Franz Adolf Dietrich von Ingelheim
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Franz Adolf Dietrich von Ingelheim (* 1659 in Aschaffenburg; † 15. September 1742 in Wetzlar), genannt Echter von und zu Mespelbrunn, war ein Reichskammerrichter von 1730 - 1742.
Nach seinem Studium in Rechtswissenschaft an der Universität Mainz arbeitete er im Verwaltungsdienst von Erfurt, wurde anschließen Hofrat von Kurmainz und 1682 Mitglied des Geheimen Rates vom Viztum Rheingau. 1698 wurde er Reichskammergerichtspräsident in Wetzlar, wovon er 1703 nach Auseinandersetzung mit Amtskollege Solms-Laubach suspendiert wurde. 1711 wurde er wieder eingestellt und von 1730 - 1742 folgt seine Laufbahn als Reichskammerrichter.
[Bearbeiten] Ernennungen
- Ernennung zum Reichsfreiherrn mit "Hoch- und Wohlgeboren" sowie großes Palatinat; Pardubitz 27. Mai 1680;
- Namens- und Wappenvereinigung mit den erloschenen Echter v. u. z. Mespelbrunn; Wien 8. März 1698;
- Reichgraf mit Wappenmehrung; Laxenburg 1. Juni 1737;
[Bearbeiten] Historisches
Obwohl ursprünglich nur Fürsten, dann nur Grafen als Reichskammerrichter tätig sein durften, wurde der Reichsfreiherr zum Reichskammergerichtspräsidenten ernannt. Auf Beschwerde, daß nur Grafen dieses Amt einnehmen dürften wurde er vom Dienst suspendiert. Bei den späteren Auseinandersetzung mit seinem Amtskollegen Solms-Laubach soll er den Doktor Eisenbart, einen populären Verfasser von Spottliedern engagiert haben, um solche Lieder auf seinen Konkurrenten zu verfassen. Später wurde er wieder ins Amt eingesetzt und noch später zum Grafen ernannt.
[Bearbeiten] Literatur
- Heinz Duchhardt: Ingelheim, Franz Adolf Dietrich Graf von. In: NDB Bd. 10, S. 170 f.
Personendaten | |
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NAME | Ingelheim, Franz Adolf Dietrich von |
ALTERNATIVNAMEN | Echter von und zu Mespelbrunn |
KURZBESCHREIBUNG | war ein Reichskammerrichter von 1730 - 1742 |
GEBURTSDATUM | 1659 |
GEBURTSORT | Aschaffenburg |
STERBEDATUM | 15. September 1742 |
STERBEORT | Wetzlar |