Diskussion:Frontkämpferprivileg
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[Bearbeiten] Fehlerhinweise
1) In der Version vom 27. Dez. 2006 wird dargestellt, dass das Frontkämpferprivileg erst in der 1. VO eingefügt worden sei. Dies ist unrichtig: Es ist bereits als § 3 (2) in der Erstfassung im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.April 1933 enthalten (siehe dort die aufgeführten Weblinks).
2) Die Weiterbeschäftigung der Beamten ging n i c h t bis 1938 weiter, sondern endete 1935 mit dem Reichsbürgergesetz (und nicht mit "seinen Verordnungen", sondern gleich mit der Ersten VO 1935) - siehe ebendort. --- Ärzte und Rechtsanwälte als Freiberufler wurden 1938 mit Berufsverbot belegt (siehe VO in Reichsbürgergesetz)
3) Aufgrund der Bestimmung wurden nicht nur "einige Beamte" weiterbeschäftigt - vielmehr waren es ca. 50% (Für die Antisemiten unerwartet viele - sie hatte sich in ihren Vorurteilen gefangen, wonach die Juden sich höchstens in der Etappe augehalten hätten) - Belegt im Artikel zum Gesetz. - Ich ändere entsprechend. -Holgerjan 23:06, 27. Dez. 2006 (CET)
- NACHTRAG: Zahl der weiterbeschäftigten Beamten differiert. Longerich gibt auf Seite 42/43 eine Angabe von Barkai wieder ("die Hälfte von ca. 5.000 jüdischen Beamten"), zitiert dann Gruchmann mit konkreten Zahlen (preußische Justizverwaltung - von 1704 Juden im Jahre 1934 nur noch 332 im Dienst). Holgerjan 21:45, 28. Dez. 2006 (CET)