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Diskussion:Elterngeld - Wikipedia

Diskussion:Elterngeld

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Verfassungswidrigkeit des Elterngeldes

Zu der Nachfrage wegen Artikel 3: Das lernt jeder Jurist im ersten oder zweiten Semester: eine staatliche Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes ist nur in extremen Ausnahmefällen zulässig. Staatliche Wunschvorstellungen über familieninterne Aufgabenverteilung sind kein Rechtfertigungsgrund.Ottokar-Przemysl 15:00, 24. Sep 2006 (CEST)

Also auch hier nochmal: Wer sagt das (Elterngeld verstößt u.U. gegen Art.3 GG) wann und wo? Bitte gib eine Quelle an und, besser noch, welche Kritiker das sagen. Siehe WP:TF und WP:QA. Danke und Grüße --AT talk 15:06, 24. Sep 2006 (CEST)
Nochmal: für juristische Schlüsse braucht man nur Jurist zu sein, keine Quelle. Aber die habe ich natürlich auch: [1]. Borchert ist nicht nur ein Sozialrichter, er hat schon mehrere Vorlagen in Karlsruhe gewonnen, bei denen esjedesmal um die Benachteiligung von Familien ging.
Aus der Quelle kann ich nichts zu Art.3 GG ablesen und ich sehe das als Laie auch keinen Bezug. --Kajaktiger 22:12, 24. Sep 2006 (CEST)
Ist das denn so schwer: Es gibt noch keine Entscheidung des BVerfG, weils es noch nicht einmal das Gesetz gibt. Deswegen kann man nur juristisch darstellen, wo das Problem liegt, und das möglichst kurz, und keine Quelle nennen, die definitiv sagt, das Gesetz verstoße gegen Art. 3 GG. Ich versuche mal, die Problematik für Art. 3 Abs. 2GG darzustellen:
Mäner und Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Das heisst, dass ein Gesetz (auch ein Leistungsgesetz ist ein Gesetz, weil es ja steuerfinanzierte staatliche Umverteilung ist) Leistungen nicht alleine an das Geschlecht knüpfen darf, wenn es nicht zwingende (nicht ausreichend: politische) Gründe dafür gibt. Dass zum Beispiel nur Frauen Mutterschutz bekommen, ist logisch, weil nur Frauen gebären können. Dagegen ist die geplante Gewährung von Elterngeld eine Ungleichbehandlung: Eine Frau, die die ersten zwölf Monate Elterngeld erhalten hat, erhält die zwei Folgemonate ja genau deswegen nicht, weil sie kein Mann (bzw. der Mann) ist. Zwingende Notwendigkeit der Ungleichbehandlung? Nein, welche denn. Ergo: Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 GG.
weil sie kein Mann (bzw. der Mann) ist
Eben, weil sie nicht der Mann ist. An das Geschlecht wird doch nicht wirklich angeknüpft, sondern an die Person. Der Sinn des ganzen ist doch nicht, an das eine Geschlecht Geld zu verteilen und an das andere nicht, sondern man will eben beide Partner (unabhängig vom Geschlecht) heranziehen. Halte ich für keine gute Lösung, aber mit Geschlechterdiskriminierung hat das meinesachtens nichts zu tun. Bayernparteiler 12:42, 25. Sep 2006 (CEST)
Es kommt auf die Wirkung der Maßnahme an, deswegen eben doch Anknüpfung an das Geschlecht. Außerdem wird das Gesetz sogar mit Geschlechtersteuerung begründet.Ottokar-Przemysl 12:45, 25. Sep 2006 (CEST)
Ottokar-Przemys Du verstehst uns (zumindest mich) falsch. Wir wollen keine Quele dafür, dass es gegen Artikel 3 GG verstößt, sondern dafür, dass ein nennenswerter Anteil von Menschen der Meinung ist, dass es gegen Artikel 3 GG verstößt.

Und für mich ist es immer noch nicht einleuchtend, dass das Gesetz irgendein Geschlecht diskriminert. Denn sowohl Frauen als auch Männer bekommen das Erziehungsgeld nur 12 Monate.--Kajaktiger 15:10, 25. Sep 2006 (CEST)

Sehr richtig. Das Gesetz "diskriminiert" Männer wie Frauen in exakt dem gleichen Maß. Es hat also mit Artikel 3 GG gar nichts zu tun. --Smit 09:02, 28. Sep 2006 (CEST)

Also gut, ich lasse es jetzt bleiben, auch wenn der Verstoß - jedenfalls für einen Juristen - sogar ziemlich offenkundig ist. Es reicht ja auch, einen Hinweis auf die Problematik zu geben, ohne es fachlich im Detail auszuführen.

[Bearbeiten] Smit

Es führt wohl kein Weg daran vorbei, anhand meines Textes zum Bereich Kritik Stück für Stück die Haltlosigkeit Smits Vorwürfe zu begründen:

"1. Verteilungspolitische Wirkungen

Nicht Berufstätige, insbesondere Arbeitslosengeld-II-Empfänger, und Elternteile mit schwachem Einkommen müssen sich im Zuge der geplanten Regelung auf teilweise erhebliche finanzielle Nachteile einstellen. So kann eine Mutter, deren Partner aus beruflichen Gründen keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Elternzeit hat, nach derzeitigem Recht über 24 Monate a 300 Euro, also insgesamt 7.200 Euro, Erziehungsgeld beziehen, sofern sein Jahreseinkommen 30.000 Euro nicht übersteigt. Nach dem Elterngeldkonzept, das eine Unterstützungsdauer für einen einzigen Elternteil von maximal 12 Monaten vorsieht, müsste sie ein Nettoeinkommen von mindestens 760 Euro erzielen, um einen monatlichen Elterngeldanspruch von 600 Euro zu erhalten, der notwendig ist, um sich nicht schlechterzustellen. Berechnung: 67% + (1000-760/20)% von 760 Euro. Müttern, die, wie sehr viele Frauen, keiner oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, und hierdurch ein Nettoeinkommen von nicht über 300 Euro erzielen, und deren Partner aus beruflichen Gründen keine Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Elternzeit hat, wird die staatliche Unterstützung halbiert. Für alleinerziehende Mütter mit 14-monatigem Elterngeldanspruch bedeutet die Neuregelung eine Verschlechterung, sofern ihr Nettoeinkommen 585 Euro unterschreitet. Ein massiver Einschnitt kommt auf Arbeitslosengeld-II-Empfänger-Familien zu. Sie erhalten statt 24 Monate a 300 Euro Erziehungsgeld nur noch 12 Monate a 300 Euro Elterngeld (Arbeitslosengeld II ist eine Sozialleistung zählt daher nicht als Einkommen!)."

So heißt der Text bisher: "Während das bisherige Erziehungsgeld als kindbezogene Sozialleistung konzipiert ist, wird das Elterngeld eine elternbezogene Lohnersatzleistung sein. Für nicht Berufstätige und Geringverdiener hat das eine teils erhebliche Verschlechterung zur Folge, da sie das monatlich 300 Euro betragende Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre erhalten haben. Das Elterngeld wird hingegen in der Regel für höchstens 12 bis 14 Monate gezahlt. Wer es zwei Jahre lang in Anspruch nehmen möchte, erhält monatlich den halben Betrag, der für Nicht-Erwerbstätige gerade mal 150 Euro ausmacht. Folglich ist das Elterngeld nur für Normal- und insbesondere Gutverdienende, die bisher aufgrund mangelnder Bedürftigkeit maximal sechs Monate Erziehungsgeld bekommen haben, ein finanzielle Verbesserung." Welche lexikalisch relevante Zusatzinformation enthält Tritonus Berechnungsbeispiele (abgesehen davon, dass manche Sätze noch eine Überarbeitung in eine lexikalische Sprache bedürfen)? Wenige - wenn dann könnte man sie bestenfalls in ein, zwei Sätzen zusammengefasst in den bisherigen Absatz einarbeiten. --Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

Dieser Absatz, den Smit komplett gelöscht hat, enthält nicht mehr und nicht weniger als objektive Tatsachen, über die ein guter Artikel selbstverständlich zu informieren hat. Solange Smit keine Fehler nachweisen kann, ist eine Löschung völlig indiskutabel. Seine Intention ist doch völlig eindeutig. Es passt ihm nicht, dass andere über WP Zugang zu diesen Informationen erhalten.

Wikipedia ist nicht dazu da, für die Gründung einer Bürgerinitiative zu agitieren. Sondern es sollen im neutralen Ton dargestellt werden.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

"Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Bundesregierung die Situation der von Armut betroffenen Familien weiter zu verschärfen beabsichtigt, während die Mittelschicht zum Teil, jedoch in ganz erheblichem Maße die Oberschicht vom Elterngeld profitiert."

Bitte begründen, warum dieser Satz falsch sein soll. Wollen wir uns jetzt ernsthaft darüber streiten, ob eine massive finanzielle Schlechterstellung von Armut Betroffener deren Armut weiter verschärft? Solange diese Maßnahme aufgrund äußerer Zwänge nicht unumgänglich ist, liegt eine absichtliche Armutsverschärfung vor. Dass die Oberschicht im Gegenzug "in ganz erheblichem Maße vom Elterngeld profitiert", ist im Artikel freilich festzuhalten. Ob diese Tatsache nun "gut" oder "schlecht" ist, steht außer Relevanz.

Richtig oder falsch - darum geht es nicht. Der Satz, "dass die Bundesregierung die Situation der von Armut betroffenen Familien weiter zu verschärfen beabsichtigt" ist POV. Der hat hier schlicht nichts zu suchen. Dass Normal- und insbesondere Gutverdienende vom Elterngeld profitiern, steht bereits im Artikel. --Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

"Das bisherige Erziehungsgeld ist bedürftigkeitsabhängig ausgestaltet..."

Stimmt das nicht?

"...und bildet insbesondere für jene eine wichtige Unterstützungsleistung, die, aufgrund schwachen Einkommens, durch Kinder finanziell überproportional stark belastet sind."

Möchte jemand bestreiten, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob man bei 800 Euro oder 8000 Euro im Monat den Lebensunterhalt eines Kindes zu bestreiten hat, und dass derjenige mit 800 Euro durch sein Kind folglich im Vergleich zu anderen "finanziell überproportional stark belastet" ist?

"Diesen Familien wird die staatliche Förderung um bis zu 50% gekürzt."

Möchte dies jemand bestreiten?

"Die Kürzung fällt umso stärker aus, je schlechter ihre Einkommenssituation ist."

Tja, das Elterngeld ist nun mal einkommensabhängig (ich kanns nicht ändern!!!). Daraus ergibt sich vorstehende Tatsache. Einwände?

"Für Arbeitslosengeld-II-Empfängerfamilien führt die Reform grundsätzlich zu einer Halbierung der Leistungshöhe."

Bin ich hier falsch informiert? Ich möchte nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass diese Familien nicht 14 Monate lang a 300 Euro Elterngeld beziehen. Wenn dem so ist, steht einer Berichtigung nichts im Wege.

"Jedoch sind nicht nur in finanziell prekärer Lage lebende, sondern auch eine große Zahl von Mittelschicht-Familien von Kürzungen bis 50% betroffen. Dies ist der Fall, wenn der eine Elternteil (i.d.R. der Vater) der Hauptverdiener ist und keine Möglichkeit hat, von seiner Erwerbstätigkeit zurückzutreten, während der andere (i.d.R. die Mutter) gar kein oder nur ein Nebeneinkommen erzielt (klassische Rollenverteilung)."

Das will doch jetzt niemand bestreiten, oder?

Doch. Mittelschichtsfamilien gekommen in der Regel nur sechs Monate Erziehungsgeld. Anschließend gibt es nichts oder Beträge, die zumeist weit unter 300 Euro liegen.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

"Diese Familien profitieren vom Elterngeld nur unter der Voraussetzung, dass das Nettoeinkommen der Mutter 760 Euro übersteigt."

Einwände?

Quatsch. Die Kommentatorin der Berliner Zeitung spricht übrigens von "Wickelvolontariats-Verweigerern", hier feiert das Patriarchat noch sein letzten Rückzugsgefecht.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

"Die umfangreiche Diskussion um die Forderung nach Einführung eines gesetzlich garantierten Mindestlohns von 8 Euro oder gar nur 7,50 Euro brutto (von Gewerkschaftsseite) und der vehemente Widerstand in Wirtschaft und politischen Parteien zeigen, dass Niedrigstlohnbetroffene und folglich jene, die nach der geplanten Neuregelung eine (deutlich) geringere Unterstützungsleistung erhalten, in der Gesellschaft keine kleine Randerscheinung darstellen."

Die drastische Zunahme von Einkommensarmut, also nicht-arbeitsloser Personen, die aufgrund prekärer Beschäftigungsverhältnisse von Armut betroffen sind, ist eine feststehende Tatsache und sollte jedem bekannt sein.

Die Diskussion über das Mindesteinkommen - das ich persönlich begrüße - hat ein einem Lexikon-Eintrag zum Elterngeld nichts verloren. --Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

"Bessergestellte, v.a. besonders Wohlhabende, die aufgrund mangelnder Bedürftigkeit gar keinen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, wenn ein Partner ein Jahreseinkommen von über 99.230 Euro erzielt, profitieren vom Elterngeld mit einer Maximalleistungshöhe von a 1800 Euro über 12 bis zu 14 Monate."

Habe ich mich verrechnet?

Nein. Aber das steht doch bereits im Artikel. Redundanzen sind in einem Lexikonartikel nicht üblich. Wir sind weder in der Schule noch auf einer Kundgebung.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

2. Verfassungsrechtliche Bewertung

Das Elterngeldkonzept ist im Hinblick auf die notwendige Kompatibilität mit dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG problematisch. Zwar verlangt der Gesetzeswortlaut nur Gleichheit vor dem Gesetz, die Exekutive und Judikative, nicht jedoch die Legislative bindet. Tatsächlich geht die Bedeutung des Gleichheitssatzes aber über den Verfassungswortlaut hinaus, indem er auch Gleichheit des Gesetzes verlangt, und sich damit zugleich gegen den Gesetzgeber richtet (vgl. Weber (1999): 158f.).

Eine mit Literaturangabe belegte Tatsache. Es sei an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass hier nicht feststehend eine Verfasungswidrigkeit des Gesetzes behauptet wird. Man wird jedoch keinen Rechtswissenschaftler finden, der eine Verfassungsmäßigkeitsprüfung dieses Gesetzes für überflüssig hält wie etwa die des Gesetztes zur Erhöhung der Umsatzsteuer. Die Verfassungsmäßigkeitsfrage ist ein Thema, dass ein guter Artikel aufzugreifen hat, wie es im Folgenden weiter geschieht:

"Der Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeldes behandelt Elternteile mit hohem und niedrigen Einkommen nicht gleich, sondern in hohem Maße unterschiedlich - nicht etwa dadurch, dass Geringverdienende, für die Kinder ein nachweislich höheres Armutsrisiko darstellen, kompensatorisch höhere Unterstützungsleistungen erhalten, sondern in genau umgekehrter Richtung."

Tatsachenaufführung!

"Selbst eine über die Normalförderung hinausgehende Zusatzförderung einkommensschwacher Familien wäre in Bezug auf das Gleichheitsgebot insofern nur folgerichtig, dass dieses die staatliche Gewalt nicht nur anweist, Gleiches gleich, sondern Verschiedenes verschieden, also nach seiner Eigenart zu behandeln."

Selbstverständlich stellt die Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes den Staat in die Verantwortung, jene besonders zu unterstützen, die nicht aus eigener Kraft für sich und ihre Kinder sorgen können. In den nächsten Tagen werde ich mich im großen Bonner Kommentar zum GG über die Komponenten des Sozialstaatsgebots näher informieren.

"Zwar ist eine verschiedenartige Behandlung von Verschiedenem nach dem Entwurf genau vorgesehen; jedoch bedarf die Abstrusität der hinter ihm stehenden These, dass der Unterstützungsbedarf mit sinkendem Einkommen nicht etwa steigt, auch nicht gleichbleibt, sondern gleichgerichtet mit dem Einkommen zurückgeht, keiner weiteren Erläuterung."

Auch das ist korrekt. Auf das sog. Opportunitätskostenargument wird weiter unten eingegangen. Aber diesbezüglich gleich vorweg: Dieser Punkt muss noch erheblich ausgebaut werden.

"Zu prüfen wäre die Rechtfertigbarkeit eines positiven Verhältnisses von Einkommen und Unterstützungsleistung mit der These einer höheren Steuerkraft von Beziehern höherer Einkommen."

Das ist ein Argument, welches der Artikel erstens aufzuführen und zweitens freilich auf seine Stichhaltigkeit zu überprüfen hat. Wer an der Uni eine Hausarbeit abliefert, in die er zu einem Thema nur die möglichen Pro- und Contra-Argumente reinklatscht, ohne sich mit diesen Argumenten auseinander zu setzen und sie einer gezielten Stichhaltigkeitsprüfung zu unterziehen, erhält keinen Schein - von keinem Professor der Welt. Im Folgenden wird obiges Argument ordnungsgemäß geprüft.

"Aufgrund einer nicht vorhandenen festen Kopplung von Bruttoeinkommen und Steuerschuld hat die These pauschal keineswegs Bestand. So ist die Steuerlast, ungeachtet der Einkommenshöhe, aufgrund einer Fülle von Steuersparmodellen, von denen i.Ü. eher Bezieher höherer Einkommen profitieren, stark differenziert. Zudem stellen Steuern, im Gegensatz zu SV-Beiträgen, Abgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens dar, ohne dass hieraus Individualansprüche auf staatliche Gegenleistungen erwachsen. Wer aus einer höheren Steuerkraft heraus entsprechend höhere Ansprüche auf staatliche Leistungen hergeleitet wissen will, verwirft gleichzeitig den Gedanken, nach dem breitere Schulten entsprechend stärkere Lasten zu tragen haben, und müsste folgerichtig die Rückkehr zur mittelalterlichen Kopfsteuer fordern. Ganz anders aufgebaut ist das Konzept der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Jeder Arbeitnehmer zahlt bis zu einer Beitragsbemessungsobergrenze zur Finanzierung gegenwärtiger Versicherungsfälle einen festen Prozentsatz seines Arbeitseinkommens in die Versicherungen ein und erwirbt sich hierdurch individuelle, beitragsabhängige Gegenleistungsansprüche für das Eintreten des eigenen Versicherungsfalls."

Der folgende Abschnitt befasst sich mit dem Opportunitätskostenargument. Wie oben bereits erwähnt, kann er nur als Fragment betrachtet werden.

"Theoretisch ließe sich die positive Einkommensabhängigkeit des Elterngeldes mit der Tatsache rechtfertigen, dass Erziehungszeiten einen umso größeren finanziellen Verlust zur Folge haben, je höher das zuvor erzielte Einkommen des Erziehenden ist, und dieser über staatliche Transferzahlungen kompensiert werden müsse, da die Kindererziehung nicht nur Privatsache der Eltern sei, sondern in der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung liege. Da die Anspruchsberechtigten während der Elternzeit jedoch weiterhin bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, kann das Elterngeld mitnichten als reine Lohnersatzleistung bezeichnet werden. So erhält ein Elternteil, der bereits vor seiner Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet hat, und 2700 Euro netto oder mehr pro Monat verdient, 1800 Euro Erziehungsgeld pro Monat, ohne dass auch nur ein einziger Euro hiervon die Ausgleichung eines kindererziehungsbedingten Einkommensverlusts darstellt. Vielmehr stellt der Übergang vom Erziehungsgeld zum Elterngeld einen Übergang von einer bdeürftigkeitsorientierten zu einer umgekehrt-bedürftigkeitsorientierten Siozialleistung dar."

Totaler Blödsinn. Natürlich wird das Elterngeld nur auf der Grundlage der Einkommensdifferenz zwischen vorangegangenen Einkommen (Bemessungsgrenze 2700 €) und jetzigem Einkommen berechnet. Es ist tatsächlich nix anderes als eine Lohnersatzleistung. Also: Nix mit der Verfassungswidrigkeit. BTW: Nenne mir doch bitte mal eine Quelle, die den von dir verfochtenen Verstoß gegen da Sozialstaatsgebot BEIM ELTERNGELD stützt.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

"Zusammenfassung"

Es folgt nun eine Schlussbetrachtung.

"Das Problem der stetig wachsenden Familienarmut ist gemeinhin bekannt. Freilich ist es Aufgabe von Regierung und Gesetzgeber, wirksame Konzepte für ihre Bekämpfung zu entwickeln."

Möchte dies jemand ernsthaft bestreiten?

"Die Bundesregierung steuert genau in die entgegengesetzte Richtung, indem sie bedürftigen Familien, die Unterstützung durch Transfereinkommen am nötigsten haben, Mittel entzieht..."

Ja sicher. Oder hat jemand ernst zu nehmende Einwände gegen die Feststellung, dass eine erhebliche Kürzung der Unterstützungsleistung um bis zu 50% für von Armut betroffene Familien besser als kaum eine andere Maßnahme geeignet ist, ihre Armutssituation weiter zu verschärfen?

"...um diese anderen, die die Kindererziehung stärker aus eigener Kraft zu finanzieren in der Lage sind, bereitstellen zu können."

Auch diese Feststellung ist korrekt. Das Elterngeld hat für den Staat deutliche Mehrausgaben zur Folge, der folglich mehr zu verteilen hat als er gegenwärtig verteilt. Eine fiskalische Notwendigkeit der Mittelkürzung um bis zu 50% kann also ausschließlich aus der Mittelaufstockung für die wirklichen Gutverdienender resultieren, nicht jedoch aus der Mittelaufstockung für einige weniger gut situierte Familien, die ein bisschen vom Elterngeld profitieren. So etwa, wenn die Mutter mindestens 760 Euro netto und der Vater, der die Möglichkeit hat, ebenfalls Elternzeit in Anspruch zu nehmen, kein hohes Einkommen erzielt. Man müsste nun unterstellen, dass die für das Elterngeld zusätzlich aufgewandten Mittel nicht ausreichen, um speziell diejenigen "kleinen Leute", die ebenfalls - wohlgemerkt in deutlich reduziertem Umfang! - zu den Profiteuren des Elterngeldes gehören, in dem Maße besserzustellen, wie es tatsächlich beabsichtigt wird. Das ist jedoch absurd.

"Dies ist eine völlige Verkehrung des Sozialstaatsprinzips, das in seinem Kern auf die Unterstützung des Bedürftigen durch den Nichtbedürftigen ausgerichtet ist."

Ja natürlich handelt es sich um eine Verdrehung des Sozialstaatsprinzips, wenn in bitterer Armut lebenden Familien die Mittel um bis zu 50% gekürzt werden, nicht etwa um hierdurch eine gleichhohe Unterstützung für alle zu finanzieren, sondern um jenen mit den höchsten Einkommen eine besonders hohe Unterstützung von bis 1800 Euro gewähren zu können.

"Da die Politik familienpolitische Maßnahmen zur Kinderarmutsbekämpfung nicht nur unterlässt..."

Dient das Elterngeldkonzept auch nur ansatzweise der Kinder- bzw. Familienarmutsbekämpfung, die i.Ü. in den letzten Jahren rasant zugenommen hat und weiter im Steigen begriffen ist?

"...sondern diese darüber hinaus aktiv zu fördern im Begriff steht..."

Möchte jemand ernsthaft bestreiten, dass das geplante Elterngeldgesetz ein sehr taugliches Konzept zur Ausweitung und Verschärfung von Familienarmut darstellt?

"...können die Pauschalbehauptung der Bundesregierung, eine kinderfreundliche Politik zu betreiben und ihr Slogan "1:0 für die Familien, das Elterngeld kommt!" nur unter Zynismus subsumiert werden."

Da obiger Slogan den Bürgern vorgaukelt, alle Familien würden vom Elterngeld profitieren, während in Wirklichkeit eine bestimmte Gruppe nicht nur nicht profitiert, sondern vielmehr deutlich schlechter gestellt wird, und es sich bei genau dieser Gruppe just um jene handelt, für die Kinder nachweislich das höchste Armutsrisko darstellt, ist er objektiv zynisch.

Ich bin fassungslos, wie du den Grundsatz des Neutral Point of View ignorierst. Und deine Meinung zur objektiven Tatsachen stilisierst. Tatsache ist schließlich auch, dass das Erziehungsgeld seit seiner Einführung nichts in Hinblick auf die Armutsbekämpfung erreicht hat - die Familienarmut ist seitdem schlimmer geworden. Den die zweijährige Bezugsdauer unterstützt er das herausdrängen der Mütter aus der Erwerbsarbeit - und das Gegenteil wäre notwendig. Nur indem die Eltern in Arbeit gebracht werden und den Kindern eine gute Förderung und Bildung zuteil wird, kann Armutsbekämpfung funktionieren. Auch dieser Satz ist POV. Aber ich gebe es wenigstens zu. Und schreibe ihn nicht als objektive Tatsache ins Lexikon.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

Es folgen zwei weitere Abschnitte, die nicht von mir stammen, ich sie jedoch verbessert / ergänzt habe.

"Weitere Kritikpunkte

Eine weitere Problematik des Entwurfs bildet der Versuch, über die Laufzeitregelung die familieninterne Aufgabenverteilung staatlich zu beeinflussen. Nach Auffassung von Kritikern ist dies im Hinblick auf Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) verfassungsrechtlich problematisch. Abs. 2 schützt speziell das Erziehungsrecht der Eltern, neben dem auf die Erziehung gerichteten Recht des Kindes gegenüber seinen Eltern. Vorgaben des Gesetzgebers gegenüber den Eltern über eine Aufteilung der Erziehungsaufgaben greifen in ihre Autonomie ein, so dass zu prüfen wäre, ob dies mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar ist.

Angriffsfläche für Kritik liefert auch die am Geburtstag orientierte Stichtagsregelung, mit der das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes treten soll. Während für Geburten bis zum 31. Dezember 2006 weiterhin Erziehungsgeld gezahlt wird, soll das Elterngeldgesetz nur für Familien gelten, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird. Durch diese Übergangsregelung wird insbesondere für Geringverdiener der Vertrauensschutz gewährleistet, indem das bereits laufende Erziehungsgeld weiterhin bis zu 24 Monate gezahlt wird. Hingegen bedeutet dies für besser verdienende Familien, deren Kind bis Ende 2006 geboren wurden, einen erheblichen finanziellen Nachteil gegenüber der ab 2007 geltende Gesetzeslage. Zu diesem Kritikpunkt exisitiert zwischenzeitlich auch eine Öffentliche Petition, welche bereits von mehr als 10.000 Bürgern unterstützt wird. Öffentliche Petition gegen die Stichtagsregelung."

Und damit noch nicht genug: Smit hat auch alle meine sonstigen Veränderungen am Text rückgängig gemacht, wofür er keine einzige Begründung vorzuweisen hat (ich rede noch noch nicht von der ministeriellen Presseerklärung!).

Die von dir vorgenommenen Änderungen sind eher kometisch - ich bin jedoch der Meinung, dass der jetzige Text sprachlich deutlich besser ist. Den Hinweis auf auf die öffentliche Petition könnte man ggf. noch einfügen, nur eben nicht als Aufforderung.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

Nun zur Presseerklärung des Bundesfamilienministeriums, die ich - wohlgemerkt nicht vollständig und mit entsprechender Kennzeichnung - in den Artikel kopiert habe. Der Artikelteil, den ich hierdurch ersetzt habe, ist nichts weiter als die Presseerklärung in stilistisch vermurkster Form, dem dazu noch, ich glaube zwei, Punkte fehlen (vergleicht doch einfach die Versionen!). Folglich ist auch Smits "Lexikon-Argument" völlig absurd! Man müsste den Artikelteil entfernen, da er ja, so Smit, in einem Lexikon nichts zu suchen habe. Und noch was: Natürlich kenne ich - genauso wie alle anderen - keine (Papier)enzyklopädie, die (Teile von) Presseerklärungen abdruckt. Ich kenne aber auch keine, in der Stichworte zu geplanten Sozialleistungen zu finden. In diesem Sinne müsste der Artikel gelöscht werden. Genauso wie die ganzen Datumsartikel - die findet man nämlich auch in keinem Lexikon. Zum Schluss zum Urheberrecht: Solange die Pressestelle des Ministeriums keine Einwände gegen die Einfügung eines Teils einer von ihr herausgegebenen Presseerklärung - mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung - in einen WP-Artikel hat, ist dies völlig in Ordnung! Ich könnte ja per E-Mail um Erlaubnis fragen - aber ich mache mich doch nicht lächerlich!

Du irrst dich leider komplett. Genauso wie du keine "GNU-Lizenz" erhalten wirst - die werden in der Bundesregierung m.W. normalerweise nicht vergeben. Und dass einzelne Punkte aus der Ministeriums-PE fehlen ist völlig o.k. Die hier tätigen Lexikon-Autoren sollen durchaus selbst formulieren und selbst die Relevanz bewerten.--Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)

Zum nicht von mir eingefügten und von Smit gelöschten Weblink. Der Artikel hat an entsprechneder Stelle auf das anhängige Petitionsverfahren hinzuweisen. Und der zugehörige Weblink kann von Smit nicht einfach gelöscht werden, sondern ist eben so zu platzieren, wie es die WP-Norm vorsieht. Tritonus05 18:37, 19. Jun 2006 (CEST)

Doch - kann schon. Du hättest ihn - nachdem ich dich auf die Wikipedia-Konventionen aufmerksam gemacht habe - nicht einfach per Revert wieder einfügen dürfen. Im übrigen scheinen mir tatsächlich die zirka fünf wichtigsten Weblinks bereits unter dem Artikel zu stehen, die Petition erreicht man auch darüber unproblematisch. Viele Grüße --Smit 22:27, 19. Jun 2006 (CEST)


[Bearbeiten] Verständnis

Hallo. Kann mal eine vom Fach dies besser erklären "# Bei gleichem Gesamtbudget sollen die Berufspausen auf einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren gestreckt werden können.

  1. Beträgt die Zeit zwischen zwei Geburten maximal 24 Monate, ist ein „Geschwisterbonus“ vorgesehen. Dieser beträgt 50 Prozent der Differenz zwischen aktuellem und vorangegangenen Elterngeld.
  2. Bei Mehrlingsgeburten gibt es eine Bonus in Höhe von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
  3. Das Elterngeld wird nicht versteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt."

- Was ist ein Progressionvorbehalt. - Das mit dem Gesamtbudget habe ich mittlerweile kapiert und werde es im Text verständlicher machen. - Wie ist das mit dem Geschwisterbonus. Was passiert wenn man das "Gesamtbudget" auf 24 Monate streckt und dann gleich wieder ein Kind bekommt. Aktuelles Elterngeld ensptricht demzufolge nuees Elterngeld. Was ist dann der Bonus. - Sind Mehrlingsgeburten Zwillingsgeburten??

Es geht doch auch verständlicher, odeR? Tito 11:49, 11. Aug 2006 (CEST)

Hi!
1. "Bei gleichem Gesamtbudget" kann man sicherlich verständlich ausdrücken.
2. Geschwisterbonus und 24-monatigem Elterngeld: Ist dieser Spezialfall lexikonwürdig? Wikipedia ist keine Sozialberatung.
3. Mehrlingsgeburten sind unter anderem Zwillingsgeburten. Und Drillings-, Vierlings-, Fünflingsgeburten. Ich finde, das ist logisch.
4. Den Progressionsvorbehalt habe ich verlinkt. --Smit 09:29, 21. Aug 2006 (CEST)


Hire. 1. ja 2.find ich schon, es soll zwar keine sozialberatung stattfinden aber eine umfrangreiche infomration 3. sehe ich ein 4. super. jetzt kommt langsam lich ins dunkle.

sei gegrüsstTito 10:52, 21. Aug 2006 (CEST)


"keine Sozialberatung" ? Ich dachte, ich guck hier nach, wenn ich was nicht weiss oder Rat brauche. Soll man sich hier keinen Rat mehr holen dürfen? Die meisten, die Elterngeld in Wikipedia suchen, werden es wohl aus dem gleichen Grund tun wie ich. Besonders informations- und beratungsbedürftig sind die Nicht- oder Gering-Verdienenden, die jetzt weniger bekommen. Und das ist wohl das Interessante jetzt, das restliche Geschwafel kann man doch weglassen, oder? Schindler

Guter Vorschlag! Ich plädiere auch dafür, die Wikipedia von einer Enzyklopädie, die eh keiner versteht, in eine Wo-bekomme-ich-was-Checkliste für Nicht- und Geringverdiener umzuwandeln. Das Wikipedia-Projekt würde damit insgesamt überschaubarer und könnte innerhalb weniger Wochen endgültig abgeschlossen werden. --Forevermore 23:02, 28. Dez. 2006 (CET)

Leider hat der grösste Anteil der Unterpreviligierten weltweit gar keinen Zugang zum Internet. Wenn das aber irgendwann mal kommt, dann wär es sicher sinnvoll, vor allem auch die existenziellen Probleme des übergrossen Teils der Menschheit in angemessenem Umfang mit zu berücksichtigen. Aber dann würde die richtige Arbeit erst anfangen: tatsächlich dokumentieren, was auf der Erde passiert und für den grössten Teil der Menschheit wichtig ist. Im Moment lohnt sich das aber noch nicht. Schön wär, wenn man die langfristig hoffentlich scheiternden Versuche der noch weiteren Umverteilung von Unten nach Oben in den reichen Industrieländern wie das deutsche Elterngeld dann historisch in ein paar Nebensätzen abhaken könnte, aber das hilft für die jetzige Duskussion nichts. Schindler

[Bearbeiten] Junge Eltern

Der von mir entfernte Inhalt in einer geeigneteren Form wieder eigefügt werden ich dachte, da an:

Für nicht Berufstätige, Geringverdiener, Studenten und junge Eltern hat das eine teils erhebliche Verschlechterung zur Folge, da sie das monatlich 300 Euro betragende Erziehungsgeld bis zu zwei Jahre erhalten haben.

Hört sich aber nicht wirklich gut an. Hat da wer eine bessere Idee?--Kajaktiger 23:54, 15. Feb. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Elterngeld wird an Eltern gezahlt

Der Satz ist sehr treffend -egal welches Alter, welcher Familienstand, ob Alleinerziehend, verheiratet, verpartnert, unverheiratet, unverpartnert, ehe-oder lebenspartnerschaftsähnlich lebend. GLGerman 02:14, 21. Feb. 2007 (CET)

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