Diskussion:Gruppenfreistellungsverordnung
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Wo steht hier, wie gebeten, dass dieser text schonmal veröffentlich wurde, und anscheinen sogar aus dem net kopiert wurde? ich würde aufpassen, dass sieht kopiert aus.....ich weiß nicht wie das mit den rechten bei verordnungen steht!!! - m² B | D 14:50, 27. Jun 2005 (CEST)
- 1.1 MB Text müssen kopiert sein - das Eintippen hätte 20 Jahre gedauert... ;-) AN 14:54, 27. Jun 2005 (CEST)
- was nicht unbedingt das Problem ist (das Kopieren von Gesetztestexten) aber wenn überhaupt gehören die wohl zu wikisource... --jmsanta *<|:-) 15:00, 27. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] also darf man auch g-texte nich kopieren!
wenn mans mit eigenen worten formuliert kommen fehler und es dauert! - m² B | D 15:01, 27. Jun 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Zum Urheberrecht von Gesetzestexten und dgl.
Es wäre doch sinnvoll, etwa bei Behauptungen zum Urheberrecht entsprechende Quellen zu benennen. Gesetzestexte, Verordnungen, etc. dürfen selbstverständlich zitiert bzw. kopiert werden, sie geniessen ja nicht einmal urheberrechtlichen Schutz. Für den Anwendungsbereich des deutschen Rechts sei hier auf § 5 (1) UrhG verwiesen. --Mr.morden 22:18, 8. Aug 2005 (CEST)
In der gegenwärtigen Fassung des Artikels dürfte sich die Urheberrechtsdebatte erledigt haben. - Atn 10:39, 11. Aug 2005 (CEST)