Geldschuld
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Die Geldschuld ist eine Schuld die sich nach einem bestimmten Geldbetrag bemisst. Diese kann also nicht durch Erfüllung einer bestimmten Voraussetzung befriedigt werden, vielmehr ist ein konkreter (Geld)betrag zu zahlen. Mit der Zahlung der Geldschuld ist der Gläubiger befriedigt.
Die Geldschuld ist nach deutschem Recht "qualifizierte Schickschuld", weil § 270 Abs. 1 BGB die Gefahr des Verlustes (nicht aber der Verzögerung!) ähnlich der Bringschuld bis zur Erfüllung beim Schuldner der Geldschuld belässt (vgl. Leistungsgefahr), andererseits der Leistungsort nach Abs. 4 der Vorschrift davon unberührt bleibt.
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