Entschuldigung
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Eine Entschuldigung ist im Wortsinne eine Ent-Schuld-igung, eine Form von Vergebung. Mit der Bitte um Entschuldigung gesteht jemand ein, dass eine Tat von ihm, die er bewusst oder unbewusst begangen hat, eine moralische Verfehlung war. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Entschuldigung allerdings eben diese Bitte. Das Opfer der Tat kann die Entschuldigung annehmen oder ablehnen.
Durch diese Begriffsverschiebung hat es sich im Deutschen eingebürgert, „sich zu entschuldigen“. Oft trägt dann der Täter vor, er entschuldige sich, und weist fortan auf diese „Entschuldigung“ hin und sagt, für ihn sei das Thema aus der Welt. Im Wortsinne einer Freistellung von Schuld ist dieser Sprachgebrauch Unsinn: Man kann sich nicht selbst von Schuld befreien. Sinnvoller wäre es beispielsweise, statt "sich zu entschuldigen" um "Entschuldigung oder Vergebung zu bitten". Zu sagen: "Ich entschuldige mich dafür (oder für den Fehler)" ist daher falsch, da nur das Opfer einen von seiner Schuld befreien kann.
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[Bearbeiten] Annahme einer Entschuldigung
Für die Annahme einer (Bitte um) Entschuldigung spielt - neben der Schwere der Schuld - der Umstand eine Rolle, ob echte Reue und nicht nur ein oberflächliches Harmoniebedürfnis beim Verursacher der Schuld vorliegt. Es ist üblich, die Annahme einer Entschuldigung durch Worte oder Gesten (z.B. einen Händedruck) dem Gegenüber mitzuteilen. Die Angelegenheit gilt damit als „aus der Welt geschafft“.
[Bearbeiten] Entschuldigung aus Höflichkeit
Im alltäglichen Leben gilt es als Zeichen von Höflichkeit, auch dann um Entschuldigung zu bitten, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, z.B. für eine längere Wartezeit auf Grund von starkem Kundenandrang oder eine witterungsbedingte Verspätung im öffentlichen Personenverkehr.
[Bearbeiten] weitere Bedeutung
Der Begriff Entschuldigung wird auch heute noch im Schulbereich benutzt. Damit wird das Fernbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin vom Unterricht erklärt und begründet. Dies erfolgt üblicherweise in Schriftform durch die Eltern oder durch volljährige Schüler selbst. Fraglich ist jedoch, ob der Begriff Entschuldigung dafür richtig gewählt ist, da man z.B. wegen Krankheit legitimerweise den Unterricht versäumen darf. Erklärt werden kann die Benutzung dieses Begriffes vielleicht aus der Geschichte. In Bezug auf unsere heutige Zeit wurde die Schulpflicht mit den jeweiligen Landesverfassungen nach dem 2. Weltkrieg eingeführt. Fehlte ein Kind in dieser Zeit in der Schule, lag zunächst einmal eine Pflichtverletzung und somit ein schuldhaftes Verhalten vor, da der Grund für das Fehlen der Schule üblicherweise noch nicht bekannt war. Sobald das Kind die Schule wieder besuchte, legte es dort eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor, womit es sich von der Schuld befreite. In der heutigen Zeit werden Schulversäumnisse in der Regel vor oder zeitgleich mit dessen Auffälligwerden der Schule fernmündlich, per Fax oder Email mitgeteilt, weswegen nicht mehr von einer schuldhaften Pflichtverletzung die Rede sein kann. Daher dient eine nachträgliche schriftliche Erklärung des Fernbleibens vom Unterricht mehr Nachweiszwecken eines begründeten und somit legitimen Fernbleibens, als einer Entschuldigung dem eigentlichen Wortsinn nach. Gerade aus diesen Gründen sollte jedoch darüber nachgedacht werden, den Begriff Entschuldigung im Schulbereich durch einen geeigneteren zu ersetzen.