Eugen Huber
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Eugen Huber (* 31. Juli 1849 in Oberstammheim, Kanton Zürich, † 23. April 1923 in Bern) war ein Schweizer Jurist, der das Schweizerische Zivilgesetzbuch verfasste.
[Bearbeiten] Leben
Huber, dessen Vater Arzt war, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich. Er machte 1872 das Doktorat mit einer Arbeit über "Die Entwicklung des Schweizerischen Erbrechts seit der Trennung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich". 1875 war er Korrespondent für eine Zeitung in Zürich und arbeitete von 1877 bis 1890 als Richter in Appenzell. 1880 wurde er an der Universität Basel Professor für Schweizer Privatrecht und das Schweizer Bundesgesetz. Ab 1888 war er Professor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, wo er historische Gesetzgebung, Privatrecht, Handelsrecht, Kirchenrecht und Rechtsphilosophie lehrte.
Während dieser Zeit fasste er das Privatrecht der einzelnen Kantone in einem vierbändigen Werk zusammen. 1892 wurde er vom Bundesrat damit beauftragt, das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) zu entwickeln. Aus diesem Grund wechselte auf den Lehrstuhl für schweizerisches und deutsches Recht an die Universität Bern. Seine Arbeit am ZGB vollendete er 1907; 1912 wurde es rechtskräftig.
Huber ruht auf dem Berner Bremgartenfriedhof.
[Bearbeiten] Werk
Das grösste Verdienst um die Rechtsverwirklichung gebührt den Gemeinschaftsgliedern, die ohne weitere Nachhilfe, in aller Stille mit ihrem Verhalten das Recht verwirklichen. (Eugen Huber)
Hubers ZGB galt als das modernste Gesetzbuch Europas. Es war eine ethisch-philosophisch begründete Synthese europäischer und kantonaler Rechte. Im Artikel 1, Absatz 2 wird der Richter aufgefordert, bei Gesetzeslücken selbst wie ein Gesetzgeber zu entscheiden: Kann dem Gesetz keine Vorschrift entnommen werden, so soll das Gericht nach Gewohnheitsrecht und, wo auch ein solches fehlt, nach der Regel entscheiden, die es als Gesetzgeber aufstellen würde.
Mit dieser Anlehnung an Kants kategorischen Imperativ entsprach Huber dem schweizerischen Rechtsverständnis. Sie begründete die schöpferische Rechtsprechung des Bundesgerichtes.
[Bearbeiten] Weblinks
- Literatur von und über Eugen Huber im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Artikel Huber, Eugen im Historischen Lexikon der Schweiz
Personendaten | |
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NAME | Huber, Eugen |
KURZBESCHREIBUNG | Schweizer Jurist |
GEBURTSDATUM | 1849 |
GEBURTSORT | Oberstammheim ZH |
STERBEDATUM | 1923 |
STERBEORT | Bern |