Grundlinien der Philosophie des Rechts
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Hegels Werk Grundlinien der Philosophie des Rechts wurde 1820 vollendet, aber wegen Zensurproblemen erst 1821 veröffentlicht.
Es behandelt die Frage nach einem realistischen Rechtssystem, das historische Erfahrung und logischen Verstand im Optimum verbindet. Das Epigramm der Vorrede lautet: Was vernünftig ist, das ist wirklich, und was wirklich ist, das ist vernünftig
Dieser Grundsatz kann ohne weiteres mit Lafayettes Spruch laissez-faire, Geschehen lassen, verglichen werden. Es ist keine Rechtsphilosophie an sich. Dieses Werk möchte mehr das Naturrecht mit dem Staatsrecht verbinden. Dazu benötigt man das Prinzip der wahren Kraft:
Wenn man die Gegensätze in der Vernunft zu seiner ganzen Stärke auseinander gehen lässt, und es in sich zusammenhält, hat die wahre Kraft.
Es soll ein absoluter Geist gegründet werden, der aus Kunst, Religion, und Philosophie resultiert. Der subjektive und objektive Geist sind diesem untergeordnet.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Vorrede
Die Vorrede gehört zu den bekannten Hegel-Texten, was v.a. folgendem Epigramm zu verdanken ist.
[Bearbeiten] Umstrittenes Epigramm
Es lautet:
- "Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig." (S. 11)
Vernunft und Wirklichkeit werden ausdrücklich gleichgesetzt. Das Wirkliche ist vernünftig, weil es aus dem Begriff hervorgegangen ist. Das Vernünftige ist wirklich, weil es das Beständige im Dasein ist. Umgekehrt ist nicht alles, was besteht, auch vernünftig. Es gibt im Bestehenden vieles, was dem Zufall oder der menschlichen Willkür unterliegt. Das Zufällige und Willkürliche aber entspricht nicht dem Begriff.
Hegels Rechtsphilosophie liegt also seine Metaphysik zu Grunde, die alles aus der dialektischen Bewegung des Begriffes ableitet.
[Bearbeiten] Die Eule der Minerva
In der Vorrede äußert Hegel sich auch zum Verhältnis der Philosophen zur gesellschaftlichen Wirklichkeit:
- "…; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug." (S. 14)
Eine Erkenntnis gesellschaftlicher Verhältnisse ist erst möglich, nachdem ihre Wirklichkeit sich entfaltet hat. Die Erkenntnis schließt also eine Epoche ab und begründet sie nicht etwa.
Viele Interpretationen sehen deshalb in dem Alterswerk Hegels, zu dem auch die Rechtsphilosophie gehört, eine Abkehr von der früheren Position, dass die Philosophie eine neue Epoche begründen solle.
[Bearbeiten] Inhaltlicher Aufbau des Werkes
Hegels Rechtsphilosophie hat einen dreigliedrigen Aufbau, der für viele seiner Werke typisch ist.
Stufe der Idee | Momente der Idee | Nähere Bestimmungen |
---|---|---|
Das abstrakte Recht | Das Eigentum | Besitznahme, Gebrauch, Entäußerung |
Der Vertrag | ||
Das Unrecht | Unbefangenes Unrecht, Betrug, Verbrechen | |
Die Moralität | Der Vorsatz und die Schuld | |
Die Absicht und das Wohl | ||
Das Gute und das Gewissen | ||
Die Sittlichkeit | Die Familie | Ehe, Vermögen, Erziehung |
Die bürgerliche Gesellschaft | System der Bedürfnisse, Rechtspflege, Polizei | |
Der Staat | Inneres und äußeres Staatsrecht, Weltgeschichte |
[Bearbeiten] Literatur
- G.W.F. Hegel: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft. Herausgegeben und eingeleitet von Helmut Reichelt. Ullstein-Buch Nr. 2929. Frankfurt am Main, 1972. ISBN 3-548-02929-9.
- Shlomo Avineri: Hegels Theorie des modernen Staates. Aus dem Englischen von R. u. R. Wiggershaus. Suhrkamp stw 146. Frankfurt am Main 1976.