Klubgut
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Rivalitätsgrad = 0 |
Rivalitätsgrad = 1 |
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Exklusionsgrad = 0 |
öffentliches Gut (z. B. Deich) |
Allmendegut (z. B. überfüllte Innenstadtstraße) |
Exklusionsgrad = 1 |
natürliches Monopolgut (z. B. Feuerwehr) |
Individualgut (z. B. Speiseeis) |
Als Klubgut, Klubkollektivgut oder Mautgut werden Güter bezeichnet, bei denen Ausschließbarkeit im Konsum oder von der Nutzung möglich ist und eine zumindest partielle Rivalität im Konsum vorliegt.
Beispiele für Klubgüter sind Tennis- oder Golfklubs. Bei steigender Mitgliederzahl tritt bei derartigen Klubs durch Kapazitätsgrenzen Rivalität im Konsum auf, wodurch ab einer bestimmten Grenze ein Ausschluss weiterer Mitglieder vorgenommen wird.
Auch Gemeinschaftsweideflächen (Allmende) können Klubgüter sein. Die Nutzung der Weide lässt sich bis zu einer bestimmten Größe der Weide kontrollieren und beschränken. Die Nutzung eines Nutzers und seiner Rinder beeinflusst die Nutzenfunktion der anderen Nutzer.