Kirchvater
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Der Kirchvater (auch Altarmann, Gotteshausvater, Gottesvater, Heiligenmeister, Jurat, Kirchengeschworener) war ein gewählter Vertreter der Kirchengemeinde, der mit dem Pfarrer gemeinsam folgende Aufgaben wahrnahm:
- Beaufsichtigen des Vermögens der Gemeinde
- Führen der Besitzverzeichnisse
- Erheben von Einnahmen, Bestreiten von Ausgaben sowie Buchführung darüber
Häufig gab es zwei Kirchväter.
„Kirchvater“ ist eine historische Form des kirchlichen Leitungsamtes.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Ähnlicher Begriff
Nicht zu verwechseln mit: Kirchenvater (Autor, der entscheidend zu Lehre und Selbstverständnis des Christentums beigetragen hat)