Diskussion:Grundsteuer (Deutschland)
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Mir ist nicht ganz klar geworden (auch nach Lektüre der Gesetzestexte), ob der Einheitswert sich nur auf den Wert des Grundstücks an sich bezieht oder auf den Wert des Grunsstücks mit dem Wert von Gebäuden zusammen?
Ich habe beim googlen was davon gelesen, das unser heutiges Boden(besteuerungs?)recht seine Wurzeln im Römischen Recht hat. Ist das so? Dort habe ich auch gelesen, dass sich von diesem römischen Recht das alemannische Bodenrecht abgrenzt, das den Wert des Bodens besteuert. Weiß da jemand was? --Guisquil
Ich habe mir erlaubt, den Artikel um die Haftungsfrage zu ergänzen. Zudem habe ich die Formulierung, die Gemeinde sei in der Festlegung des Hebesatzes "vollkommen" frei auf "relativ" geändert, da es Unsinn war. "Vollkommene" Freiheit in der Steuerfindung gibt es nicht, da eine Steuer z.B. nicht erdrosselnd wirken und auch nicht gegen das Grundgestz oder andere höherrangige Normen verstoßen darf. Für die Einhaltung dieser Grundsätze ist, nach der hebesatzgebenden Kommune, die nächsthöhere Aufsichtsbehörde zuständig.--85.176.107.14 15:15, 29. Okt 2005 (CEST)
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Promille und nicht Prozent
Die Promille Zeichen sind sehr schwer erkennbar. Die sollten hervorgehoben werden!
[Bearbeiten] Grundsteuer / Werbungskosten / Miete
Was ist mit der Anmerkung unter dem Artikel "Werbungskosten", daß auch die Grundsteuer dazu gehört. Dieses wird im Artikel "Grundsteuer" garnicht angesprochen?? Es wird gesagt, daß die Grundsteuer voll auf die Miete / den Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abgewälzt werden kann. Dies sollte fairer Weise [wenn überhaupt] den Steuermindernden Betrag (Werbungskosten) miteinschließen - sonst macht der Eigentümer sogar noch einen Gewinn damit, anstatt nur die Kosten abzuwälzen. Im Übrigen bin ich der Meinung, daß es Sache des Eigentümers ist, und deshalb in seine Kalkulation der Kaltmiete im allgemeinen hineingehört und nicht in die Nebenkosten. Abgesehen davon, daß sich die Grundsteuer gesetzlich auf einen Kauf bezieht, und da ich als Mieter kein Eigentum an der bewohnten Wohnung habe - habe ich auch keine Grundsteuer zu zahlen! Sonst würde ich sagen, sollte der Eigentümer einfach seine Erwerbskosten für das Haus (inkl. Makler und Notargebühren) offen legen und jeweils bei Auszug aus der Wohnung auf die Zeit der Bewohnung nachberechnen und dann jeweils Rückzahlungen vornehmen - das klingt jetzt absurd (und das ist es auch), aber darauf würde so eine Denke hinauslaufen. Oder: Frage: Kann ich als Mieter die anteilig gezahlte Grundsteuer auch als Werbungskosten absetzen?? Dann wäre die Sache wieder stimmig!!!
[Bearbeiten] begründung
Wie begründet sich denn die grundsteuer überhaupt? ich persönlich finde es ein ganz schöne frechheit dafür das ich ne wiese besitze an der ich nichts vrdiene steuern zahlen zu müßen:)
wenn ich 50000 euro auf der bank habe muß ich ja auch nicht jedes jahr steuern auf die bezahlen.. gibt es sowas in anderen ländern auch oder ist das wieder eine deutsche erfindung?
- Ja, in die Begründung ist in der Tat schwierig und in der Literatur auch stark umstritten.--Philipp.Walther 13:22, 22. Mär. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Wie wird der Einheitswert einer Immobilie ermittelt?
Mir ist nicht klar wie der Einheitswert ermittelt wird, entspricht dieser z.B. im Falle der im Text als Beispiel aufgeführten Eigentumswohnung dem tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie oder ist dieser in jedem Falle immer sehr viel tiefer?
Einheitswert der Eigentumswohnung = 50.000 EUR Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EUR) = 175 EUR Hebesatz = 370 % Jahresgrundsteuer (Berechnung: 175 EUR x 370 %) = 647,50 EUR Vierteljährliche Rate: 161,88
Eine daraus resultierende Jahresgrundsteuer für eine Eigentumswohnung im Wert von 50'000 EUR scheint mir hoch zu sein!
[Bearbeiten] Grundsteuer verfassungswidrig
Es gibt immer wieder Gerüchte, dass die Grundsteuer für privat genutzte bebaute Flächen verfassungswidrig sein soll. Es wurde auch schon eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wer kann aber mehr dazu sagen. Vielleicht sollte das auch im Artikel beschrieben werden. (siehe dazu: Grundsteuer verfassungwidrig bei Google)--KÖNIG Gerd I. 12:09, 8. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Zusammenhang mit Kirchensteuer
bin durch ein link von der Seite "Kirchensteuer" hierhergeraten. Zusammenhang? Berechnung? (bitte für Leute, die von Steuer keine Ahnung haben) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Prochoice8 (Diskussion • Beiträge) jpp ?! 21:50, 12. Dez. 2006 (CET))