Diskussion:Festpreis
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Die Tabakwaren sind hoch besteuert, ist aber der Preis wirklich staatlich geregelt? Irgendwie glaube ich nicht...
Der Artikel ist zwar nicht mehr "kurz", dafür irgendwie chaotisch... Vielleicht komme ich noch auf Ideen, wie man es ordnen könnte? Oder sonst jemand? AN (Yopohari) 09:57, 2. Aug 2004 (CEST)
- Nachtrag: Ich habe gegoogelt: Es ist anscheinend so, daß die Tabakwaren zum Festpreis angeboten werden müssen - wohl aus steuerlichen Gründen, da die Dinger zuvor besteuert und mit einem Steuerzeichen versehen werden. Es ist allerdings nicht so, daß der Staat einen konkreten Preis festlegen würde. Eine Verhinderung des Wettbewerbs der Tabakkonzerne (wie man den gegenwärtigen Artikel verstehen könnte) ist eher nicht der Grund. AN (Yopohari) 10:10, 2. Aug 2004 (CEST)
[Bearbeiten] ruinöser Wettbewerb
kann mir jemand erklären wann und wie ein Festpreis einen ruinösen wettberwerb verhindert bzw. verhindern soll? kann mir das gerade nur vorstellen, wenn es ewig steigende Skaleneffekte gäbe, aber selbst dann wäre es nicht sinnvoll?!?! *grübelt ...Sicherlich 11:31, 2. Aug 2004 (CEST)
Ich finde auch, daß ein Begriff wie "ruinöser Wettbewerb" nicht für eine Enzyklopäide angemessen ist. Ich wünsche mir hier einen neutraleren und treffenderen Begriff. Es ist doch meines Wissens so, daß außer Büchern kein Artikel in Deutschland mehr preisgebunden ist. Und Zigaretten haben auch teilweise unterschiedliche Preise, oder? Ich selbst kann es leider nicht, wünschte mir aber, daß der Artikel neutraler und stingenter formuliert wird. Lang genug ist er doch Frommbold 17:56, 3. Aug 2004 (CEST)
- naja immer noch die Frage wodurch der ruinöse wettbewerb entstehen soll!? .. ich habe keine ahnung; selbst das mit den skaleneffekten ganz oben nicht hinbastelbar! .... ansonsten find ich ruinöser wettbewerb nicht schlimm und trifft es doch oder? *grübel* ansonsten Frommbold; formulier es um wenn er dir nicht neutral oder stringent genug ist ...Sicherlich 18:12, 3. Aug 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Zum Einarbeiten
Das hat jemand einfach ohne Zusammenhang hinten drangehängt. Vielleicht kann jemand was damit anfangen.
Ergänzung zu Festpreis bei Dienstleistungen/Gewerken:
Ein Festpreis muss explizit im Angebot als Festpreis ausgewiesen sein, das muss auch der externe Dienstleister (eDL) wissen. Ein Festpreis ist ein fester Preis, um den nach Festlegung nicht mehr gehandelt bzw. der nicht mehr verändert werden kann. Es sind Leistungen und Abnahmekriterien deutlich und nachvollziehbar definiert. Das unternehmerische Risiko für die Leistungserbringung liegt beim eDL. Das bedeutet, wird er früher fertig als geplant, ist es sein Glück, braucht er länger und muss evtl. nachbessern, weil die Leistung nicht abgenommen werden kann, geschieht das nicht auf Kosten des Kunden und ist im Festpreis inklusive. Ist ein Zeitraum definiert, der nicht eingehalten wird, können Strafzahlungen vereinbart sein. Also haben wir auch den Aspekt der finanziellen Risikoabsicherung des Kunden beim Festpreis mit entsprechender Vertragsgestaltung, was als Teil des zuvor genannten unternehmerischen Risikos bewertet werden kann. Diese Merkmale sind unter anderem auch stichhaltige Gründe zur Absicherung gegen die Gefahr der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) in Deutschland. Also alles Punkte, um Festpreise bei Dienstleistungsbeauftragungen zu fokussieren.