Diskussion:Kommanditgesellschaft
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[Bearbeiten] Es lag ein grober Fehler bei der Gewinnberechnung nach § 121 vor
Hab alles auf die Schnelle geändert. Hatte jedoch keine Zeit ein gerundetes Rechenbeispiel hinzuzufügen Benutzer Wagner Christian, 4. Jan 2005
[Bearbeiten] Nachbesserung
Ist es nicht so, dass § 121 HGB sich nur auf OHGs bezieht? So steht es zumindest im HGB und in unseren Betriebswirtschaftliche Prozesse Script... ;-) KG: Verteilung des Gewinnes mit 4 %-Regel. Rest nach Anteilen. OHG: Verteilung des Gewsinnes mit 4 %-Regel. Rest nach Köpfen. (So stehts im Text.)
Nicht-Benutzer Jakob Hombsch, 16. Jan 2006
Ist eine KG eigentlich in Deutschland eine juristische Person oder - wie die OHG - nicht? Kaffeefan 23:31, 1. Mai 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Ist eine Kommanditgesellschaft eine juristische Person?
Kurz und Knapp: nein. Juristische Personen können jedoch Gesellschafter in der KG sein.
[Bearbeiten] Frage
Hat wer zufällig davon nen bissl Ahnung? Also kann wir wer sagen wo die Vor- und Nachteile der Kommandigesellschaft liegen? Oder anders gefragt: Warum sollte ich z.b eine Kommanditgesellschaft gründen und z.b keine GmbH oda OHG?
- Du solltest erst mal das Kindergartendiplom schaffen, dann kannst Du vielleicht auf ne Schule wechseln, und dann darfst Du irgendwann mal ne KG gründen. Siehe [1]. --AndreasPraefcke ¿! 17:30, 2. Nov 2005 (CET)
-
- Ein ziemlich rüder Umgang mit einer ziemlich seichten Frage. Wir sind hier nicht im Usenet! --Abdiel 05:25, 4. Dez. 2006 (CET)
[Bearbeiten] URV
Ich habe gerade eine URV aus EUROPA Verlag: Betriebswirtschaftslehre der Unternehmung entfernt und war gezwungen, folgende Versionen zu löschen:
17:11, 4. Nov 2005 . . ElRaki (revert ungbegründete löschung) 16:46, 4. Nov 2005 . . 84.176.35.209 (Rechnungslegung der KG) 15:47, 2. Nov 2005 . . Hafenbar (Änderungen von Benutzer:84.137.60.232 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:Timer wiederhergestellt) 15:39, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Deutschland) 15:37, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Gründung) 15:35, 2. Nov 2005 . . Timer (revert wg. Vandalismus) 15:35, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Deutschland) 15:34, 2. Nov 2005 . . 84.137.60.232 (Rechtsgrundlagen) 21:49, 21. Okt 2005 . . Shaqspeare (pl:Spółka komandytowa) 11:52, 11. Okt 2005 . . Este (Umsatzsteuer) 16:49, 10. Okt 2005 . . 172.182.115.20 (Umsatzsteuer) 09:33, 9. Okt 2005 . . 84.163.130.223 (Gewinn- und Verlustverteilung) 09:31, 9. Okt 2005 . . 84.163.130.223 (Gewinn- und Verlustverteilung) 09:22, 9. Okt 2005 . . 84.163.130.223 (Gewinn- und Verlustverteilung) 16:02, 4. Okt 2005 . . 84.148.94.238 (Rechtsfähigkeit der KG) 16:01, 4. Okt 2005 . . 84.148.94.238 (Rechtsfähigkeit der KG) 22:46, 23. Sep 2005 . . 87.78.59.190 (Haftung der Gesellschafter) 11:41, 21. Sep 2005 . . Finanzer (Änderungen von Benutzer:194.231.29.87 rückgängig gemacht und letzte Version von Benutzer:213.39.144.203 wiederhergestellt) 11:40, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Gründung) 11:40, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Kapitaleinlage) 11:38, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Umsatzsteuer) 11:37, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Umsatzsteuer) 11:36, 21. Sep 2005 . . 194.231.29.87 (Umsatzsteuer) 23:48, 20. Sep 2005 . . 213.39.144.203 (Deutschland) 19:22, 12. Sep 2005 . . 217.82.158.54 (Besonderheiten)
--Flominator 10:57, 5. Nov 2005 (CET)
[Bearbeiten] Haftung und Gewinnverteilung
Ich finde, daß man sich die Beispielsrechnung für die Gewinnverteilung schenken kann, so kompliziert ist das nicht.
Was ich aber vermisse ist eine genauere Ausführung bei der Haftung, nämlich ob die unbegrenzt und solidarisch ist, wie bei der OHG, oder ob die KG hier einen "Vorteil" darstellt.
Kann das mal gelegentlich jmd aufklären?
--frank, 21.01.2006
---> google.de: ihk + kommanditgesellschaft
Zudem sollte nicht vergessen werden,dass auch der Kommanditist als Vollhafter gilt,wenn die KG noch nicht im Handelsregister eingetragen ist.
-stefan 02.05.06 Quelle:Berufsschulunterricht
Nein, stimmt leider nur teilweise. --Ramatan 19:28, 29. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Firmenname
hallo leute es wird geschrieben Sie muss den Namen mindestens eines Komplementärs (Vollhafters) enthalten. und weiter unten Somit sind neben z.B. "Müller KG" oder "Müller und Co. KG" auch "A.B.C. Angebot KG" möglich.
aber abc angebot KG enthällt ja wohl keinen namen eines geschellschafters oder?
- Dass die Firma den Namen eines Vollhafters enthalten muss, gilt nur für den Fall, dass eine Personenfirma gewählt wird. Wenn eine Sachfirma (oder Phantasiefirma) gewählt wird, ist es nicht erforderlich einen Gesellschafternamen aufzunehmen.--Caeruleus 17:15, 6. Jun 2006 (CEST)
Seit der Firmenrechtsreform muss nicht mehr bei einer Personenfirma der KG der Name des Vollhafters gewählt werden. Es kann eine beliebige Personenfirma verwendet werden, soweit die allgemeinen Grundsätze über die Firmenbildung nicht verletzt werden. z.B. Lieschen Müller dürfte wahrscheinlich keine "Boris Becker" KG gründen. --Ramatan 19:25, 29. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Fehler
Dieser Artikel ist leider voller Fehler.--Ramatan 19:26, 29. Sep 2006 (CEST)
Ja, leider. Vielleicht sollten sich BWLer im Grundstudium mit Halb- und Viertelwissen etwas zurückhalten. Skripte sind keine ausschöpfenden Dokumente Leute !