Fremdkapitalzinsen
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Fremdkapitalzinsen sind jene Zinsen, die man für die Nutzung von Fremdkapital (z.B. Darlehen) aufbringen muss. Sie stellen den Teil der Kapitalkosten dar, der auf das Fremdkapital entfällt. Die Kapitalkosten für das Eigenkapital sind die Kalkulatorischen Zinsen.
Vorzufinden sind sie in der Bilanz in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) in einer eigenen Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“.
In der Betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung – genauer Kostenartenrechnung – zählen die Fremdkapitalzinsen (FKZ) zu der Gruppe der neutralen Aufwendungen, d.h. sie stellen daher keine ansatzfähigen Kosten dar.
[Bearbeiten] Steuerliche Behandlung
Fremdkapitalzinsen sind in Deutschland (und Österreich) grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Sofern der Kreditgeber Anteilseigner oder ein verbundenes Unternehmen ist, gelten besondere Bestimmungen.