Eisenbahnverkehrsunternehmen
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Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.
Danach sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen).
EVU verkehren auf den Schienenwegen von EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen), sofern sie nicht selbst auch deren Funktion haben.
In Deutschland gibt es mittlerweile über 300 EVU. Neben den DB-AG-eigenen EVU sind in den letzten Jahren immer mehr so genannte „Dritte“ auf dem Schienennetz der DB Netz und anderen EIU unterwegs. Hauptsächlich im Nahverkehr und im Güterverkehr gewinnen die Dritten immer mehr Marktanteile gegenüber der Deutschen Bahn.
[Bearbeiten] Zulassungskriterien als EVU
- Zuverlässigkeit (Polizeiliches Führungszeugnis)
- Fachkunde (Bestandene Prüfung als Eisenbahnbetriebsleiter)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit (Jahresabschluss)
- Haftpflichtversicherung (Deckungssumme über 10,2 Mio € je Schadensereignis)
Die Betriebserlaubnis (es wird zwischen Personen- und Güterverkehr unterschieden) wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt und ist für jeweils 15 Jahre gültig.
Die EIU, auf dessen Infrastruktur gefahren werden soll, haben zusätzliche Zugangsbedingungen für ihr jeweiliges Schienennetz, die in den jeweilig gültigen Geschäftsbedingungen nachgelesen werden können.
[Bearbeiten] Beispiele
- DB Regio AG
- DB Fernverkehr AG
- Railion Deutschland AG
- DB Netz AG (auch ein EVU, da sie Messfahrten durchführen, aber hauptsächlich EIU)
- TX Logistik AG
- Vogtlandbahn-GmbH
- Bayerische Oberlandbahn GmbH
- HGK AG
- Metronom Eisenbahngesellschaft mbH
Siehe auch: Eisenbahngesellschaft
[Bearbeiten] Weblinks
- EVU-Verzeichnisse auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes