Inflationssteuer
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Eine Inflationssteuer ist der wirtschaftliche Nachteil von Inflation, der denjenigen Personen erwächst, die gezwungen sind Geld oder Geldäquivalente zu halten.
Angenommen die jährliche Inflationsrate beträgt 11%. Ein repräsentativer Warenkorb, der vor einem Jahr € 100 gekostet hat, kostet heute € 111. Dies stellt für Personen, die Geld halten müssen, einen Kaufkraftverlust dar. Sie können nun mit der gleichen Summe Geld nur noch 90% des ursprünglichen Warenkorbs erwerben. Dies wirkt wie eine zehnprozentige Steuer auf die Geldhaltung.
Von dieser Art von Steuer sind eher die ärmeren Schichten der Bevölkerung betroffen, da sie weniger Möglichkeiten haben auf alternative Anlageformen auszuweichen. In Entwicklungsländer kann z. B. beobachtet werden, dass die Oberschicht einer Hyperinflation besser begegnen kann, da sie Vermögenswerte z. B. ins Ausland transferieren kann.
Ein weiteres Phänomen ist die sog. "Flucht in Sachwerte". Vermögendere Bevölkerungsschichten können als Ersatz für Geldhaltung beispielsweise in Immobilien oder Edelmetalle investieren, die keinem Wertverlust durch Inflation unterliegen.