New Immissions/Updates:
boundless - educate - edutalab - empatico - es-ebooks - es16 - fr16 - fsfiles - hesperian - solidaria - wikipediaforschools
- wikipediaforschoolses - wikipediaforschoolsfr - wikipediaforschoolspt - worldmap -

See also: Liber Liber - Libro Parlato - Liber Musica  - Manuzio -  Liber Liber ISO Files - Alphabetical Order - Multivolume ZIP Complete Archive - PDF Files - OGG Music Files -

PROJECT GUTENBERG HTML: Volume I - Volume II - Volume III - Volume IV - Volume V - Volume VI - Volume VII - Volume VIII - Volume IX

Ascolta ""Volevo solo fare un audiolibro"" su Spreaker.
CLASSICISTRANIERI HOME PAGE - YOUTUBE CHANNEL
Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions
Heinrich Göbel - Wikipedia

Heinrich Göbel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Heinrich Göbel
Heinrich Göbel

Heinrich Göbel (* 20. April 1818 in Springe; † 4. Dezember 1893 in New York; ab 1849 auch als Henry Goebel bekannt) war ein Feinmechaniker deutscher Herkunft, der in New York nach Angaben aus dem Jahr 1893 in den 1850er Jahren die erste Glühlampe mit Kohleglühfaden entwickelte. Das wurde jedoch bereits in gerichtlichen Verhandlungen 1893 angezweifelt, da stichhaltige Beweise fehlen. Die Bestätigung der Ersterfindung Göbels für diesen Lampentyp durch Gerichtsurteile ist eine nach dessen Tod entstandene Legende. Ungeachtet eines fehlenden Leistungsnachweises wird er in Deutschland gelegentlich unzutreffenderweise als „Erfinder der Glühlampe“ bezeichnet.

Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Jahr 2006 kommen zu dem Schluss, dass es sich bei der Erfindungsgeschichte um konstruierte Realität im Kontext gerichtlicher Patentstreitigkeiten zwischen Industrieunternehmen in den USA 1893 handelt.[1][2] [3].

Unzweifelhaft hat Heinrich Göbel eine Verbesserung von Nähmaschinen 1865 und eine Verbesserung der Geissler-Pumpe 1882 entwickelt. Ebenfalls 1882 hat er eine Technik zur Verbindung von Kohlefäden mit Metalldrähten in Glühlampen patentieren lassen, deren tatsächliche Entwicklungszeit unklar ist. Diese drei Patente hatten keinen Einfluss auf weitere technische Entwicklungen.

Die Göbel-Legende wird heute als eigenständiges kulturelles Phänomen gesehen. Die Gründe der Entstehung sowie der epischen Ausgestaltung der Varianten in verschiedenen Phasen der deutschen Geschichte sind Gegenstand historischer und soziologischer Fachveröffentlichungen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

[Bearbeiten] Probleme der Biografie

Angesichts der diffusen Quellenlage können Göbels Leben und Leistungen aus dem Blickwinkel verschiedener Darstellungen betrachtet werden:

  • Sichere Quellen.
  • Aussagen und Selbstbezeugungen der Patentprozesse von 1893 mit ungewissem Wahrheitsgehalt.
    Diese Aussagen betreffen sein ganzes Leben von seiner Zeit in Springe bis zum Jahr der Patentprozesse und seines Todes. Gesicherte und ungesicherte Erkenntnisse über Göbel vermischen sich mit frei erfundenen Darstellungen.
  • Publikationen der Göbellegende in zahlreichen Varianten ab 1893.
    Die mit dem Jahre 1893 von der Elektrotechnische Zeitschrift ETZ begonnene Göbel-Prioritätslegende wird bis heute, gemeinsam mit weiten Teilen der Elektrowirtschaft, in Deutschland geführt, namentlich seit dem Jahre 1911 von den Technikhistorikern Lothar Arends und in der Folge Franz Maria Feldhaus sowie Hermann Beckmann als fortentwickelter Erfindermythos. Gesicherte und ungesicherte Erkenntnisse über Göbel vermischen sich ebenfalls mit frei erfundenen Darstellungen. Der gemeinsame Kern der Varianten der Legende behauptet, der Deutsche Heinrich Göbel habe im Jahr 1854 25 Jahre vor dem Amerikaner Thomas Alva Edison die Glühlampe erfunden und ein Gerichtsurteil in einem Verfahren über mehrere Instanzen würde dieses bestätigen. Thomas Alva Edision werden wirtschaftliche Motive und Heinrich Göbel idealistische Motive zugeschrieben. Diese Darstellung ist ohne Verankerung im historischen Geschehen und steht zudem im Widerspruch zur Technikgeschichte der Glühlampe, die eine kontinuierliche Entwicklung mit kleinen Fortschritten über einen langen Zeitraum ab ca. 1800 und vielen Patenterteilungen ab 1841 war.
  • Neuere wissenschaftliche Arbeiten aus 2006, die die Göbel-Antizipation als betrügerisch bewerten, wobei die Verantwortung Anwälten und einem mit Edison zerstrittenen Elektroexperten zugeschrieben wird.

In diesem Abschnitt werden sowohl gesicherte Quellen als auch während der Patentprozesse gemachte Aussagen berücksichtigt; unzutreffende posthume Behauptungen werden unter „Geschichte der Göbel-Legende“ behandelt. Auf neuere Erkenntnisse wird hingewiesen. Die als zweifelhaft gekennzeichneten Teile der Biografie werden aus der Sicht neuerer wissenschaftlicher Arbeiten als im Jahr 1893 erfolgte Konstruktion von Realität zur Vortäuschung einer Lampenentwicklerbiografie mit Erfindungserfolg vor Edison beurteilt.

[Bearbeiten] Springe 1818–1848

Heinrich Göbel wurde als Sohn von Johann Heinrich Christian Göbel aus Zorge (Harz) und seiner Ehefrau Marie Eleonore Hüper aus Springe geboren. In der Geburtsurkunde seines Vaters wird der Familienname Göbel geschrieben. In den Kirchenbüchern seiner Geburtsstadt Springe taucht sowohl der Name Heinrich Göbel als auch Heinrich Goebel auf. Göbel ist wohl die zutreffende Schreibweise des Familiennamens zu seiner Zeit in Deutschland. 1832 schloss Göbel den Besuch der Knabenschule in Springe als schlechtester seines Jahrgangs ab. Seine durchweg mangelhaften Leistungen sollen von einer langwierigen Krankheit herrühren.

1834 begann Göbel in Springe eine Schlosserlehre. Es ist unbekannt, ob die Lehre beendet wurde. Bei den biografischen Aussagen der Patentprozesse 1893 erwähnte Heinrich Göbel keine Schlosserlehre und behauptete nicht explizit eine abgeschlossene Ausbildung. Er stellte sich als Mechaniker, Uhrmacher und Optiker dar und erwähnte, dass er sein „Handwerk in Springe gelernt“ hatte. Es existieren keine Belege für Kontakte zu einem Uhrmacher und einem Optiker.

Über seine Zeit in Springe machte Heinrich Göbel 1893 die folgenden Angaben. Da es für diese Angaben keine bestätigenden Quellen in Springe gibt, haben sie ungewisse Wirklichkeitsrelevanz.

  • Heinrich Göbel beschrieb seinen Vater als Schokoladenfabrikanten und als Mann von hoher Bildung und mit den höheren Bildungskreisen gut befreundet. Quellen in Springe belegen den Beruf des Vaters als Gärtner und später als Schokoladenverkäufer als Wandergewerbe.
  • 1893 gab er ohne Datierung an, in Springe von einem Doktor der Medizin Chemieunterricht erhalten zu haben.
  • 1837 oder später eröffnete er ein Geschäft für Mechanik, Uhren und Optik. Den Bau von Thermometern, Barometern und die Verbesserung geometrischer Instrumente gab er später als Teil seiner Tätigkeit an. Vermutlich handelte es sich um ein Wandergewerbe. Es wurden nie Göbel-Uhren oder sonstige Göbel-Geräte aufgefunden.
  • Er hatte in der Zeit 1837–1848 Kontakte zu „Kreisen höherer Bildung“ sowie zur „Schule für Technologie in Hannover“ (Zitate von Göbel). Es ist unklar, was damit genau gemeint ist. Die Universität Hannover hieß ab 1831 Höhere Gewerbeschule [4].
  • Heinrich Göbel assistierte Lehrern der „Schule für Technologie“ bei physikalischen Experimenten und Versuchen. Praktische Erfahrung mit Elektrizität erwarb Heinrich Göbel durch Unterricht bei einem Professor der Schule.
  • Heinrich Göbel war laut seinen Angaben von 1893 zur damaligen Zeit an Versuchen mit Glühlampen und Lichtbogenlampen sowie an Versuchen zur Herstellung galvanischer Batterien beteiligt.
  • Ebenfalls 1893 gab er an, zu dieser Zeit Kohlen für elektrische Experimente hergestellt zu haben und sich mit dem Herstellungsprozess vertraut gemacht zu haben.
  • Bei der Einleitung eines Metalldrahtes in das durch einen Glaskolben eingeschlossene Vakuum entstehen an der Durchleitungsstelle Undichtigkeiten wegen unterschiedlicher Temperaturkoeffizienten. Lediglich Platin hat einen Koeffizienten, der dem von Glas ähnelt. Heinrich Göbel erfuhr nach seinen Angaben durch die Kontakte mit der „Schule für Technologie“ von dieser besonderen gemeinsamen Materialeigenschaft von Glas und Platin.
  • Insbesondere wurde Göbel nach eigenen Angaben das Konzept einer Vakuum-Kohlefadenlampe als aussichtsreiche Konstruktion für praktisch nutzbares Licht vermittelt. Zitat aus der eidesstattlichen Aussage vom 21. Januar 1893 in New York:
„Münchhausen sagte, dass wenn diese Kohlenstücke in einem Raum, von welchem der Sauerstoff ausgeschlossen ist, umgeben wären, so würden dieselben nicht verbrennen, sondern glühend bleiben und Licht geben, und dachte er, dass dieses ein gutes Mittel wär, um ein praktisches Licht zu erzielen“.

Das Wissen für die behauptete Entwicklung und praktische Nutzung der Kohlefaden-Glühlampe in den 1850er Jahren stammt laut Göbel mithin aus diesen Kontakten. Bemühungen der Überprüfung dieser 1893 erfolgten Angaben Göbels führten zu keinem Zeitpunkt bis heute zu Bestätigungen. Insbesondere die Existenz eines mehrfach im Zusammenhang mit Elektrizität und Lichtexperimenten namentlich genannten Professors konnte bislang nicht verifiziert werden. Unterschiedliche Quellen nennen „Professor Münchhausen“ oder „Professor Mönighausen“. „Professor Münchhausen“ ist der mehrfach genannte Name laut Gerichtsakten. Mönighausen" ist ein erstmals vom Journalisten Franklin Pope 1893 benutzter Phantasiename, denn Genealogiedatenbanken, Onomastikbücher und Internetsuchmaschinen ergeben keinerlei Hinweis auf die Verwendung dieses Namens als Familienname.

Über eine Recherche in Springe und Hannover berichtete die Londoner Zeitschrift The Electrical Review[5]. Der Verfasser des Artikels A.M. Tanner schrieb im Februar 1894, dass er mit dem Professor für Maschinenbau Christian Moritz Rühlmann [6] an der Technischen Hochschule Hannover gesprochen habe. Dieser soll ihm mitgeteilt haben, dass eine Person Münchhausen im Königreich Hannover niemals als Professor bekannt gewesen sei. Professor Rühlmann hielt die Geschichte über Elektroexperimente in den hannoverschen Dörfern um 1840 für amüsant. In Springe fand Tanner heraus, dass Göbels Vater Gärtner war und Göbel ein Schlosser, der später umherzog und Uhren reparierte. Professor Münchhausen war auch in Springe niemanden bekannt und Elektroexperimente Göbels konnte nach Angaben Tanners niemand in Springe bestätigen.

1844 heiratete Heinrich Göbel Sophie Lübke geb. Rodewig aus Springe. Bei der Hochzeit ließ er als Beruf Uhrmacher in das Kirchenbuch eintragen. Sohn Ernst August Friedrich wurde am 13. Dezember 1844 geboren, verstarb jedoch bald. Am 8. Juni 1846 wurde Sohn Johann Carl, am 30. Juli 1848 die Tochter Marie Sophie geboren.

1848 wanderte Göbel mit seiner Familie über Bremen in die USA aus. Er verließ Springe am 13. November 1848 und kurze Zeit später Deutschland auf dem Auswanderer-Segelschiff „J.W. Andrews“. Bei der Einreise in die USA gab er Mechaniker als Beruf an. Die Gründe der Auswanderung sind unbekannt. Für die allgemeine politische Situation und die wirtschaftliche und soziale Situation auch von Handwerkern im Jahr 1848 siehe den Artikel Märzrevolution.

[Bearbeiten] New York 1849–1893

Über die Zeit von Heinrich Göbel in New York gibt es kaum zeitnahe Dokumente. Sein Leben dort wurde im Zusammenhang mit Patentprozessen im Jahr 1893 bekannt. Alles wird aus der zeitlichen Perspektive von bis zu 40 Jahren Abstand geschildert. Für viele Begebenheiten gab es Gegenzeugen, die Göbels Angaben bestritten. Alle folgenden, mit „zweifelhaft“ markierten Angaben über elektrotechnische Arbeiten Heinrich Göbels vor 1879 wurden von ihm selbst oder durch unterstützenden Zeugen 1893 gemacht und von Gegenzeugen bestritten. Unterstützende Zeugen stammten überwiegend aus der Familie, dem Freundeskreis sowie aus dem Kreis der finanziell am Fall des Edison-Patentes interessierten Personen. Details aus Göbels Leben und seine elektrotechnischen Arbeiten sind allein durch Aussagen im Rahmen der Gerichtsverfahren im Jahr 1893 bekannt geworden. Es gibt keine Hinweise darauf, dass ein Elektrofachmann vor 1880 Göbel-Lampen zu Gesicht bekam.

Am 31. Januar 1849 traf Heinrich Göbel mit seiner Familie in New York ein. Er eröffnete in der Monroe Street 391 einen Juwelierladen (Bindung im Mietvertrag), den er später nach Monroe Street 271 verlegte. Den Laden betrieb Göbel indes als Reparaturmechaniker.

Um auf das Geschäft aufmerksam zu machen, installierte er auf dem Dach eine Lichtbogenlampe. Von den hellen Lichtbögen irritiert, alarmierten Nachbarn die Feuerwehr. (zweifelhaft)

„Lampe Nr. 1“. Göbels Zeichnung vom 21. Januar 1893
„Lampe Nr. 1“. Göbels Zeichnung vom 21. Januar 1893

Göbel begann „früh in den 1850er Jahren“ (Zitat vom 21. Januar 1893), mit Glühlampen zu experimentieren. Er entwickelte gebrauchsfähige Glühlampen mit verkohlten Pflanzenfasern als Glühmaterial, die er in evakuierte, selbstgeblasene Glasglocken aus dem Glasmaterial leerer Eau-de-Cologne-Flaschen platzierte. Später benutzte Heinrich Göbel Rohrglas zur Herstellung der Glaskolben seiner Lampen. (zweifelhaft)

Die übliche Datierung der Arbeiten auf 1854 ist auch bei angenommener Wahrheit der Erfindungsbehauptung zweifelhaft, da Heinrich Göbel selbst kein genaues Datum angab. Für die Festlegung eines bestimmten Kalenderjahres als Zeitpunkt des Übergangs von Experimenten zu einer abgeschlossenen Erfindung gibt es keine Grundlage. Quelle der üblichen Datierung 1854 sind offenkundig wenige eidesstattliche Erklärungen aus dem Jahr 1893, abgegeben von Laienpersonen aus dem persönlichen Kreis Göbels wie Fredrick Hildebrandt ,der im Jahr 1854 im Alter von 13 Jahren im Hause Göbels ein und aus gegangen sein wollte[7].

Ebenso ist unklar, ab wann die Beschaffenheit des verkohlten Glühmaterials seiner behaupteten Versuche aus Flachs, Schilf, Bambus und anderen Pflanzen als Kohlefaden anzusehen wäre. In der eidesstattlichen Erklärung vom 21. Januar 1893 beschrieb Göbel die Abspaltung von Bambusfasern mit den Fingern, in der Erklärung vom 3. März 1893 beschrieb er vier selbst konstruierte Werkzeuge für die Herstellung besonders feiner Bambus-Glühfäden. Er gab an, diese Werkzeuge vor 1879 benutzt zu haben. The Electrical World berichtete, dass Göbel die Herstellung des Werkzeuges Beweisstück Nr. 6 mit „in den frühen 1860er Jahren“ angab und für das Werkzeug Nr. 7 „vor 1872“ nannte [8]. Gegenzeugen beeiden die Herstellung der Werkzeuge erst nach 1880.

Göbel war nach seinen Selbstbezeugungen aus dem Jahr 1893 auch mit dem Bau von Barometern vertraut und benutzte die dabei übliche Torricelli-Quecksilberentlüftung für die Entlüftung der Glaskolben seiner Lampen. Das Glasrohr wurde nach der Darstellung Göbels bei der Entlüftung zur Versiegelung oberhalb der Quecksilbersäule abgeschmolzen. Nach der Legende war Göbel durch den Zufall seines verkohlten Bambusspazierstockes auf die besondere Eignung dieses Materials für die Herstellung von Glühfäden gekommen. Göbel experimentierte mit der Verkohlung verschiedener Pflanzen, mit verschiedenen Formen und Längen des Glühfadens, mit Eisen und Platin als stromführende Drähte sowie mit verschiedenen Verbindungstechniken von Kohlefaden und Metalldraht. Göbel entwickelte in den folgenden Jahren seine Lampenkonstruktion weiter, sodass diese 1859 eine für die praktische Nutzung ausreichende Brenndauer sowie einen moderaten Batteriestromverbrauch hatte. Göbel selbst sprach 1893 von unbegrenzter Brenndauer bis zum Zerbrechen der Glashülle. Er erwähnte jedoch auch, dass in manchen produzierten Lampen der Glühfaden bei Erhitzung durch Strom sofort verbrannte. (zweifelhaft)
Diese Probleme der Reproduzierbarkeit sind bei angenommener Wahrheit ein Indiz für ein andauerndes Experimentalstadium.

Die dem Gericht 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Lampe Nr. 1
Die dem Gericht 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Lampe Nr. 1

Er verwendete hergestellte Lampen zu Beleuchtungszwecken in seinem Schaufenster und seiner Wohnung sowie zur Bewerbung eines Fernrohrwagens. Für eine Gebühr ließ er Interessierte den Sternenhimmel im nächtlichen New York durch sein angeblich selbst gebautes Teleskop betrachten, welches er auf einem Pferdewagen montiert hatte. Er montierte u. a. Glühlampen an der Nähmaschine seiner Tochter und an seiner Uhr im Schlafzimmer. (zweifelhaft)

Am 23. März 1865 legte Heinrich Göbel den Eid auf die Verfassung der USA ab und ist fortan amerikanischer Staatsbürger. Das Dokument ist mit Henry Goebel unterschrieben. Die Änderung des Namens erfolgte zu einem unbekannten Zeitpunkt nach 1852, als er noch mit H.Göbel unterschrieb. [9] Ebenfalls 1865 meldete Heinrich Göbel das Patent „Säumer für Nähmaschinen“, Nr. 47.632, an.

Die dem Gericht 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Lampe Nr. 4
Die dem Gericht 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Lampe Nr. 4

Vor 1872 (keine genaue Jahresangabe) hat Göbel seinen Lampentyp 4 konstruiert. Eine gute Versieglung, Zuleitungsdrähte aus Platin, ein dünner Bambuskohlefaden und das Fehlen von Quecksilberrückständen gaben dieser Lampe am ehesten eine gebrauchsfähige und patentierbare Qualität. Auch die Form und Verarbeitung der Glashülle erfüllte Kriterien eines vermarktbaren Produktes. Diese Lampe entsprach konstruktiv dem Edison-Patent von 1880 mit lediglich anderer Form der Glashülle. (zweifelhaft)

Die Existenz dieser Lampe vor 1872 wurde von Richter Colt 1893 im Beacon-Patentstreit bezweifelt. Übersetztes Zitat:

„Diese Lampe enthüllt meines Erachtens mit einer Wolke des Misstrauens die ganze Göbel-Story. Es ist einfach unmöglich, unter diesen Umständen zu glauben, dass eine so konstruierte Lampe vor 1872 durch Goebel hergestellt wurde.“

In den späteren Patentprozessen lag zudem eine eidesstattliche Erklärung des Zeugen August Heger vor, der angab, solche Lampen nach 1880 und mithin nach Patenterteilung an Edison in Göbels Laden hergestellt zu haben. Er glaubte, im wichtigen Beweisstück Lampe 4 eines seiner Werkstücke zu erkennen.

1872 verlegte Göbel sein Ladengeschäft in die Grand Street 500 und 1877 seinen Wohnsitz in die Grand Street 468.

Göbel hörte von der Geissler-Pumpe und fertigte verbesserte Lampen an, die er nunmehr mit der Geissler-Pumpe aussaugte. (zweifelhaft)

Im Jahr 1879 wurde Thomas Alva Edison das US-Patent Nr. 223.898 für eine elektrische Glühlampe mit evakuiertem Glaskolben zugesprochen. Die Edison Electric Light Company arbeitete zunächst ohne Erfolg an Platinfadenglühlampen und dann an Kohlefadenlampen mit Kohlefäden aus Papier. Edison finanzierte dann eine Expedition für die Suche nach einer geeigneten Pflanze zur Herstellung von Kohleglühfäden und fand japanischen Bambus.

Nach dem durch Edison ausgelösten Bedarf an Elektroglühlampen arbeitete der mit der Glasbearbeitung und der Feinmechanik vertraute Heinrich Goebel ab 1881 für die Glühlampenindustrie. 1893 beschreibt er eine Art Berater- und Zuliefertätigkeit für die American Light Company ab 1881.

angebliche Göbel-Lampe Nr. 5 von 1882
angebliche Göbel-Lampe Nr. 5 von 1882

1882 suchte Göbel mittels einer Ausstellung nach Geldgebern für die Produktion einer angeblich von ihm entwickelten Glühlampe [10]. In den späteren Patentprozessen wurde dieser Typ als Göbel-Lampe Nr. 5 geführt. Die Lampe stammt aus der Zeit nach der Patenterteilung an Edison und weist in der Birnenform Ähnlichkeit zu Edisons Lampen auf. Es ist unklar, in welchem Umfang diese Lampenentwicklung auf die American Light Company zurückgeht. Diese Gesellschaft, für die Göbel zuvor tätig war, wurde von ehemaligen Mitarbeitern der Lampenentwicklung der Edison Electric Light Comp. gegründet [11].

1882 meldete Göbel ein Patent zur Verbesserung der Geissler-Pumpe (Nr. 252.658) und, gemeinsam mit John W. Kulenkamp, ein weiteres Patent für eine Verbindungstechnik von Kohlefäden mit stromführenden Zuleitungsdrähten in Glühlampen (Nr. 266.358) an. Die Verbindungstechnik wurde nach Angaben Göbels im Jahr 1893 von ihm aber schon in den 1850er Jahren entwickelt und bei seinen Lampen benutzt. The Electrical World kommentierte, dass die Patentierung erst 1882 unter diesen Umständen rechtlich unzulässig war[12].

Aus 1882 stammen durch Zeitungsberichte und diese Patentanmeldungen die frühesten eindeutigen Beweise, dass Heinrich Göbel etwas mit Glühlampen zu tun hatte.

Für das Unternehmen Arnoux & Hochhausen sollte Göbel in dieser Zeit eine Glühlampe entwickeln. Das Resultat war jedoch unbefriedigend.

Im Buch Edison his life and inventions, 1929 sowie im Beacon-Patentstreit 1893 wird folgender Vorgang aus dem Jahr 1882 thematisiert: Göbel versuchte für ein paar tausend Dollar die Rechte an seinen Entwicklungen an die Edison Electric Light Company zu verkaufen. Diese lehnte ab, da nach damaliger Recherche Göbel niemals praktisch nutzbare Lampen hergestellt hatte und keine Entwicklungsideen beigetragen hatte. Die Edison Electric Light Company sah keine Notwendigkeit für den Aufkauf der Rechte zur Sicherung der eigenen Patente. Im späteren Prozess von 1893 legte Göbel dem Gericht Lampen vor, die er 1882 der Edison Electric Light Company nicht angeboten hatte. Richter Colt sah 1893 darin ein Indiz, dass diese Lampen erst nach 1882 hergestellt und auf 1870 zurückdatiert wurden. Gerade diese 1882 nicht vorgelegten Lampen hätten das Edison-Patent tangiert und zum erfolgreichen Abschluss des von Göbel angestrebten Geschäfts geführt.

1885 verklagte die Edison Electric Light Company die United States Electric Lightning Company wegen Verletzung des Glühlampenpatentes. Die verteidigenden Anwälte wollen die Gültigkeit des Edison-Patentes wegen früherer Erfindungen angreifen und erkundeten auch die Ansprüche Göbels. Diese wurden jedoch als wenig stichhaltig bewertet. Die 1893 präsentierte Lampe Nr. 4 und andere Leistungsbehauptungen traten 1885 nicht in Erscheinung.

Im September 1887 starb Göbels Ehefrau, mit der er in Amerika weitere elf Kinder hatte. Von den 14 Kindern lebten 1893 noch sieben[13] (die Geburt von insgesamt zehn Kindern konnte verifiziert werden).

Heinrich Göbel zog sich in den 1880er Jahren aus seinem Geschäft zurück. 1886 wird Henry Goebel jun. als Inhaber des Ladens genannt[14] . Bei Abgabe der eidesstattlichen Erklärungen im Januar 1893 gab er Tappan bei New York als Wohnsitz an, wobei es sich nach einigen Quellen um ein Wohnheim der Freimaurer handelt. Zeugenaussagen belegen eine langjährige Verbindung zu den Freimaurern. Die Sterbeurkunde weist 504, 6. Avenue, New York als Sterbeort aus.

1892 verklagte die Edison Electric Light Company die Sawyer-Man Company wegen Verletzung des Glühlampenpatentes. Die Verteidigung beruhte wiederum auf der Einrede früherer Erfindungen. Göbels Ansprüche wurden auch von den in diesem Fall tätigen Anwälte erkundet und als nicht beweiskräftig bewertet.

1893 gab Heinrich Göbel mehrere (7?) eidesstattliche Erklärungen ab, in denen er Lebensweg und angebliche elektrotechnische Arbeiten beschrieb und als Essenz den Ersterfinderanspruch für den Kohleglühfaden aus Bambus beanspruchte. Hiermit wurde Göbel Zeuge zur Verteidigung von 3 durch die Edison Electric Light Company mit einstweiligen Verfügungen auf Unterlassung belegten Glühlampenherstellern. Die Patentanwälte Witter und Kenyon verteidigten diese 3 Mandanten ebenfalls mit der Einrede der Patentungültigkeit wegen früherer Erfindungen und machten Göbels Bezeugungen zum Hauptbeweismittel der Verteidigung.

Noch während der Gerichtsverfahren starb Göbel am 4. Dezember 1893 an Lungenentzündung [15]. Er wurde auf dem Greenwood Cemetary, 5th Avenue in New York beigesetzt. Die Patentstreitigkeiten zogen sich bis Mai 1894 hin.

[Bearbeiten] Die Patentprozesse 1893 mit „Goebel-defense“

Die Edison Electric Light Company verklagte ab 1885 diverse Hersteller von Glühlampen wegen Patentverletzung. 1893 war Göbel durch Abgabe eidesstattlicher Erklärungen wichtigster Zeuge in Patentprozessen der Edison Electric Light Company gegen Glühlampenhersteller in Boston, Oconto und St. Louis. Diese verteidigten sich mit der Behauptung, das Patent für die Edison Electric Light Company 1879 sei zu Unrecht erteilt worden, da Göbel bereits in den 1850er Jahren Vakuumglühlampen mit einem Kohleglühfaden aus Bambus herstellte. Nach dieser Darstellung war die Kohlefaden-Glühlampe 1879 keine Neuerung und mithin nicht patentfähig („Goebel-defense“).

Kalenderdaten der Urteile der Patentprozesse 1893
18. Feb. 1893 einstweilige Verfügung gegen Beacon Vacuum Pump and Electric Company, Boston (Richter Lebaron B. Colt)
21. Apr. 1893 Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen Columbia Incandescent Lamp Company, St. Louis (Richter Moses Hallett)
20. Jul. 1893 einstweilige Verfügung gegen Electric Manufacturing Company, Oconto (Gerichtsort Milwaukee; Richter William H. Seaman)
9. Mai 1894 Bestätigung der einstweiligen Verfügung gegen Electric Manufacturing Company, Oconto im Revisionsverfahren (Gerichtsort Chicago; Richter James G. Jenkins)
kein Hauptverfahren
19. Nov. 1894 Auslauf des Patents 223.898 der Edison Electric Light Company (ab 1893 General Electric); Patent beantragt 30. November 1879/ ausgestellt 27. Januar 1880

Über die verklagten Unternehmen hinaus hatten weite Teile der Elektroindustrie der USA ein großes Interesse am Fall des Edison-Patentes, da das Glühlampenmonopol auch den Markt für die elektrotechnische Infrastruktur beherrschte. Der damalige Streit um die Erfindung der Glühlampe mit Kohleglühfaden erklärt sich dadurch, dass diese Produkte die alleinigen Verbraucher elektrischer Energie in den Haushalten waren. Sie sind eng mit dem Aufbau elektrischer Energieversorgungsnetze und der Elektrifizierung der Zivilisation verbunden. Diese Verbindung begründete auch die damaligen umfangreichen ökonomischen Interessen. Die Vermutung ist daher naheliegend, dass sich auch Dritte hinter den Kulissen engagierten und an der Verteidigungsstrategie mitwirkten: The Electrical World berichtet über einen Aufruf an die Elektroindustrie zur finanziellen und moralischen Unterstützung der Verteidigung in diesen Fällen gegen das Edison-Patent [16]. Beide Seiten boten schließlich mehrere Anwälte und eine große Anzahl eidesstattlicher Zeugenaussagen auf. Nach Angabe von The Electrical World war es gemessen am Umfang der Akten der größte bis dato geführte Patentprozess. Im Verfahren gegen das Unternehmen Columbia unterstützten 181 Personen mit eidesstattlichen Aussagen die „Goebel-defense“ und 142 Personen die Edison-Seite[17].

Die 1893er Patentprozesse mit „Goebel-defense“ waren Verfahren zur Beantragung einstweiliger Verfügungen des Patentinhabers. Diesen Verfahren hätte ein Hauptverfahren folgen müssen, das offenkundig jedoch nie stattfand, da das Edison-Patent 1894 durch ein Regierungsabkommen mit Kanada vorzeitig auslief. Der Streitgrund war damit entfallen. Die streitenden Industrieunternehmen stritten um Geld und Marktanteile, nicht um Erfinderehren. Göbel war Zeuge der Verteidigung der verklagten Unternehmen. Er selbst hätte von einem Fall des Edison-Patentes nicht profitiert, denn dieses wäre keinesfalls ihm zugefallen.

Heinrich Göbel selbst sagte, er habe am Verfahrensausgang kein Interesse und hege keine Feindschaft zu Edison. Das Interesse am Beweis einer Erfindung vor 1880 zum Zweck der Bekämpfung des Glühlampenpatents von Thomas Alva Edison lag allein auf Seiten der industriellen Wettbewerber.

Die Behauptung der früheren Erfindung Göbels fand mangels stichhaltiger Beweise keine gerichtliche Anerkennung. Richter Colt im Boston-Prozess beispielsweise bezweifelte den Wert von Aussagen nahestehender und finanziell interessierter Zeugen zu 35 Jahre zurückliegenden Ereignissen. Übersetztes Zitat aus der mündlichen Urteilsbegründung im Fall Edison Electric Light ./. Beacon:

„Es wurde oft dargelegt, dass eine verdienstvolle Erfindung nicht mit etwas geschlagen werden kann, welches auf Spekulation oder Experiment beruht, oder was rudimentär oder unvollständig ist. Das Gesetz erfordert nicht Mutmaßlichkeit, sondern Gewissheit. Nach der Verbreitung einer wichtigen Erfindung ist es für jedermann leicht, mit Behauptungen zu kommen, er habe das gleiche Ding Jahre zuvor erfunden, und dieses mit einer Ansammlung von Zeugen zu lange zurückliegenden Ereignissen zu stützen. Solche Beweise muss man mit großer Vorsicht annehmen. Die Annahme einer Neuerung, die von der Gewährung eines Patents ausgeht, kann durch nichts außer klaren und überzeugenden Beweisen abgelöst werden.“ [18]

In zwei von drei Patentprozessen wurde dem Patentinhaber Edison Electric Light Company die beantragte einstweilige Verfügung gewährt. Die jeweiligen Richter gaben den vorgetragenen Behauptungen Göbels keine Erfolgsaussichten im Hauptverfahren.

Richter Colt im Beacon-Patentstreit hielt Göbel für einen Lügner und die Erfindung für vorgeschwindelt und rückdatiert. Im Patentstreit gegen Electronic, Oconto führte das Gericht im Revisionsverfahren aus, dass die Geschichte mit einer Atmosphäre der Unwahrscheinlichkeit umgeben sei [19]. Auch das Gericht der 1. Instanz in diesem Fall hatte die von Edison beantragte einstweilige Verfügung gewährt, da man unzureichende Beweise sah.

Im Streit gegen das Unternehmen Columbia, St. Louis wurde die einstweilige Verfügung verweigert. Der Richter erlaubte die vorläufige weitere Glühlampenproduktion der Columbia unter der Auflage der Stellung einer Kaution von 20.000$. Die Entscheidung zwischen der Rechtskraft von Edisons Patent und dem von der Verteidigung vorgetragenen Einwand gegen das Patent in Form der Prioritätsansprüche Göbels war damit auf ein aufwändiges Hauptverfahren vertagt, mit Rechtsnachteilen für Edison als Kläger. Angesichts der großen Anzahl von Zeugen und Gegenzeugen zu lange zurückliegenden Ereignissen formulierte Richter Moses Hallett aber auch seine Bedenken hinsichtlich des Bestandes der Ansprüche Göbels allein auf Basis von Zeugenaussagen. Hallett erkannte die behauptete Erfindung Göbels aus den 1850er Jahren nicht an, er hielt sie lediglich für möglich. Das Rechtsprinzip „im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten“ legte er zu Gunsten des heimischen Unternehmens Columbia aus, welches bis zur Klärung der Rechtskraft von Edisons Patent weiter Glühlampen produzieren durfte. Das Hauptverfahren hätte allerdings vor Auslauf des Edison-Patentes 1894 kaum noch stattfinden können. Die Edison Electric Light Company war terminlich ausmanövriert, ohne dass eine Entscheidung in der Sache ergangen war. Edison konnte sein Patent nicht mehr durchsetzen.

Übersetztes Zitat von Richter Hallet:

„Es wird gesagt, dass Göbel in Widersprüche und Missverständnisse wegen nachlassender altersbedingter Gedächtnisleistungen verwickelt sei oder wegen Unehrlichkeit. Wie dem auch sei, er erscheint nicht als ein Abenteurer oder Betrüger. Es ist nicht begründbar zu glauben, er habe die Geschichte in seiner eidesstattlichen Erklärung erfunden und die beschriebene Lampe nicht hergestellt. Was immer man über Göbels Glaubhaftigkeit sagen kann, er wird in vielen Punkten von Zeugen guter Reputation unterstützt, die genau und offenkundig mit Besonnenheit aussagen. ... Ich muss nicht auf das mögliche Ergebnis eines Kreuzverhörs mit einer großen Anzahl von Zeugen hinweisen. Was momentan hinreichend plausibel erscheint, kann komplett verschwinden und neue Sachverhalte können im entscheidenden Test auftauchen.“ [20]

Die Verfahren zur Beantragung einstweiliger Verfügungen liefen auf vorläufige Gerichtsentscheidungen hinaus, bei denen nicht abschließend Recht gesprochen wurde. Formell gesehen wurde deshalb über die „Goebel-defense“ nicht geurteilt.

Zeitnahe Zeichnungen oder Aufzeichnungen zu den Göbel-Lampen waren 1893 nicht mehr verfügbar. Göbels Laden war aufgelöst, er selbst war im Ruhestand. Auch die bei der Lampenproduktion nach Göbels Darstellung benutzten Werkzeuge waren nicht mehr vorhanden. Alle nach den Bezeugungen produzierten Göbel-Lampen waren bis auf drei defekte Exemplare früher Entwicklungsstufen verschollen. Aus dem Gedächtnis fertigte Heinrich Göbel Zeichnungen an, rekonstruierte seine Werkzeuge und fertigte Lampen seiner behaupteten unterschiedlichen Konstruktionen für Gerichtszwecke an. Als die „Goebel-defense“ in Beweisnot kam, wurde von einem Sohn Göbels zufällig eine Lampe wiedergefunden, die er nach eigenen Angaben schon 1878 in Besitz hatte. Eine weitere angeblich um 1872 produzierte Lampe wurde von Göbel selbst wieder aufgefunden. Diese Beweisstücke mit den Zeugen aus der Familie waren die einzigen Lampen, die den Gerichten vorlagen, vor 1879 existiert haben sollten und alle Konstruktionsmerkmale des Edison-Patentes aufwiesen.

Den Gerichten 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Werkzeuge für die Produktion von Glühfäden
Den Gerichten 1893 vorgelegte angebliche Göbel-Werkzeuge für die Produktion von Glühfäden

1893 von Heinrich Göbel unter Aufsicht von Gerichtszeugen mit seinen Werkzeugen hergestellte Reproduktionen seiner Lampenkonstruktionen brannten 45, 87 und 166 Stunden [21]. Swan erreichte bei Patenterteilung 1878 14,5 Stunden Brenndauer seiner Kohlefadenlampen und Edison 1879 40 Stunden. Das war ein Beweis der Tauglichkeit von Konstruktion und Herstellungsprozess, jedoch kein Beweis der tatsächlichen Herstellung von Lampen nach diesem Verfahren vor 1880. Insbesondere beeideten diverse Zeugen die Konstruktion der angeblichen Göbel-Werkzeuge nach 1880.

Das Beweismittel der Lampenrekonstruktion ist zudem von geringem Wert, da es in der Werkstatt der verklagten Firma Beacon stattfand. Ausschließlich Angestellte dieser Firma bezeugten die Testergebnisse und die Produktion der Lampen durch Göbel selbst mit seinen alten Werkzeugen und exakt nach dem behaupteten Verfahren[22]. Gutachter der Edison-Seite bestritten die Qualität der rekonstruierten Lampen. Varianten der späteren Legende verlegen den Vorgang in den Gerichtssaal, leiten geniale handwerkliche Fähigkeiten Göbels daraus ab und schreiben der Rekonstruktion entscheidende Beweiskraft zu.

The Electrical World berichtete 1893 unter anderem, dass ein Sohn Heinrich Göbels, der damals 39jährige Henry jun., der Edison-Seite als Zeuge zur Verfügung stand [23]. Henry Goebel jun. gab an, dass er und nicht sein Vater die dem Gericht vorliegenden Lampen Nr. 1, 2 und 3 hergestellt habe, und zwar im September 1892. Er bezeichnete seinen Vater als schlechten Glasbläser. Die Parteien verdächtigten sich in diesem Fall und auch in anderen Fällen gegenseitig der Zeugenbestechung.

[Bearbeiten] Kritik an Göbels Aussagen und Leistungen

[Bearbeiten] Mangelnde Stichhaltigkeit der Beweise der Göbel-Antizipation

Mangelnde Glaubwürdigkeit und die Unwahrscheinlichkeit der vorgetragenen Behauptungen waren 1893 der Grund dafür, dass der „Goebel-defense“ in drei von vier Gerichtsentscheidungen keine Erfolgsaussichten in einem Hauptverfahren gegeben wurde. Die im folgenden aufgeführten Zweifel wurden größtenteils schon 1893 von Richtern, Anwälten der Edison-Seite und Journalisten geäußert. Sie sind teilweise als Begründungen in die Gerichtsentscheidungen eingegangen.

  • 1893 wurde behauptet, die Erfindung hätte in den 1850er Jahren stattgefunden mit Weiterentwicklungen in den folgenden 25 Jahren. Die Erfindung trat jedoch vor 1893 öffentlich nicht in Erscheinung, obwohl es insbesondere nach 1880 bei zahlreichen Kontakten mit der Elektroindustrie im wirtschaftlichen Interesse Göbels gewesen sein muss, die Lampen vorzulegen. Richter Colt folgerte daraus, dass es die Lampen nicht gegeben hat und diese später hergestellt und rückdatiert wurden. Die Richter sahen 1893 in den Lampen 4 und 9 ferner keine stichhaltigen Beweise, da die Aussagen zur Existenz vor 1880 von nahestehenden Personen stammten.
  • Die erfundenen Gegenstände haben nach der Behauptung den Familien- und Freundeskreis nie verlassen und insofern keine Wirkungen oder Beweise bei Zeugen ohne Interessensnähe hinterlassen.
  • Die erfundenen Gegenstände selbst waren verschollen und mussten reproduziert werden. Die mangelnde Verfügbarkeit von Göbellampen mit Herstellungsdatum vor 1880 und die angegebenen Gründe gaben Anlass zu Zweifeln. Ein angegebener Grund war die Entsorgung der Lampen durch Göbel selbst und einige andere Besitzer. Ferner wurde Zurückhaltung von Lampen wegen Bestechung durch die Edison-Seite behauptet.
  • Ein Patent wurde weder für die Erstentwicklung, noch für eine der Weiterentwicklungen angemeldet. Zeitnahe Dokumente zur Belegung der Existenz von Göbel-Lampen vor 1879 existieren nicht. Plausible Gründe für die unterlassenen Patentanmeldungen der angeblich in den 1850er Jahren erfundenen Lampe und deren Weiterentwicklungen gibt es nicht, zumal Göbel 1865 ein Patent für eine Nähmaschinenverbesserung anmeldete. Göbel benutzte nach eigenen Angaben in seinem Schlafzimmer eine Uhr mit einer Lampe, die sich zur vollen Stunde automatisch einschaltete. Es ist unwahrscheinlich, dass Heinrich Göbel die Lösung weder patentierte, noch solche Uhren in seinem Laden verkaufte. Die gegebenen Gründe für die unterlassene Patentanmeldung wurden im Beacon-Patentstreit als unglaubwürdig bewertet.
  • Die Erfindung basierte nach Angaben Göbels auf Wissensquellen im Raum Springe/Hannover in den Jahren 1837–1848, die aber durch Überprüfung nicht als existent bestätigt werden können. Es gibt keine Belege aus der Zeit vor 1880 für die Existenz dieses Wissens bei Göbel.
  • Edison finanzierte eine Expedition und umfangreiche Versuchsreihen, ehe er japanischen Bambus als geeignetes Material für die Herstellung von Kohlefäden identifizierte. Das war bekannt, als Göbel erstmals behauptete, zufällig auf dieses Material gekommen zu sein. Es existieren keine Beweise aus der Zeit vor 1880, die Göbels behauptetes Wissen der besonderen Eignung von Bambus für Glühfäden belegen. Vielmehr nannte Göbel 1882 gegenüber Zeitungsreportern Fasern aus Schilfgras ( „fibres of reeds“ ) als Material der Glühfäden seiner Lampen, was die 1893 behauptete Antizipation des Kohleglühfadens aus Bambus unglaubwürdig macht[24].
  • Die Erfindung sollte durch Zeugenaussagen zu 39 Jahre zurückliegenden Ereignissen bewiesen werden. Die Zeugen waren weder elektrotechnisch kompetent noch in ihren Interessen unabhängig. Daraus kann zwar keineswegs Falschaussage gefolgert werden, der Wert der Aussagen ist jedoch gering, zumal diese nur schriftlich vorliegen und kein Zeuge in einem Kreuzverhör Erinnerungsvermögen und Widerspruchsfreiheit unter Beweis stellen musste. Einige Zeugenaussagen sind zudem von zweifelhaftem Wert, da die Zeugen bei Stattfinden der bezeugten Ereignisse im Kindesalter waren. Diese Vorbehalte gegen den Wert der Zeugenaussagen gelten in gleicher Weise für die zahlreich aufgebotenen Gegenzeugen der Edison-Seite (siehe hierzu auch das Zitat Richter Colts im vorherigen Abschnitt).
  • Heinrich Göbel wurden nach wenigen Jahren Schulzeit mangelhafte Lesefähigkeiten bescheinigt. Es ist unbekannt, ob er jemals ausreichende Lesefähigkeiten entwickelte und ob er englischsprachige Texte und die erst im 19. Jahrhundert erfolgte Begriffsbildung der Elektrotechnik verstand. Ein Zugang zu Wissen der Elektrophysik ist ohne ausreichende Lesefähigkeiten unwahrscheinlich. Die erfolgreiche Konstruktion von Lampen auf der Basis eines intuitiven Wissens ist extrem unwahrscheinlich. Plausibel ist lediglich, dass der Feinmechaniker solche Lampen nachbauen konnte. Es gibt nicht einmal Beweise dafür, dass Göbel vor 1880 überhaupt etwas mit elektrotechnischen Arbeiten zu tun hatte; dies ist erst ab 1882 belegbar.
  • Die Interpretation von Göbels Aussagen wird wegen zahlreicher Indizien von Erinnerungsschwäche erschwert. Richter Hallett im Columbia-Patentprozess führte aus, dass Widersprüche ihren Grund sowohl in mangelndem Wahrheitsgehalt als auch in mangelndem Erinnerungsvermögen haben können. Göbels Aussagen sind vielfach ungenau und beinhalten insbesondere häufig keine Datierungen in Form von Jahreszahlen.
  • Ein aktuelles Gutachten weist darauf hin, dass einige schriftliche eidesstattliche Aussagen Göbels dem Sprachvermögen von Anwälten zuzuordnen sind [25].

[Bearbeiten] Technische Unwahrscheinlichkeit der Göbel-Antizipation

Heinrich Göbel 1893
Heinrich Göbel 1893

Hinzu kommen die mit der Herstellung funktionierender Kohlefadenlampen verbundenen Probleme:

  • Kohle hat einen hohen Dampfdruck. Das Material sublimiert, was den Kohlefaden zerstört. Der kondensierte Dampf reduziert zudem die Transparenz der Glashülle. Das Temperaturfenster für eine brauchbare Nutzungsdauer ist klein und muss exakt eingestellt werden.
  • Kohle hat im Unterschied zu Metall einen negativen Temperaturkoeffizienten. Je heißer das Material, desto geringer der Widerstand. Es fließt noch mehr Strom, was zu einer noch höheren Erhitzung bis zur Zerstörung des Fadens führt. Kohlefadenlampen müssen einen hohen Widerstand bei Zimmertemperatur haben, damit der Widerstand bei 1900 °C noch ausreichend ist.
  • Dünne Fäden aus verkohltem organischem Material sind schwer herzustellen. Darüber hinaus sind die Toleranzen klein. An einer dünneren Stelle wird der Kohlefaden heißer und Material verdampft. Dadurch wird die dünnere Stelle noch heißer und verdampft noch schneller, bis der Faden zerstört ist.
  • Die mechanischen Eigenschaften von Kohlefäden sind schlechter als die der zuvor benutzten Platinfäden. Das spröde Material ist weniger biegsam und empfindlicher für Erschütterungen und Vibrationen. Eine Verbesserung der elastischen Eigenschaften erfordert spezifisches Fertigungswissen. Heinrich Göbel behauptete, seine Lampen mit der Torricelli-Methode entlüftet zu haben. Es ist zweifelhaft, ob ein Kohlefaden mit 0,25 mm Durchmesser einem Quecksilberbad und dann den zerrenden Kräften des auslaufenden Quecksilbers ohne Beschädigung widersteht. Den Erschütterungen auf einem über Kopfsteinpflaster rumpelnden Pferdewagen halten spröde Fäden auch kaum stand.
  • Im Kohlematerial befinden sich eingeschlossene und anhaftende Gase, die den Faden bei Temperaturen um 1900 °C zerstören. Ein komplexes Verfahren zur schrittweisen Erhitzung und Abkühlung des Fadens während der Entlüftung des Glaskolbens muss angewendet werden, um diese Gase zu entfernen.
  • Die zuvor benutzten Platinfäden reagieren träger mit Sauerstoff als Kohlefäden. Kohlefaden-Glühlampen erfordern deswegen eine höhere Qualität des Vakuums.
  • Für die Herstellung von Kohleglühfäden mit langer Haltbarkeit eignen sich nur wenige Pflanzen. Die Möglichkeit, dünne Fäden aus gewachsenen Fasern herzustellen, sowie eine homogene Struktur dieser Fasern sind wichtige Kriterien. Wenn die gewachsene Struktur nicht homogen ist, hat der elektrische Widerstand innerhalb des Fadens unterschiedliche Werte. An Strukturbrüchen treten hohe Temperaturen auf, die den Faden rasch zerstören. Amorphe Kohlefäden gleicher Größe aus beispielsweise verkohltem Holz haben variierenden elektrischen Widerstand.

Dieses sind einige Probleme, die auf dem Weg zu einer funktionsfähigen Kohlefadenglühlampe verstanden und gemeistert werden müssen. Die Edison Electric Light Company löste diese Probleme, was – im Gegensatz zu Heinrich Göbel – durch mehr als 50 Patente und zeitnahe Berichte in Fachzeitschriften dokumentiert ist. Die Edison Electric Light Company konnte sich 1879 zudem auf in den 1850er Jahren nicht verfügbares Wissen in der Elektrophysik und damals nicht verfügbare Messinstrumente stützen.

Es gibt keine aktuellen Arbeiten zur Klärung der unterschiedlichen Gutachterpositionen von 1893 wie z.B. zur Eignung eines Torricelli-Vakuums für den Betrieb eines Kohleglühfadens.

[Bearbeiten] Einschätzungen der Goebel-Antizipation in einer Dissertation 2006

Eine wissenschaftliche Arbeit von Hans-Christian Rohde aus dem Jahr 2006 bewertet die „Goebel-Defense“ wie folgt:

„Die Geschichte von Henry Goebels Glühlampen diente 1882 und 1893 dazu, unmittelbare wirtschaftliche Interessen zu fördern. Die Absichten der Akteure müssen als betrügerisch gewertet werden [26]. “
„Es gibt nicht den geringsten Beweis aus der Zeit vor 1880, der stützen könnte, dass Henry Goebel in irgendeinem Zusammenhang mit der Herstellung von elektrischen Glühlampen stand [27]. “

Bereits 1882 hatte Heinrich Göbel gegenüber einem Reporter der New York Times unzutreffend behauptet, er besitze sämtliche Patente für die Produktion von Glühlampen. Ferner sagte er laut Berichterstattung 1882, er habe sich bereits seit 30 Jahren mit der Entwicklung von Glühlampen befasst. Diese Behauptungen dienten nach Analyse von Hans-Christian Rohde der Suche nach Investoren für eine Lampenproduktion. Die hochstaplerische Geschichte war in Fachkreisen bekannt und wurde von Anwälten 1893 zur Goebel-Defense ausgestaltet [28].

[Bearbeiten] Zusammenfassung

Heinrich Göbel hat nach eigenen Angaben die Entwicklung der Glühlampe vor 1880 in keiner Weise beeinflusst. Er behauptete, eine Lampe für seine Familie erfunden zu haben, von der die Allgemeinheit erst erfuhr, als Edison und andere längst bessere Lampen für die Allgemeinheit entwickelt hatten. Am 3. Mai 1893 nach der Gerichtsentscheidung in St. Louis schrieb The Electrical Engineer [29], dass Goebel kein großer Erfinder und Vater neuer Techniken wie Edison, Tesla, Graham Bell usw. sei.

Die in den Patenten dokumentierten Arbeiten zeigen, dass Göbel Lösungskompetenzen für mechanische und feinmechanische Probleme hatte. Wissen in den Bereichen der Elektrophysik und der Vakuumphysik war für diese Patente nicht erforderlich. Göbel konnte ab 1882 offenkundig Glühlampen herstellen. Es ist jedoch extrem unwahrscheinlich, dass Heinrich Göbel die 1880 von Edison patentierten Kohlefadenlampen und das von der Edison Electric Light Comp. erarbeitete Forschungswissen antizipierte. Schwerwiegende Gründe sprechen dagegen und kein Beweis aus der Zeit von vor 1880 stützt eine solche Annahme.

Bei der Bewertung der Leistung Heinrich Göbels muss berücksichtigt werden, dass dessen Chancen durch Bildung, Zeit und Geld enorm reduziert waren. Es ist bemerkenswert, dass der in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebende Auswanderer Heinrich Göbel, der seine Großfamilie ernähren musste und keinen Zugang zum Wissensfortschritt in Universitätskreisen hatte, überhaupt in der Hochtechnologie-Branche seiner Zeit ab 1881 als mittlerweile 63-jähriger arbeiten konnte und patentierbare Techniken entwickeln konnte.

Göbel selbst sah sich nicht als Erfinder der Glühlampe. Zitat aus der eidesstattlichen Erklärung vom 21. Januar 1893:

„Bald darauf wandte ich meine Aufmerksamkeit Glühlampen oder incandescenten Lampen, wie sie jetzt genannt werden, zu. Was ich in dieser Richtung vollbrachte habe ich immer als die Ausführung, in soweit die hauptsächliche Gestaltung der Lampe in Anbetracht kommt, als die Angaben und Ansichten des Professor Münchhausen betrachtet, und gebrauchte in meinen Versuchen solches Material als gerade zur Hand lag.“

Marc Greuther, Kurator am Henry-Ford-Museum in Dearborn (Michigan), hat 2006 die verschollen geglaubten Göbel-Lampen der Patentprozesse 1893 wieder aufgefunden. Der amerikanische Experte für historische Glühlampen E. Covington hat im April 2006 den Fund dokumentiert und im Internet veröffentlicht. Unter den aufgefundenen Lampen befinden sich auch die Beweisstücke 4 und 9, die das Edison-Patent tangierten. Es wurde 1893 beeidigt, dass es keine Reproduktionen seien, sondern vor 1880 bereits existierende Lampen. Möglicherweise können diese jetzt datiert werden, sodass Schwindel (nach 1880 hergestellt) oder Wahrheit (vor 1880 hergestellt) durch einen objektiven Beweis beurteilt werden kann. Im Grundstein des Verwaltungsgebäudes 308, Nela Park von General Electric ist eine weitere Göbellampe und ein Dokument zur Geschichte der Göbellampen 1912 eingeschlossen worden.

„Was auch immer der wirkliche Wert von Göbels Arbeit sein mag, es ist eine interessante Geschichte der Entwicklung der Glühlampe. Der Mann ist nicht weniger interessant als seine Arbeit. Obwohl bereits in den 70ern ist seine Haltung aufrecht, sein Gang elastisch, seine Augen hellwach und seine Art freundlich und aufmerksam.“ [13] (Es ist unbekannt, ob der Verfasser Göbel wirklich kannte oder fragwürdige Artikel von Franklin Pope variierte.)

[Bearbeiten] Geschichte der Göbel-Legende

[Bearbeiten] Franklin L. Pope (1893)

Franklin L. Pope war nach Angabe von Biografen der angesehenste Mann der Elektrobranche der USA und ein hochbezahlter Berater in Patentangelegenheiten jener Zeit. Er war zudem Herausgeber der Fachzeitschrift Electrical Engineer, Präsident des American Institute of Electrical Engineers und arbeitete als angesehener Gerichtssachverständiger. Pope lernte im Alter von 29 Jahren den damals mittellosen 22jährigen Thomas Alva Edison kennen und gründete das erste Elektrounternehmen, an dem Edison beteiligt war. Pope hat offenkundig den Aufstieg seines Ex-Freundes Edison zwiespältig gesehen. Nach Angaben von Edward Covington vertrat Pope als Gutachter häufig Kläger gegen Edison-Unternehmen und relativierte publizistisch Edison zugeschriebene Erfinderleistungen.

Pope schrieb noch vor den Gerichtsentscheidungen einen positiven Artikel über Göbel, mit dem Titel The Carbon Filament Lamp of 1859—The Story of an Overlooked Invention (Die Kohlefadenlampe von 1859 - Die Geschichte einer übersehenen Erfindung) [30]. Dieser Artikel ist die publizistische Ur-Quelle der Göbellegende. Als Sachverständiger vertrat Pope 1893 zudem gerichtlich die Göbel-Seite. Der Artikel des angesehenen Franklin Pope vermittelte Göbels Ansprüche bereits vor den Gerichtsverfahren als gerechtfertigt.

In dem Göbel-Artikel von Januar 1893 stehen offensichtlich unzutreffende Tatsachenbehauptungen. Beispielsweise wird der Vater Göbels als Konsul der Niederlande in New York präsentiert. Ob Heinrich Göbel der Informant war oder ob Pope bzw. die Anwaltskanzlei Witter & Kenyon sich das ausdachten, um Göbel im Interesse der Kanzlei oder von Edison-Wettbewerbern zu positionieren, ist unklar.

Franklin Pope behauptet in seinem Artikel, der die Titelgeschichte des Electrical Engineer vom 25. Januar 1893 war, etliche zu den Aussagen Göbels abweichende Informationen. Beispielsweise verwendet er den Namen Mönighausen statt Münchhausen für Göbels behaupteten Lehrer. In dem Artikel wird auch die Verwendung der erst 1866 erfundenen Zink-Kohle-Batterien bei den angeblichen Entwicklungen Göbels in den 1850er Jahren behauptet. Göbel selbst nannte lediglich chemische Wirkung von Zellen als Stromquelle. Die Wiederholung dieser Informationen in späteren Artikeln in Zeitungen verschiedener Länder belegt die Bedeutung von Franklin Pope bei der Entstehung der Legende.

Die Annahme ist naheliegend, dass die Elektroindustrie ihre Probleme mit dem Edison-Patent und der Marktmacht Edisons mit dem angesehenen Berater Pope besprochen hat. Die Konstruktion der „Goebel-defense“ als Intrige gegen Edison ist als Ergebnis solcher Gespräche denkbar. Persönliche Interessen von Pope, Geschäftsinteressen der Anwälte Witter & Kenyon und industrielle Interessen der Edison-Wettbewerber kamen möglicherweise zusammen. Göbel war eventuell nicht mehr als ein Mittel in deren Machtkämpfen mit für den Zweck geformter Biografie.

Nach der Gerichtsentscheidung in St. Louis fasste Popes Blatt Göbels Arbeit mit „crude work (unausgereifte Arbeit) “ [29] zusammen. Es sei aber jetzt eine große Herausforderung, Göbels Ansprüche zu widerlegen, denn die Beweislast beruhe jetzt auf den Klägern (Edison). Zwischenzeitlich sei die Kunst der Lampenherstellung frei von Urheberrechten und das werde auch so bleiben. Man kann das so interpretieren, dass die Strategie der Prozessverschleppung bis zum Patentauslauf funktioniert hatte und Edison juristisch ausmanövriert war. Als bedeutender Erfinder spielte Göbel für drei Monate seine Rolle in industriellen Auseinandersetzungen und dem Kampf zwischen den verfeindeten Männern Pope und Edison.

Covington weist darauf hin, dass Pope in der zweiten Auflage seines Buches Evolution of the Electric Incandescent Lamp (Entwicklungsgeschichte der Glühlampe) (1894) Heinrich Göbel mit keinem Wort erwähnt.

[Bearbeiten] 1893–1945

In der Berliner Technikzeitschrift ETZ Heft 7 des Jahrganges 1893 wurde erstmals in Deutschland die Göbel-Legende behauptet [31]. Der Artikel von Franklin Pope war die Quelle. Dem Autor war möglicherweise unbekannt, dass dieser Artikel im Vorfeld von gerichtlichen Patentstreitigkeiten erschien, an denen Pope als Gutachter einer Partei beteiligt war. Die in anstehenden Gerichtsverhandlungen in den USA zu beweisenden Lampenentwicklungen Göbels vor Patenterteilung an Edison wurden so auch in Deutschland bereits zuvor als unzweifelhafte Tatsache publiziert.

Später im Jahr 1893 erschien im Heft 18(?) auf Seite 206, Jahrgang XIV. der ETZ ein kritischer Artikel zum Glühlampenstreit in Amerika und zu Göbels Ansprüchen [32]. Die Berichterstattung ist skeptisch und kommt zu dem Schluss „ ...die romantische Geschichte des armen Erfinders Goebel wird bald der Vergessenheit anheimfallen .“

1911 publizierte der Technik-Historiker Lothar Arends aus Berlin ebenfalls die Göbel-Legende. Er blieb auf Gegenfrage der damaligen Quellenforschung für Geschichte der Technik und Naturwissenschaften in Berlin (Q.F.G.) Belege und Quellenangaben schuldig. Im Jahre 1912 schrieb dann der Technik-Historiker Franz Maria Feldhaus, der mit Arends in Kontakt stand, in der ETZ von der Göbel-Legende mit frei erfundenen Behauptungen wie „…hervorragende Schulbildung, Wohlstand in Amerika“ und ähnliches. 1915 berichteten die Geschichtsblätter für Technik, Industrie und Gewerbe nach Informationen von Arends in Nr. 5 und 6 die Göbel-Legende [33].

Basierend u. a. auf diesen sachlich falschen Informationen brachte der Berliner Ingenieur Dr. Hermann Beckmann 1923 in Deutschland die Behauptung in Umlauf, die Erfindung Heinrich Göbels sei durch ein Gerichtsurteil in dritter und letzter Gerichtsinstanz bewiesen worden [34]. Der Artikel enthält neben dem falschen Leistungsnachweis zahlreiche weitere Mängel, so etwa verwechselte Beckmann das Erscheinungsdatum eines Nachrufs (16. Dezember 1893) mit dem Sterbedatum von Göbel (4. Dezember 1893). Dr. Beckmann gibt Quellen für seinen Artikel an, in denen jedoch etwas völlig anderes als in seinem Artikel steht. Beispielsweise gibt er den Bericht des Journalisten Tanner, der die „Göbel-Münchhausen-Lampengeschichte“ nach einer Recherche in Springe anzweifelte, als bestätigende Quelle für seine nationale Erfindergeschichte an [5]. Beckmanns Urteil über Göbel lautete: „Der deutsche Erfinder Heinrich Göbel verdient es, an erster Stelle unter den Pionieren der Elektrotechnik genannt zu werden.“

Angebliches Geburtshaus von Heinrich Göbel (zweifelhaft)
Angebliches Geburtshaus von Heinrich Göbel (zweifelhaft)

Der Verband VDE und interessierte Industriekreise nahmen den Artikel von Dr. Beckmann auf und verhalfen der Beckmann-Geschichte des Erfinders Heinrich Göbel aus vermutlich nationaler Motivation zu ihrer Bedeutung. 1926 erfolgte die Aufnahme des Eintrags Heinrich Göbel in Meyers Konversations-Lexikon, 1928 in die Brockhaus Enzyklopädie. Dr. Beckmann hielt auch 1929 bei der Anbringung einer Gedenktafel am angeblichen Geburtshaus von Heinrich Göbel in Springe die Festrede. Die Initiative ging vom Verband VDE, nicht von der Stadt Springe aus. Es gibt im übrigen keine Quellen, die das 1929 deklarierte Geburtshaus als Geburtsstätte von Heinrich Göbel belegen. Die Elektotechnische Zeitung berichtete über die Festrede:

„Dr.Beckmann, dem das Verdienst zukommt, den Namen Heinrich Goebel der Vergessenheit entrissen zu haben, erbrachte in lückenloser Darstellung der Erfindertätigkeit Heinrich Goebels und des seinerzeitigen amerikanischen Gerichtsverfahrens den schlüssigen Beweis für die Prioritätsansprüche Heinrich Goebels auf die erstmalige Herstellung und betriebsfertige Vorführung der ersten brauchbaren Kohlenfadenlampe. … Sein Schlusswort klang aus in dem Mahnruf ‚Ehret eure deutschen Meister!‘.“ [35]

Es ist unklar, ob Dr. Beckmann irrte oder fälschte, und ob die anwesenden Professoren der TU Hannover bei der Gedenkfeier 1929 in Springe die Beckmann-Geschichte nicht prüften oder eine Fälschung deckten. In der Bibliothek der Universität befanden sich schon 1929 die Fachzeitschriften des Jahres 1893.

Sprachliche Ungenauigkeiten von Journalisten und von Dr. Beckmann führten dazu, dass aus der behaupteten Entwicklung der ersten Glühlampe mit Kohleglühfaden die Erfindung der Glühlampe schlechthin und mitunter die Erfindung des elektrischen Lichts wurde. Tatsächlich wurden Glühlampen anderen Typs (mit Platinglühfaden) schon in den 1840er Jahren patentiert; elektrische Lichtbogenlampen wurden bereits Anfang des 19. Jahrhunderts vorgestellt und beleuchteten 1844 den Place de la Concorde in Paris.

In den folgenden Zeiten hinterfragte man Beckmanns Artikel lange Zeit nicht mehr. Die behauptete Leistung Göbels 25 Jahre vor Menschen anderer Nationen entsprach der NS-Ideologie; Benennungen nach Heinrich Göbel erfolgten häufig zur Zeit des Nationalsozialismus. Beispiele sind die Heinrich-Göbel-Realschule in Springe (1939) und die Heinrich-Göbel-Straße in München (1938). Die Göbelverehrung wurde auch durch den mit Hitler gemeinsamen Geburtstag am 20. April gefördert. 1938 bezeichnete die nationalsozialistisch kontrollierte Presse die Gedenktafel am angeblichen Göbel-Geburtshaus als Mahnmal einer deutschen Erfindertat und kleines deutsches Heiligtum[36]. Die Göbel-Legende verbreitete und verfestigte sich in der nationalsozialistischen Zeit.

[Bearbeiten] Seit 1945

In der Nachkriegszeit fanden Überprüfungen der veröffentlichten Behauptungen zu Heinrich Göbel nicht statt; wissenschaftliche Veröffentlichungen zu Göbel existierten im deutschsprachigen Raum bis 2006 nicht.

Abschriften von eidesstattlichen Aussagen der „Goebel-defense“ kamen auf unbekannte Weise vor Verfügbarkeit von Kopieren vermutlich Anfang der 1950er Jahre nach Springe. 1954 beschäftigte sich eine Schulklasse mit deren Übersetzung. Eine Auswertung der ca. 530 Seiten und ein Abgleich mit der Legende fand jedoch nicht statt. Die Unterlagen in Springe blieben bis 1998 völlig unbeachtet.

Inschrift der Göbel-Bastei in Springe mit falschem Todesdatum nach Beckmann
Inschrift der Göbel-Bastei in Springe mit falschem Todesdatum nach Beckmann

1954 wurde eine Göbel-Bastei in Springe errichtet. Anfang der 60er Jahre produzierte Glühlampen hatten den Aufdruck „60 Goebel“; die Zahl wies die Leistung in Watt aus. Auch heute noch verbreitet der Glühbirnenhersteller Osram die Göbel-Legende auf Internetseiten und in Prospekten. Die Lokalpresse in Springe berichtete über Göbel über 70 Jahre hinweg unkritisch und schrieb Göbel Leistungen zu, die dieser nicht für sich reklamierte, sondern hauptsächlich Prof. Münchhausen zuschrieb. 1993 wurde zum 100. Todestag ein weiteres Göbel-Denkmal in einer Nische des Amtsgerichts Springe aufgestellt.

Bereits in den 1990er Jahren wurde der Eintrag „Heinrich Göbel“ aus der Brockhaus Enzyklopädie gestrichen. Zur Begründung teilte das Bibliographische Institut & F. A. Brockhaus mit: „Der allgemeine Bekanntheitsgrad Heinrich Göbels, der sich in dem Problem Belege zu finden widerspiegelt, rechtfertigte keine Aufnahme in die neue Auflage unseres Lexikons“. Daraufhin verabschiedete der Rat der Stadt Springe am 15. Oktober 1998 eine Resolution für die Eintragung in das Werk. Überregionale Zeitungen wie die Zeit und mehrere Fernsehsender berichteten.

Aus Reaktion auf das Problem der fehlenden Belege gründete sich in Folge der „Heinrich-Göbel-Stammtisch“ für die Pflege und Recherche der Geschichte. Aus diesem Kreis wurde auch erstmals veröffentlicht, dass die Behauptung Beckmanns eines über drei Gerichtsinstanzen gewonnenen Patentprozesses unzutreffend ist und es weitere Unstimmigkeiten zwischen Quellen und Legende gibt. Bei der altersbedingten Beendigung seiner Recherchearbeit im Juli 2002 resümierte der Initiator des Göbel-Stammtisches, Friedrich Gisselmann, dass die Erfindergeschichte des Heinrich Göbel mehr Dichtung als Wahrheit sei. Er hielt weitere Forschungsarbeiten zur Aufklärung der Geschichte für erforderlich. Das Museum auf dem Burghof in Springe begann um das Jahr 2000 mit der Beschaffung von Quellen. Einige Unstimmigkeiten wurden entdeckt und korrigiert.

Kritiklose Würdigung von Göbel fand weiterhin statt. Beispiele hierfür sind die Jubiläumsfeier „150 Jahre Glühlampe“ in Springe 2004 und eine im selben Jahr herausgegebene Göbel-Briefmarke. Nach einer Berichterstattung im Rahmen der ZDF-Sendung Unsere Besten – die größte Erfindung im Juni 2005 schrieb die Neue Deister-Zeitung vom 21. Juni 2005: „Der Springer gehört zu den größten Erfindern der Menschheitsgeschichte – so lautet das Ergebnis einer ZDF-Umfrage.“

Der Verband VDE, der das Entstehen der Göbel-Legende maßgeblich verantwortet, verbreitet die Göbel-Legende bis heute weiter und interpretiert sie für seine Interessen . Zitat aus der Rede von VDE-Präsident Prof. Dr.-Ing. Klaus Wucherer auf dem VDE-Kongress 2004 vom 18. bis 20. Oktober in Berlin:

„In diesem Jahr wird manchmal eines innovativen Mannes aus Niedersachsen gedacht. Und diesmal sind nicht Sie gemeint - Herr Bundeskanzler ! Ich merke, wir denken alle an denselben, wir denken an Heinrich Göbel, der vor 150 Jahren die Glühlampe erfand. Wer jetzt sagt, die Glühlampe wurde vor 125 Jahren von Edison erfunden, hat auch Recht. Denn Göbel hatte kein Patent angemeldet und seine Erfindung nicht vermarktet. Und da er keine Fördergelder bekam, geriet er in finanzielle Schwierigkeiten. Ganz davon zu schweigen, dass er in die USA auswanderte. Also auch noch ein früher Fall von "Brain Drain". Taugt Göbel heute eher als Symbol für unseren Innovationsstandort als erfolgreiche Erfinder-Unternehmer wie Ferdinand Braun, Robert Bosch oder Gottlieb Daimler? Im Bewusstsein der Öffentlichkeit im In- und Ausland - leider ja[37]. “

Die Initiative Partner für Innovationen von Bundesregierung, Verbänden und Industrieunternehmen hat 2005 eine Publikation Deutsche Stars - 50 Innovationen, die jeder kennen sollte über Erfindungen aus Deutschland herausgegeben [38] [39]. Die Glühlampe wird als deutsche Erfindung behauptet, Heinrich Göbel ist einer der 50 Stars der weltweiten Imagekampagne.

Wegen neuer Forschungsergebnisse wurde die Göbel-Ausstellung im Museum Springe im Dezember 2005 geschlossen [40]. Die Lokalpresse in Springe berichtete über neue Forschungsergebnisse mehrmals ab Dezember 2005. Die Neue Deister-Zeitung berichtete am 19. Dezember 2005 unter der Überschrift „Nur eine Legende? Heinrich Göbel im Zwielicht.“ [41] Die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 18. März 2006 berichtete auf Seite 4 der Springe-Beilage ganzseitig „Der Glanz Heinrich Göbels verblasst.“

Die Zeitschrift Neue Sinnlichkeit überschrieb ihre Titelstory im Februar 2006 über Heinrich Göbel mit „Vom kleinen Reparaturmechaniker zum großen Betrüger“ [42]. Die Sammlung William J. Hammer Historical Collection of Incandescent Electric Lamps hat diese Sicht schon immer. Zum Exponat 1893-953, der Reproduktion einer Göbel-Lampe, heißt es: “1893-953—Goebel Lamp (American). Copy for court exhibit. Fiddle-bow carbon lamp, Torricellian vacuum. The Goebel lamp represents one of the greatest frauds ever perpetuated on the electrical profession.” („Die Göbel-Lampe steht für einen der größten Betrugsfälle in der Elektrizität.“)

Die 21. Auflage des Brockhaus hat den Eintrag „Heinrich Göbel“ mit dem falschen Todesdatum Göbels und der Behauptung einer gerichtlichen Anerkennung der Prioritätsansprüche Göbels auf die Erfinderschaft wieder aufgenommen (Band 11, 2006). Der Verlag gibt das Erfindungsjahr der Glühlampe mit 1854 an und ignoriert nicht nur fehlende Belege für Göbels behauptete Leistung, sondern auch Patenterteilungen für Glühlampen in den 1840er Jahren in England.

Hans-Christian Rohde, Mitglied im Vorstand des Museums Springe, hat die Ergebnisse seiner langjährigen Recherchen über Heinrich Göbel in Form einer Dissertation bei der Universität Hannover vorgelegt und in seinem Buch Die Göbel-Legende - Der Kampf um die die Erfindung der Glühlampe veröffentlicht. Zitat aus der Buchbeschreibung des Verlages:

„Heinrich Göbel (1818–1893) gilt als der erste Erfinder der elektrischen Glühlampe – noch vor Edison. Die Post ehrte ihn mit einer Briefmarke, die Enzyklopädien schreiben es. Seine Geburtsstadt Springe feierte ihn mit Festen, Münzen und monumentalen Denkmalen. Und doch ist alles nur Legende. Rohde zeigt, wie sie entstanden ist, wie sie sich ausbreiten konnte und welche grotesken Folgen sie hat.“

Die Neue Deister Zeitung berichtet zur Veröffentlichung der Dissertation:

„Ein geschäftstüchtiger Hausierer mit Hang zur Hochstapelei. Ein geschickter Bastler, der ein paar große Erfindungen durch kleine Neuerungen verbessert hat. Ein seniler Greis, der von seinen Söhnen und seiner Ex-Firma in Gerichtsprozesse geschubst wurde, in denen es um viel Geld ging. All das war Heinrich Göbel. Nur eines nicht: der Erfinder der Glühlampe[3].“

Die Springe-Ausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung formuliert das Ergebnis der Forschungsarbeit mit der Überschrift „Der große Bluff ist aufgedeckt.“ Zum gleichen Thema schreibt Financial Times Deutschland:

„Rohdes umfangreiche Archivrecherchen belegen unbezweifelbar, dass Göbel ein Lügner und Betrüger war. Seine einzige echte Erfindung ist die Behauptung, die Glühlampe erfunden zu haben [43].“

Prof. Dr. phil. Carl-Hans Hauptmeyer vom Historischen Seminar der Universität Hannover, Erstreferent der Rohde-Dissertation, sagt in einem Interview mit der Neuen Deister Zeitung:

„Ich persönlich hätte ihm Hochstapelei nicht vorgeworfen, sondern es eher so formuliert: Heinrich Göbel war ein Mensch, der in der amerikanischen Gesellschaft kreativ mitgelebt hat. Er hat sich bereitwillig für die Ziele anderer einspannen lassen. ... Göbel ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Erfinder der Glühlampe, jedenfalls nicht der Glühlampe mit Glühfaden, wie sie sich Edison patentieren ließ[44].“

Das asz alfons silbermann zentrum Institut für europäische Massenkommunikations- und Bildungsforschung hat am 12. Dezember 2006 ein im Internet verfügbares Gutachten (s. Weblinks) veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die in Deutschland und insbesondere in Springe verfügbaren Quellen seit langem für eine Beurteilung der Erfindungsbehauptung ausreichen, die das Gutachten als betrügerisch einstuft. Der Autor des Gutachtens Dr. Dietmar Moews, aus Springe stammender Soziologe, hat ferner den Abschluss und die Veröffentlichung seiner wissenschaftlichen Arbeit „Erinnern und Vergessen - wünschenswerte Idolbildung und notwendige Idolzertrümmerung am Beispiel des Pseudo-Glühlampenerfinders Heinrich Göbel“ angekündigt. Zitat aus dem Gutachten:

„Erste geschichtlich verankerte Datierung ist der 5. September 1881. Laut Gutachten trat Göbel in Verbindung mit Glühlampen nicht früher als im Jahr 1881, nicht 1854, auf. Falsch ist bisher: Göbel sei viele Jahre vor Edison mit Glühlampen beschäftigt gewesen. Dafür gibt es keine geschichtliche Verankerung. Die Göbelfrage ist eine Verirrung. Für sie spricht allein die Tradition der Idolbildung. ... Goebel steht als Nachbauer im Jahre 1882, mit einer quasi redundanten Leistung und seinen Lügen, die Randnotiz in der Technikgeschichte zu, nicht jedoch wurde Goebel Teil der wirklichen Entwicklungsgeschichte der Glühlampen.“

[Bearbeiten] Die Parfümflaschenlampe

Göbel-Briefmarke 2004
Göbel-Briefmarke 2004

Darstellungen der Göbel-Lampen als Parfümflaschenform sind eine aus den 1930er Jahren stammende Fehlinterpretation einer Göbel-Aussage von 1893. Göbel behauptete, seine Lampen seien rohrförmig und ca. 30 cm lang gewesen.

  • Heinrich Göbel sagte 1893: „Meine ersten Versuche in der Verfertigung von Glühlampen wurden mit kölnischen Wasserflaschen als dem gläsernen Teile gemacht. Ich versuchte, dieses Glas mit der Blasröhre zu verarbeiten, hatte aber grosse Schwierigkeiten damit, da es so zerbrechlich war und es schwer war, damit eine gut umhüllende Glasglocke zu machen.“ Zur Zeichnung der Göbel-Lampe Nr. 1 sagt er: „Die ersten Lampen dieser Art die ich verfertigte wurden aus kölnischen Wasserflaschen hergestellt, später jedoch machte ich dieselben aus Rohrglas.“ Die Form war seinen Angaben nach demnach immer die der Zeichnung 1, falls es diese Lampen überhaupt vor 1879 gegeben hat und Göbels Aussagen überhaupt wahrheitsrelevant sind.
  • Dr. Beckmann schrieb 1923: „Zur Herstellung der äußeren Hüllen seiner Glühlampen benutzte Göbel zuerst Gefäße, die er aus Eau-de-Cologne-Flaschen herstellte; später verwandte er dazu ein weites Glasrohr, dem er durch Blasen geeignete Form gab.“
  • Erstmals in den 1930er Jahren tauchen Fehlinterpretationen als Flaschenlampe auf, etwa Funk 1938: „Leere Eau de Cologne-Flaschen dienten als Glaskörper und in diese brachte er den verkohlten Streifen eines Bambusstockes“.

Seit den 1930er Jahren gibt es je nach Weg der Informationsabschreibung unterschiedliche Darstellungen der Göbel-Aussage.

Die Entlüftung einer Flasche nach der Torricelli-Methode wäre zudem schwierig. Ein Glasrohr müsste mit Auswirkungen auf die Form der Flasche angeschmolzen und wieder abgeschmolzen werden. Ein Kohlefaden für Glühlampen muss einen hohen Widerstand haben. Ein Kohlefaden der notwendigen Länge passt nicht in eine übliche Parfümflasche. Die Parfümflaschenlampe ist insofern auch physikalisch fragwürdig. Unsere heutigen Glühlampen haben relativ kleine Glashüllen, da die benutzten Metallfäden der notwendigen Länge in Spiralformen gebracht werden. Kohlefadenlampen der 1880er und 1890er Jahre von Edison und anderen Herstellern waren wesentlich größer als eine Parfümflasche. Das auf der Briefmarke abgebildete Exponat ist eine funktionslose Attrappe in Form einer unüblich großen Parfümflasche, was die Briefmarkenabbildung im Maßstab verzerrt. Das Glühmaterial der abgebildeten Attrappe erfüllt schon vom Durchmesser her nicht die Anforderungen an einen Glühfaden. Bei der Briefmarke beruhen die sonstigen Informationen („150 Jahre Glühlampe 2004“) allerdings auch nicht auf belastbaren Quellen.

[Bearbeiten] Literatur

  • Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende - Der Kampf um die die Erfindung der Glühlampe. Zu Klampen, Springe 2007. ISBN 9783866740068

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, ISBN 9783866740068,
  2. Dr. Dietmar Moews (asz alfons silbermann zentrum): „Gutachten zur Quellenkritik Heinrich Göbel, 12. Dezember 2006
  3. a b „Ein Denkmal vom Sockel gestossen.“, Neue Deister Zeitung vom 23. Januar 2007
  4. Rad der Geschichte der Universität Hannover, abgerufen am 4. Juni 2006
  5. a b A.M. Tanner: The Goebel-Munchhausen Lamp Story. In: The Electrical Review, Vol. 34, No. 845, 2. Februar 1894, S. 113, London.
  6. Prof. Dr. Friedrich Naumann: Ein Technikwissenschaftler der ersten Stunde – Zum 100. Todestag von Christian Moritz Rühlmann, abgerufen am 4. Juni 2006
  7. Quelle: Stadtarchiv Springe, Prozessakten; Aussage Fredrick Hildebrandt vom 2. Februar 1893; S. 350
  8. The Columbia Incandescent Lamp Company Case. In: The Electrical World, Vol. XXI, No. 16, 22. April 1893, S. 296
  9. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 65
  10. Berichte in The New York World und The New York Times vom 1. Mai 1882
  11. Dr. Dietmar Moews (asz alfons silbermann zentrum): Gutachten zur Quellenkritik Heinrich Göbel, 12. Dezember 2006, S. 10 und S. 15
  12. The Oconto Incandescent Lamp Case. In: The Electrical World, Vol. XXII, No. 3, 15. July 1893, S. 49
  13. a b Henry Goebel. In: The Electrical World, Vol. XXI, No. 18, 6. Mai 1893, S. 332
  14. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 75
  15. Death of Henry Goebel. In: The Electrical World, Vol. XXII, No. 26, 16. Dezember 1893
  16. The Incandescent Lamp Situation. In: The Electrical World, Vol. XXI, No. 13, 1. April 1893, S. 113
  17. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 41
  18. An Injunction Granted Against the Beacon Vacuum Pump and Electrical Co.—The Goebel Claims Rejected. In: The Electrical Engineer, Vol. XV, No. 251, 22. Februar 1893, , S. 188
  19. The Oconto Lamp Case. In: The Electrical World, Vol. XXIII, No. 19, 12. Mai 1894, S. 113
  20. Decision in the Columbia Incandescent Lamp Suit. In: The Electrical World, Vol. XXI, No. 17, 29. April 1893, S. 312
  21. The Columbia Incandescent Lamp Company Case. In: The Electrical World, Vol. XXI, No. 16, 22. April 1893, S. 294
  22. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 73 und S. 204
  23. The Oconto Incandescent Lamp Case. In: The Electrical World, Vol. XXII, No. 3, 15. Juli 1893, S. 45
  24. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 54
  25. Dr. Dietmar Moews: Münchenkritik 2006. In: Neue Sinnlichkeit, Nr. 54, März 2006, S. 32
  26. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 133
  27. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 69
  28. Hans Christian Rohde „Die Göbel-Legende - Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe“, Februar 2007, S. 73
  29. a b The Incandescent Lamp Situation. In: The Electrical Engineer, Vol. XV, No. 261, 3. Mai 1893, S. 426
  30. Franklin Leonard Pope: The Carbon Filament Lamp of 1859—The Story of an Overlooked Invention. In: The Electrical Engineer, Vol. XV, No. 247, 25. Januar 1893, S. 77
  31. Der Erfinder der Glühlampe. In: ETZ Elektrotechnische Zeitschrift – Organ des VDE, Nr. 7, 17. Februar 1893, S. 89–90
  32. Quelle: Deutsches Technikmuseum Berlin, Feldhaus-Archiv, Abschrift in Göbel-Akte 488, S. 47–48
  33. Dr. Dietmar Moews: Geschichte der Technik des elektrischen Lichts. In: Neue Sinnlichkeit, Nr. 53, Dezember 2005, S. 35–40
  34. Dr. Hermann Beckmann: Die erste elektrische Glühlampe. In: ETZ Elektrotechnische Zeitschrift – Organ des VDE, Nr. 47/48, 29. November 1923, S. 1031–1034
  35. Heinrich-Goebel-Feier in Springe am Deister In: ETZ Elektrotechnische Zeitschrift – Organ des VDE, Nr. 41,10. Oktober 1929, S. 1492
  36. Ulrich Manthey Ewige Lampe" für Propaganda missbraucht In: Neue Deister Zeitung, 20. Januar 2007
  37. „Rede von VDE-Präsident Prof. Dr.-Ing. Klaus Wucherer auf dem VDE-Kongress 2004“, abgerufen am 19. August 2006
  38. „Innovationen für Deutschland“, abgerufen am 21. August 2006
  39. „Bayrischer Rundfunk : Deutsche Erfindungen“, abgerufen am 21. August 2006
  40. „Heinrich Göbel wird zurückgestuft“, Neue Deister-Zeitung vom 11. März 2006
  41. „Nur eine Legende? Heinrich Göbel im Zwielicht.“, Neue Deister-Zeitung vom 19. Dezember 2005
  42. Neue Sinnlichkeit, Jahrgang 27 Nr. 54, ISSN 14325368
  43. „Wem zuerst ein Licht aufging.“, Financial Times Deutschland vom Januar 2007
  44. „Hochstapelei hätte ich ihm nicht vorgeworfen“, Neue Deister-Zeitung vom 6. Februar 2007

Weitere Quellen:

  • Die Prozessakten befinden sich in der für die jeweiligen Gerichtsorte Boston, Chicago und St. Louis zuständigen National Record Administration der USA. Die zentralen Dokumente sind die Gerichtsentscheidungen und die eidesstattliche Aussage Heinrich Göbels vom 21. Januar 1893, in der er Lebensweg und elektrotechnische Arbeiten beschreibt. Teile der Akten ( Abschriften der eidesstattlichen Aussagen der „Goebel-defense“, ca. 500 Seiten) befinden sich auch im Stadtarchiv Springe sowie in der Stadtbibliothek Springe.
  • Quellen zu den frühen Autoren der Göbel-Legende Arends und Feldhaus sind im so genannten Feldhaus-Archiv des Deutschen Technikmuseums Berlin der Öffentlichkeit zugänglich.
  • Biografische Angaben bis 1848 sind einem Faltblatt vom 15. Februar 2004 von Friedrich Gisselmann entnommen, der sich in Springe mit den Quellen beschäftigte. Die Quellen über Heinrich Göbel in Springe bestehen im wesentlichen aus Eintragungen im Kirchenbuch und einem aufgefundenen Lehrvertrag, der den Beginn einer Schlosserlehre dokumentiert. In Deutschland sind keine Gegenstände erhalten, die Heinrich Göbel hergestellt oder repariert hat.
  • Im Stadtarchiv Springe ist die 8 Ordner umfassende Göbel-Sammlung von Friedrich Gisselmann für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Sammlung enthält Kopien von Dokumenten, Kopien von Zeitungsartikeln aus den Jahren 1893 bis 2001 sowie Aufzeichnungen zu ergebnislos gebliebenen Recherchen zur Bestätigung von Aussagen Göbels.

Static Wikipedia (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2007 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -

Static Wikipedia 2006 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu

Static Wikipedia February 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu