetrags - erwartete Tilgungszahlungen - erwartete Einzahlungen aus Sicherheitenverwertung = Betrag der Einzelwertberichtigung
Tilgungszahlungen lassen sich der Höhe und ihrer Wahrscheinlichkeit nach schwierig schätzen. Die Beurteilung der Bonität kommt aufgrund des aufwändigen Verfahrens nur am Bilanzstichtag und bei Großkrediten in Frage.
[Bearbeiten] Vorgehensweise
- Beim Buchen der Ausgangsrechnung wird eine einwandfreie Forderung eingestellt:
Forderungen an Erträge an Umsatzsteuer
- Bei Erkennen eines Ausfallsrisikos werden die offenen Forderungen eventuell auf ein gesondertes Konto für zweifelhafte Forderungen umgebucht und die Wertberichtigung gebucht:
zweifelhafte Forderungen an Forderungen Aufwand aus Wertberichtigungen an Wertberichtigung zu Forderungen
- Nach Abschluss des Verfahrens gibt es drei Möglichkeiten:
-
- Fall 1: Der Forderungsausfall ist höher als die Wertberichtigung, der Differenzbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand dargestellt
Abschreibung auf Forderungen Umsatzsteuer an zweifelhafte Forderungen
Wertberichtigung zu Forderungen Abschreibung zu Forderungen
-
- Fall 2: Der Forderungsausfall entspricht genau der Wertberichtigung
Wertberichtigung zu Forderungen an zweifelhafte Forderungen
-
- Fall 3: Der Forderungsausfall ist niedriger als die Wertberichtigung
Wertberichtigung zu Forderungen (gesamter Wertberichtigungsbetrag) an zweifelhafte Forderungen (Höhe des Forderungsausfalls) an Erträge aus Auflösung von Wertberichtigungen (Differenz)
- Beim unerwarteten Zahlungseingang in der Folgeperiode wird die Abschreibung korrigiert:
Bank an Periodenfremder Ertrag an Umsatzsteuer
[Bearbeiten] siehe auch
- Pauschalwertberichtigung
- Basel II
- Credit risk management
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |