Halsgericht
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Das Halsgericht, oder auch hochnotpeinliches Halsgericht war ein Gericht, das über schwere Verbrechen urteilte.
Aufgrund der peinlichen Halsgerichtsordnung, die unter Kaiser Karl V. im Jahre 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und zwei Jahre später (1532) auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert wurde, urteilte das Halsgericht über die Verbrechen, die mit Leibes- und Lebensstrafen geahndet wurden.
Später verstand man unter dem Begriff Halsgericht auch den Ort, an dem die Todesstrafe vollzogen wurde.
Oftmals tagte das Gericht direkt am Richtplatz und ließ Todesurteile direkt im Anschluss vor Ort vollziehen.
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