Friedenserzwingung
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Friedenserzwingung (englisch peace enforcement ), auch als friedenserzwingende Maßnahme bezeichnet, ist eine Militäraktion der Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens aufgrund Kapitel VII ihrer Charta.
Nach Art 42 der Charta der Vereinten Nationen waren dafür eigene Streitkräfte derVereinten Nationen vorgesehen. Die in Art. 43 der Charta vorgesehenen Sonderabkommen sind jedoch nie abgeschlossen worden. So haben die Vereinten Nationen mit friedenserzwingenden Missionen nach Kapitel VII immer Mitgliedsstaaten beauftragt, wie im Koreakrieg von 1950 bis 1953 oder im Zweiten Golfkrieg 1990. Die Friedenserzwingung nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen unterscheidet sich von den anderen militärischen Einsätzen der Weltorganisation, der Friedensmission und der Beobachtermission dadurch, dass eine Mission nach Kapitel VII der UN-Charta auch gegen den Willen des betroffenen Landes und der dort wirkenden Konfliktparteien durchgeführt werden kann. Wie alle bewaffneten Einsätze der Vereinten Nationen setzt sie eine entsprechende Resolution des UN-Sicherheitsrates voraus, die Art, Umfang und Dauer des Einsatzes festlegt.