ERA-TV
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Mit dem Tarifvertrag über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) im Jahr 2003 wird ein neues System in der Metall- und Elektroindustrie geschaffen, um das Einkommen von Beschäftigten zu ermitteln. Der Grundgedanke ist einfach: Faire Bezahlung für alle und die Aufhebung der über 100-jährigen Zweiklasseneinteilung bei der Entlohnung (Lohn für Arbeiter, Gehalt für Angestellte). Der ERA-TV wird in jedem Tarifgebiet (insgesamt 11 verschiedene ERA-Tarifgebiete in Deutschland) spezifisch ausgestaltet.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Die Ziele des ERA-TV im Einzelnen
- Ein einheitliches, zeitgemäßes Entgeltsystem für Arbeiter und Angestellte: Ziel ist eine einheitliche, vergleichbare, moderne Arbeitsaufgaben umfassende Arbeitsbewertung und eine Bewertung von Belastungen über alle Beschäftigtengruppen hinweg.
- Ein höheres Maß an Entgeltgerechtigkeit: Gewachsene Entgelt-Ungerechtigkeiten sollen in einem Übergangsprozess - bei erheblichen unterschiedlichen Situationen zwischen den Betrieben - überwunden werden.
- Bewahrung des individuellen Besitzstandes bei gleichzeitiger Wahrung der betrieblichen Kostenneutralität: In einem Übergangsprozess wird sowohl eine betriebliche Entgeltsumme wie der individuelle Besitzstand gesichert. Bei Beteiligung der Belegschaft kann deren Akzeptanz für den ERA-Prozess sichergestellt werden.
- Starke individuelle und gemeinsame Rechte: Durch institutionelle Absicherungen mit Hilfe transparenter und begründeter Arbeitsbewertungen sollen Beschäftigte, betriebliche Interessenvertretungen und IG Metall über die Arbeitsbewertung mit entscheiden.
- Arbeitspolitik für gute Arbeit: Für Qualifizierungs- und Arbeitspolitik kann ein Ausgangspunkt gefunden werden.
- Verankerung der Leistungsentgelt-Bestandteile: Eine leistungsgerechte Vergütung ist möglich.
[Bearbeiten] Entgeltstruktur des ERA-TV
Der ERA-TV bietet einen einheitlichen Entgeltaufbau für Arbeiter und Angestellte. Die Elemente des Entgeltaufbaus im Entgeltrahmenabkommen sind:
- Grundentgelt, das sich aus den Anforderungen für die Ausführung der Arbeitsaufgabe ergibt,
- Belastungsentgelt bzw. -zulage (nur in einigen Tarifgebieten), die sich aus der Belastungssituation ergibt, sowie das
- Leistungsentgelt, das die persönliche Leistung im Rahmen der Arbeitsaufgabe widerspiegelt.
Diese Entgeltbestandteile sind vom ERA-TV direkt beeinflusst. Sie ergeben das persönliche Bruttoentgelt zusammen mit den nicht vom ERA-TV beeinflussten Entgeltbestandteilen, etwa Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit, ein vom Betriebsergebnis abhängiges Entgelt oder sonstige außertarifliche Zulagen.
[Bearbeiten] Der ERA-TV-Prozess
Die Tarifvertragsparteien haben mit dem Abschluss des Tarifvertrags zunächst einen betrieblichen Übergangsprozess angestoßen. Hierbei soll die Neubewertung der Arbeitsaufgaben und Belastungen erfolgen. Danach gilt ERA-TV für den Bewertungsprozess in Folge sich ändernder Arbeitsaufgaben und Situationen.
In diesem Prozess ergeben sich unterschiedliche operative Aufgaben:
- Planung des Übergangsprozesses
- Bewertung der Arbeitsaufgaben
- Bewertung der Belastungen
- evtl. Gestaltung von Leistungsentgeltsystemen
[Bearbeiten] Das Tarifvertragswerk des ERA-TV
Das Tarifvertragswerk besteht je nach Tarifgebiet aus unterschiedlichen Dokumenten, meist sind das mindestens:
- Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV)
- Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
- Einführungstarifvertrag zum ERA-TV (ETV ERA)
- Tarifvertrag ERA-TV-Anpassungsfonds
- Tarifvertrag zur Fortführung von Bestimmungen des LRTV II in Nordwürttemberg/Nordbaden.
[Bearbeiten] ERA-Tarife der IG-Metall im Bundesvergleich
Tarifgebiet | Gruppen | Eckentgelt | von (% vom Eckentgelt) | bis (% vom Eckentgelt) | Leistungszulagen vom Grundentgelt (Betriebsdurchschnitt) | Belastungszulagen vom Grundentgelt | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 17 | 2.295 € | 1.698 € (74,0%) | 4.280 € (186,5%) | bis 30% (15%) | bis 10% | |
Bayern | 12 | 2.167 € | 1.698 € (78,4%) | 4.120 € (190,1%) | "Jahresstufen" existieren in Gruppe 2 - 12 | ||
Berlin-Brandenburg | 13 | 2.176 € | 1.697 € (78,0%) | 4.265 € (196,0%) | "Jahresstufen" existieren in Gruppe 3 - 13 | ||
Hamburg Unterweser | 11 | 2.158 € | 1.803 € (83,5%) | 4.548 € (210,8%) | (6%) | ||
Hessen | 11 | 2.036 € | 1.710 € (84,0%) | 3.767 € (185,0%) | |||
Niedersachsen | 13 | 2.212 € | 1.727 € (78,1%) | 4.265 € (192,8%) | (10%) | "Jahresstufen" existieren in Gruppe 2 - 13 | |
Nordrheinwestfalen | 14 | 2.207,50 € | 1.728 € (78,3%) | 4.448 € (201,5%) | bis 20% (10%) | "Jahresstufen" existieren in Gruppe 12 - 14 | |
Osnabrück-Emsland | 12 | 2.112 € | 1.727 € (78,1%) | 4.152 € (187,7%) | "Jahresstufen" existieren in Gruppe 2 - 12 | ||
Pfalz | 11 | 2.036 € | 1.710 € (84,0%) | 3.767 € (185,0%) | |||
Rheinland-Rheinhessen | 11 | 2.036 € | 1.710 € (84,0%) | 3.767 € (185,0%) | |||
Saarland | 11 | 2.036 € | 1.710 € (84,0%) | 3.767 € (185,0%) | |||
Sachsen | 12 | 2.036 € | 1.710 € (84,0%) | 3.970 € (195,0%) | |||
Sachsen-Anhalt | 11 | 2.096 € | 1.727 € (82,4%) | 4.229 € (201,8%) | |||
SH, MVP, Nordwest. Niedersachsen | 11 | 2.158 € | 1.803 € (83,5%) | 4.378 € (202,9%) | |||
Thüringen | 12 | 2.036 € | 1.710 € (84,0%) | 3.970 € (195,0%) | |||
Quelle: IG Metall
Alle Werte Januar 2007 |
[Bearbeiten] Geschichte
- 1988 Zwischenschritt bei den Tarifverhandlungen in Baden-Württemberg mit der Verpflichtung, in die Verhandlung über einen ERA-TV einzutreten.
- 1989 Aufnahme der Gespräche über einen ERA-TV.
- 1996 Abbruch der Verhandlungen durch die Arbeitgeber wegen Streitigkeiten über die Schutzfunktion des Tarifvertrags. Nach einigen Monaten erneute Verhandlungsaufnahme.
- 2003 Am 23. Juni 2003 wird in Baden-Württemberg nach 9 Jahren eine erste Einigung über den Entgeltrahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) zwischen der IG Metall Baden-Württemberg und dem Arbeitgeberverband Südwestmetall erzielt.
- 2006 In den ersten Betrieben wird ERA eingeführt.