Horn-Formel
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Horn-Formeln sind eine spezielle Teilmenge der aussagenlogischen Formeln. Benannt wurden sie nach dem US-amerikanischen Logiker Alfred Horn.
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[Bearbeiten] Definition
Horn-Formeln sind eine Konjunktion mehrerer Horn-Klauseln. Während der Begriff Klausel allgemein eine Disjunktion von Literalen beschreibt (Oder-Verknüpfung von positiven oder negativen Literalen), darf bei der Horn-Klausel nur höchstens ein Literal positiv sein.
[Bearbeiten] Darstellungsformen von Horn-Klauseln
Horn-Klauseln lassen sich nach den Regeln der Aussagenlogik auch als Implikation darstellen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die zwei möglichen Typen einer Horn-Klausel und ihre Form sowohl als Disjunktion als auch als Implikation.
Name | Beschreibung | Disjunktion | Implikation | In Worten |
---|---|---|---|---|
Zielklausel | Kein positives Literal | ![]() |
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definite Hornklausel | Genau ein positives Literal | ![]() |
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![]() |
Die Anzahl der negativen Literale (n) kann für Klauseln mit genau einem positiven Literal auch 0 sein (teilweise lässt man auch die leere Klausel als Zielklausel zu).
[Bearbeiten] Erfüllbarkeit
Mit Hilfe des Markierungsalgorithmus können Horn-Formeln in Polynomialzeit auf Erfüllbarkeit getestet werden. Man kann also in Polynomialzeit feststellen, ob eine Variablenbelegung existiert, für die die Horn-Formel wahr wird. Im Unterschied dazu wird vermutet, dass allgemein für aussagenlogische Formeln kein Polynomialzeit-Algorithmus existiert (siehe Erfüllbarkeitsproblem der Aussagenlogik).
[Bearbeiten] Anwendung
Die Bedeutung der Horn-Klauseln liegt zum Beispiel in der Informatik beim maschinellen Schließen. In der Programmiersprache Prolog zum Beispiel werden Programme als Horn-Klauseln angegeben.