Heiratsbuch
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Das Heiratsbuch ist das Verzeichnis des Standesamtes über die in dessen Zuständigkeitsbereich geschlossene Ehen.
Das Heiratsbuch ist die gebundene Sammlung der Heiratseinträge. Es ist die Grundlage für die Ausstellung von Heiratsurkunden durch den Standesbeamten. Wie auch bei den Geburten- und Sterbebüchern werden gleichzeitig mit der Beurkundung der Heirat durch den Standesbeamten beglaubigte Abschriften der Heiratseinträge angefertigt und zum „Zweitbuch“ gebunden. Das Zweitbuch wird beim Landratsamt bzw. der Kreisverwaltung gesammelt. Wesentliche nachträgliche Eintragungen im Erstbuch müssen ebenfalls im Zweitbuch gewahrt werden.
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