Diskussion:Gefahr im Verzug
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[Bearbeiten] ÜBERARBEITUNG: Verwendung außerhalb des Strafprozessrechtes
Der Begriff wird auch im Polizeirecht verwandt. Beispiel § 28 SaarlPolG oder § 15 HSOG (Hessen). Siehe auch in anderen Rechtsgebieten z.B. § 29 AO. Der Artikel muss daher überarbeitet werden. So ist die Darstellung unzutreffend. -- Stepsch 01:34, 10. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Gefahr im Verzuge
Sollte nicht eher Gefahr im Verzuge auf Gefahr im Verzug weiterleiten, als umgekehrt (letzteres geläufiger/aktueller Sprachgebrauch)? -- 217.184.109.12 18:00, 21. Jul 2004 (CEST)
lt. Höcker's Lexikon der Rechtsirrtümer ist übrigens GiV zu verstehen als "Gefahr, falls Zeitverzug" anstatt "Gefahr zieht herauf" --84.245.191.252
Letzteres entspricht einem recht weit verbreiteten Missverständnis. Ich habe mal einen Absatz zur umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs eigefügt. -- J.M., 09.10.2006
[Bearbeiten] Gefahr für Leib und Leben (Gesundheit) sowie Wirtschaftsgut?
Mir fehlt dieser Aspekt, wenn z. B. eine Wohnungstür geöffnet werden muss, weil Wasser darunter hervor quillt oder ein deutlicher Gasgeruch wahrnehmbar ist. hd 19:59, 21. Jul 2006 (CEST)
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- Das ist keine GiV, sondern einfach eine konkrete gegenwärtige Gefahr im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Polizeirecht PVB 08:22, 29. Dez. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Gefährdung für Leib und Leben eines Menschen
Mir fehlt der Aspekt einer Gefährdung für Leib und Leben eines Menschen durch sich selbst oder andere. Mich interessiert der Aspekt: was darf oder soll der einzelne tun, um Gefahr im Verzug abzuwenden?