Jugendmedienschutz
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Jugendmedienschutz ist der Oberbegriff für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen durch Medien.
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[Bearbeiten] Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes in Deutschland
Rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes finden sich in Deutschland insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Außerdem berühren etliche Verbreitungsverbote des Strafgesetzbuchs (StGB) den Jugendmedienschutz.
[Bearbeiten] Bedeutung des Jugendschutzgesetzes im Kontext Jugendmedienschutz
Die Regelungen zum Jugendmedienschutz im JSchG betreffen nur so genannte Trägermedien, also materiell greifbare Medien wie Bücher, Zeitschriften, Filmrollen, Videokassetten, CD-ROMs oder DVDs.
[Bearbeiten] Bedeutung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags im Kontext Jugendmedienschutz
Im von den Bundesländern vereinbarten JMStV sind Regelungen zu den Medien, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, nämlich Rundfunk- und Telemedien, zu finden. Hierzu zählen insbesondere Radio und TV (Runfunkmedien) sowie das Internet mit seinen Diensten (Telemedium).
[Bearbeiten] Im Kontext Jugendmedienschutz zu beachtende Bestimmungen des StGB
- § 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen)
- § 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
- § 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten)
- § 129 (Bildung krimineller Vereinigungen)
- § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen)
- § 130 (Volksverhetzung)
- § 130a (Anleitung zu Straftaten)
- § 131 (Gewaltdarstellung)
- § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten)
- § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
- § 184 (Verbreitung pornographischer Schriften)
- § 184a (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)
- § 185 (Beleidigung)
- § 186 (Üble Nachrede)
- § 187 (Verleumdung)
- § 188 (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens)
- § 189 (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener)
- § 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) und ff.
[Bearbeiten] Rechtlich relevante Einrichtungen des Jugendmedienschutzes
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine Reihe von Einrichtungen, die auf Grundlage des Jugendschutzrechts mit dem Jugendmedienschutz befasst sind:
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist eine selbstständige Bundesoberbehörde mit eigenem Haushalt. Sie ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nachgeordnet. Ihre Rechtsgrundlagen finden sich im Jugendschutzgesetz (JuSchG). Sie kann Schriften, Ton- und Bildträger sowie Internetseiten in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufnehmen (indizieren), womit bestimmte Abgabe- und Vertriebsbeschränkungen für diese Medien in Kraft treten, so dass sie Kindern oder Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen. (§§ 17 – 25 JuSchG)
Die Aufsicht über den privaten Rundfunk und Telemedien hat der Gesetzgeber der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) übertragen, das ihrer Tätigkeit zugrundeliegende Gesetzeswerk ist der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV). Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten, das heißt sie prüft, ob Verstöße vorliegen und entscheidet über entsprechende Maßnahmen. Vollzogen werden diese Maßnahmen hingegen von den Landesmedienanstalten. (§§ 14 – 17 JMStV)
jugendschutz.net wurde 1997 von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtet, um jugendschutzrelevante Angebote im Internet (sogenannte Telemedien) zu überprüfen. Mit In-Kraft-Treten des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) am 1. April 2003 wurde jugendschutz.net organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden und unterstützt diese bei der Internet-Aufsicht. Während jugendschutz.net ursprünglich nur für die Kontrolle von Mediendiensten zuständig war (Angebote, die sich an die Öffentlichkeit richten), wurde das Tätigkeitfeld durch In-Kraft-Treten des JMStV auch auf interaktive und kommunikative Angebote (z.B. Chat, File-Sharing) erweitert. (§ 18 JMStV)
Im Rahmen des Konzeptes der freiwilligen Selbstkontrolle übernehmen außerdem verschiedene von Verbänden der Wirtschaft getragene oder unterstützte Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle die Überprüfung der Einhaltung des Jugendmedienschutzes. Für Rundfunk und Telemedien (Internet) übernimmt die KJM die Anerkennung einer entsprechenden Einrichtung (§ 19 JMStV). Im Geltungsbereich des JuSchG, d.h. in Bezug auf Filme und Computerspiele, obliegt die Anerkennung direkt den obersten Landesjugendbehörden. (§ 14 JuSchG).
Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle sind beispielsweise:
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
- Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
- Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK)
- Internet Content Rating Association (ICRA)
[Bearbeiten] Pädagogische Aspekte des Jugendmedienschutzes
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen kommt der Präventionsarbeit eine besondere Bedeutung im Rahmen des Jugendmedienschutzes zu.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Gesetzestexte
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
- Jugendschutzgesetz (JuschG)
[Bearbeiten] Institutionen
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM)
- Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
- jugendschutz.net
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)
- Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle (USK)
- Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
- Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM)
- Automaten-Selbst-Kontrolle (ASK)
[Bearbeiten] Sonstiges
- Aktion "Kinder sicher im Netz" der POLIZEI und weiteren Partnern.
- ProMedienSchutz Linksammlung des Landesmedienzentrums Rheinland-Pfalz zum Thema.
- www.medienzensur.de Alle Infos über Zensur, Jugendschutz und Medienrecht in Deutschland
- Online-Handbuch Kinder- und Jugendschutz Definition und Literatur zum Thema
[Bearbeiten] Literatur
Ohmer, Anja: "Gefährliche Bücher? Zeitgenössische Literatur im Spannungsfeld zwischen Kunst und Zensur", Baden-Baden (Nomos-Verlag) 2000
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