Finanzgericht
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Das Finanzgericht ist in Deutschland das Gericht erster Instanz für den Rechtsweg in finanzgerichtlichen Streitigkeiten.
Das Finanzgericht entscheidet mit einem Spruchkörper von drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern. In einfach gelagerten Fällen kann die Entscheidung einem alleine entscheidenden Richter übertragen werden (§§ 6, 79 a FGO).
Gegen die Urteile des Finanzgerichtes gibt es wegen des nur zweistufigen Gerichtsaufbaus als einzig zulässiges Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH). Gegen andere Entscheidungen des Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde zum BFH.
In 14 Bundesländern gibt es mindestens ein Finanzgericht, Berlin und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2007 ein gemeinsames Finanzgericht in Cottbus. Die Liste deutscher Gerichte enthält auch alle in Deutschland bestehenden Finanzgerichte.
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Siehe auch: Finanzgerichtsbarkeit
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