Eisenbahn-Verkehrsordnung
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Die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vom 8. September 1938 ist eine Rechtsvorschrift in Deutschland, in der die Beförderung von Personen und Gepäck durch öffentliche Eisenbahnen behandelt wird.
Basisdaten | |
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Titel: | Eisenbahn-Verkehrsordnung |
Abkürzung: | EVO |
Art: | Übergeleitetes Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
FNA: | |
Verkündigungstag: | 8. September 1938 (RGBl II S. 663) |
Inkraftgetreten am: | |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4046) |
Im Einzelnen werden behandelt unter
- Beförderung von Personen
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- Ausschluss von der Beförderung. Bedingte Zulassung
- Fahrausweise
- Betreten der Bahnsteige
- Fahrpreise
- Erhöhter Fahrpreis
- Unterbringung der Reisenden
- Nichtraucherabteile
- Verhalten bei außerplanmäßigem Halt
- Mitnahme von Handgepäck und Tieren
- Verspätung oder Ausfall von Zügen
- Fahrpreiserstattung
- Meinungsverschiedenheiten
- Beförderung von Reisegepäck
-
- Aufgabe von Reisegepäck
- Verpackung, Kennzeichnung
- Aufgabe, Abfertigung (Bahn), Gepäckschein
- Auslieferung
- Haftung für Verlust oder Beschädigung
- Verlustvermutung
- Haftungshöchstbetrag bei Überschreitung der Lieferfrist
- Gepäckträger, Gepäckaufbewahrung
-
- Gepäckträger
- Aufbewahrung des Gepäcks
[Bearbeiten] Weblinks
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