Kastellan
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Kastellan (auch Burgwart) ist ein Aufsichtsbeamter eines größeren Anwesens, z.B. in einem Schloss oder einem Palais.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Aufgaben
Der Kastellan war im frühen Mittelalter der Befehlshaber einer Burg (castellum) und wurde auch Burgvogt genannt. Seine Funktionen und Würden bildeten sich dann in verschiedene Richtungen fort. Im Mittelalter verstand man darunter auch einen Hausmeier, der höfische Aufgaben erfüllte. Im deutschsprachigen Raum waren die Kastellane entweder Reichsbeamte (Burggrafen) oder fürstliche Dienstleute, die den Oberbefehl führten und in der Burg oder Stadt sowie in dem dazugehörigen Gebiet eine bestimmte Gerichtsbarkeit verwalteten. Ab der Renaissance wurde mit Kastellan auch der Beschließer (Aufseher) in einer Burg benannt.
[Bearbeiten] Herkunft des Namens
Der Name des Kastellans (im 13. Jahrhundert kastelân) leitet sich vom mittellateinischen castellanus ab. Wie oft zu dieser Zeit üblich, übernahm man die Funktion in seinen eigenen Namen, sodass sich noch heute zahlreiche Familien mit dem Nachnamen "Kastellan" (in verschiedenen Schreibweisen) finden.
[Bearbeiten] Bedeutung in anderen Ländern
In Flandern und Frankreich gab es Gebiete, mit deren Besitz der Titel eines Kastellans (Châtelain) verbunden war. Sie übten die Zivil- und Militärgewalt aus, bis sie später eingeschränkt wurden.
Auch in Polen hatten Kastellane anfangs die Aufsicht über die Burgen (castella, grody) und übten diese sowohl in Rücksicht auf das Kriegswesen wie die Gerichtsbarkeit aus.
In der Schweiz, hauptsächlich im Simmental, wurde der Kastellan Tschachtlan genannt (entlehnt aus dem mittelfranzösischen chatelein) und war Amtmann einer Gemeinde mit richterlichen Funktionen. Schon in vorbernischer Zeit liessen sich die meist nicht im Simmental selbst wohnenden Herrschaftsherren durch Tschachtlane vertreten (vgl. Rennefahrt H., "Grundzüge der bernischen Rechtsgeschichte", Verlag Stämpfli & Cie, Bern, Teil I, S. 95, 1928, sowie: von Tscharner L.S., "Rechtsgeschichte des Obersimmentals bis zum Jahre 1798", Verlag Stämpfli & Cie, Bern, Kap. IV, S. 166ff., 1908).
[Bearbeiten] Heutige Funktion
In heutigen Zeiten sind Kastellane staatliche Bedienstete, die die Verwaltungsangelegenheiten einer Burg vor Ort regeln. Meist sind sie auch mit der Haltung von Führungen und der wissenschaftlicher Recherche beauftragt.
Der Begriff "Kastellan" wird heute auch im Sinne eines im Haus wohnenden Hausmeisters von öffentlichen Gebäuden gebraucht (siehe Weblinks).
[Bearbeiten] Sonstiges
Mit Kastellan kann auch ein spanischer Dialekt gemeint sein.