Kirchenprovinz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Ausdruck Kirchenprovinz (v. lat.: provincia ecclesiastica) bezeichnet kirchliche Organisationsstrukturen:
[Bearbeiten] Katholische Kirche
In der katholischen Kirche bezeichnet die Kirchenprovinz einen Verband mehrerer benachbarter Diözesen. Sie besteht aus dem Metropolitanbistum (das immer auch ein Erzbistum ist) und den zugehörigen Suffraganbistümern. Den Bischof des Metropolitanbistums (der immer ein Erzbischof ist) bezeichnet man als Metropolit, die Bischöfe als Suffraganbischöfe der Kirchenprovinz.
- In Deutschland gibt es sieben Kirchenprovinzen (Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising und Paderborn).
- In Österreich gibt es zwei Kirchenprovinzen, Salzburg mit den Suffraganbistümern Gurk-Klagenfurt, Graz-Seckau, Innsbruck und Feldkirch, sowie Wien mit den Suffraganbistümern Linz, St. Pölten und Eisenstadt.
- In der Schweiz gibt es keine Erzbistümer mit einer so genannten Kirchenprovinz, ihre Aufgabe übernimmt direkt die Römische Kurie.
[Bearbeiten] Evangelische Kirche
In der Evangelischen Kirche in Deutschland bezeichnet die Kirchenprovinz die Landeskirchen der ehemaligen Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.
Ihr gehörten die neun Provinzialkirchen an:
- Brandenburg (mit Berlin)
- Ostpreußen
- Pommern
- Posen
- Rheinland
- Sachsen
- Schlesien
- Westfalen
- Westpreußen
Der Name hat sich bis heute nur in der "Kirchenprovinz Sachsen" erhalten (in Unterscheidung zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens).