Entbündelung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Entbündelung (engl.: unbundled access) ist in der Telekommunikation die Vorgabe für Netzbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht bei den Teilnehmeranschlussleitungen (TAL), die Anschlussleistung und die Verbindungsleistung zu entkoppeln und beide Leistungen getrennt ("entbündelt") anzubieten. Die Wettbewerber (alternativen Netzbetreiber) ohne eigene Leitung zum Teilnehmer sollen damit die Möglichkeit haben, Anschlüsse vom Netzbetreiber zum Wiederverkauf (Resale) an den Endkunden zu erhalten. Die Teilnehmeranschlussleitung wird dabei direkt an das Netz des alternativen Netzbetreibers angeschlossen.
In Deutschland ist die Entbündelung im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 84 festgelegt. Für Anschlüsse der Deutschen Telekom ist die Entbündelung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen seit 1998 regulatorisch vorgegeben und mit Urteil des Bundesgerichtshofes im April 2001 bestätigt.
Schweiz: siehe ULL