Diskussion:Jugendmedienschutz
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Ein hilfreicher Ueberblick.
Etwas missverstaendlich ist die Unterscheidung von Bundes- und Landesebene. Es handelt sich dabei um die Zustaendigkeitsverteilung, nicht aber um die raeumliche Anwendungsreichweite der gesetzlichen Regelungen. Obwohl fuer den Jugendschutz im Rundfunk Laenderzustaendigkeit besteht, gilt der JMStV selbstvertaendlich auch fuer die bundesweit verbreiteten Programme. Deshalb ist es schiesslich eine staatsvertragliche Regelung.