EU-ESA Rahmenabkommen
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Das EU-ESA Rahmenabkommen, genauer das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation, ist ein vorläufiger Vertrag, der die Zusammenarbeit zwischen beiden europäischen Organisationen auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung des Weltraum regelt.
In gemeinsamer Arbeit entstand auf der Grundlage des sogenannten Grünbuchs, das die EU am 21. Januar 2003 verabschiedete, das sogenannte Weißbuch. Die dort erarbeiteten Vorschläge zur Raumfahrtpolitik mündeten in das Rahmenabkommen, das am 25. Nov. 2003 beschlossen und 2004 in Kraft trat.
Das Rahmenabkommen sieht neben der Einrichtung eines gemeinsamen Sekretariats regelmäßige Treffen auf Ministerebene vor, den Europäischen Weltraumrat. Der EU wird die Rolle eines Nachfragers zugewiesen, der den Bedarf von Raumfahrtprojekten koordiniert. ESA ist der Anbieter für die Raumfahrtprodukte. Das Rahmenabkommen sichert die Unabhängigkeit beider Institutionen zu. Damit ist gemeint, dass ESA als eigenständige Raumfahrtagentur agieren kann und nicht als Unterorganisation der EU angesehen wird.