Finanzgericht des Landes Brandenburg
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Das Finanzgericht des Landes Brandenburg ist das einzige Gericht der Finanzgerichtsbarkeit im Bundesland Brandenburg.
Zum 1. Januar 2007 soll das Gericht mit dem Finanzgericht Berlin zu einem für die Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständigen gemeinsamen Finanzgericht mit Sitz in Cottbus fusionieren.
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[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk
Das Finanzgericht (FG) hat seinen Sitz in Cottbus; der Bezirk entspricht dem Gebiet des gesamten Bundeslandes.
[Bearbeiten] Gerichtsgebäude
Das Finanzgericht ist im Justizzentrum im Cottbus unter der Anschrift Von-Schön-Straße 10 untergebracht.
[Bearbeiten] Geschichte
Im Zuge der Errichtung einer Finanzgerichtsbarkeit nach der Wiedervereinigung wurde das Finanzgericht des Landes Brandenburg am 1. Januar 1993 errichtet.
[Bearbeiten] Instanzenzug
Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, ist das Finanzgericht des Landes Brandenburg zwar gemäß § 2 FGO ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet ist der Bundesfinanzhof in München.
[Bearbeiten] Leitung
Präsident des Finanzgerichts ist Wolfram Hartig.