Eisenbahnbetriebsleiter
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Der Eisenbahnbetriebsleiter [EBl] eines Eisenbahnunternehmens (Eisenbahnverkehrsunternehmens oder Eisenbahninfrastrukturunternehmens) ist für die Leitung und Überwachung der eisenbahnrelevanten Geschäftsabläufe verantwortlich. Er organisiert die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter, nimmt entsprechende Prüfungen ab, erlässt erforderliche Weisungen und Anordnungen, überwacht die Tätigkeiten der Mitarbeiter und klärt Ursachen von Unregelmäßigkeiten.
Der Begriff Oberster Betriebsleiter [OBl] ist dabei als Synonym für Eisenbahnbetriebsleiter zu sehen und insbesondere in älteren Publikationen gebräuchlich. Aufgrund des für Außenstehende fehlenden Bezugs zum Thema Eisenbahn ist dieser Begriff aber nicht mehr vorrangig.
Zur Erlangung der Befähigung zum Eisenbahnbetriebsleiter ist das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) oder der zuständigen Landesbehörde (z. B. Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht) erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt durch die zuständige Aufsichtsbehörde die Erteilung eines Befähigungsnachweises, der Einsatz als Eisenbahnbetriebsleiter bei einem Eisenbahnunternehmen setzt den Nachweis der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen gegenüber der jeweiligen Aufsichtsbehörde voraus, wobei der Befähigungsnachweis einer Landesbehörde in der Regel auch von anderen Landesbehörden anerkannt werden.
[Bearbeiten] Zugangsvoraussetzungen (entsprechend der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung)
- Studium des Bauingenieurwesens, des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, einer diesen verwandten Ingenieurwissenschaft oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule, einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
- mindestens dreijährige Tätigkeit bei Eisenbahnen als Ingenieur für den Bau oder den Betrieb der Eisenbahn. Tätigkeiten bei anderen Stellen als Ingenieur in einem Fachbereich, zu dem in erheblichem Umfang die Planung, der Bau, der Betrieb oder die Überwachung spurgebundener Bahnen gehören, können bis zu einem Jahr angerechnet werden
- Befähignungsnachweis nach abgelegter Prüfung.
[Bearbeiten] Einsatzfelder
Der Einsatz eines Eisenbahnbetriebsleiters in der Betriebsleitung eines Eisenbahnunternehmens erfolgt auf der Grundlage der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung auf Basis einer formalen Bestellung bzw. Berufung. An den stellvertretenden Eisenbahnbetriebsleiter (früher Stellvertreter des Obersten Betriebsleiters [Stv. OBl]) werden in der Regel die gleichen Qualifikationsanforderungen gestellt, soweit nicht durch die Aufsichtsbehörde davon abgewichen wird. Auch mehrere Stellvertreter sind möglich.
Die Bestellung bzw. Berufung bezieht sich jeweils auf die festgelegte Unternehmensrichtung als Eisenbahnbetriebsleiter für ein Eisenbahninfrastruktur oder Eisenbahnbetrieb. Besonders bei kleineren Unternehmen mit beiden Geschäftsfeldern werden durch den Eisenbahnbetriebsleiter regelmäßig auch beide Aufgabenfelder wahrgenommen. Dann sind jedoch zumeist die Stellvertreter jeweils konkret für ein Aufgabenfeld zuständig.
Bei Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der Eisenbahnbetriebsleiter im Wesentlichen für die Organisation und die Verantwortung über den Bahnbetrieb zuständig, bei Eisenbahninfrastrukturunternehmen schwerpunktmäßig für die Organisation der Instandhaltung und betriebssicheren Unterhaltung der Bahnanlagen und Bauwerke.
[Bearbeiten] Literatur
- Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) vom 27. Oktober 1994, verkündet am 4. November 1994; BGBl. I S. 3203
- Verordnung über die Betriebsleiter für Eisenbahnen vom 7. Juli 2000, verkündet am 18. Juli 2000; BGBl. I S. 1023 (Artikelgesetz)
- Allgemeines Eisenbahngesetz