Kommunalismus
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Kommunalismus (nicht zu verwechseln mit dem libertären Kommunalismus, einer Staatstheorie des Anarchismus) ist ein Ansatz der Geschichtsforschung und beschreibt die Entwicklung von Gemeinden in der Übergangszeit vom Spätmittelalter zur Neuzeit. Kern der Forschung ist das Heilige Römische Reich zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert. Dabei geht es weniger um Reichsfürsten oder Könige, sondern um die Entwicklung der städtischen wie ländlichen Gesellschaft. Kommunalismus betrachtet also die Geschichte "von unten"[1].
Der Kommunalismus wird in der neueren Forschung als eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Reformation angesehen. Dies gilt besonders für die Gemeindebildung in den Städten.
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[Bearbeiten] Ursprünge
Die Gesellschaft des Mittelalters war durch das Lehnswesen (auch Feudalismus genannt) hierarchisch gegliedert. Im Spätmittelalter befand sich dieses System in einer Krise. Gründe dafür waren unter anderem der Aufschwung der Städte (verbunden mit dem Aufstieg des Bürgertums) sowie die Veränderungen in der ländlichen Gesellschaft (Auflösung des Villikationssystems, siehe auch Punkt 3 dieses Artikels). Dies war die Voraussetzung für die Gemeindebildung.
[Bearbeiten] Kommunalismus in den Städten
Durch den wirtschaftlichen Aufstieg vieler Städte kam es zu zahlreichen Konflikten innerhalb der Stadtgemeinde, die in Auseinandersetzungen zwischen dem aufstrebenden Bürgertum sowie den "alten" städtischen Oberschicht (auch Patriziat genannt) mündeten. Dieser Vorgang wird auch mit den Bezeichnungen Zunftrevolution oder Bürgerkampf umschrieben. Dabei ging es um Bürgerrechte, Beteiligung an Entscheidungen der Gemeinde oder einfach um Verteilung der Macht innerhalb der Stadt.
Eine einheitliche Beurteilung der Vorgänge ist nicht möglich, da sich die Auseinandersetzungen von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich gestalteten. Eine Rolle spielte der Status einer Stadt (z.B. Reichsstädte, Städte mit Bischofssitz oder Landstädte),der Einfluss der Landesherren in der Umgebung sowie die wirtschaftliche Bedeutung. So kam es in zahlreichen Städten zu einer Beteiligung des Bürgertums und auch der Handwerker am Stadtregiment, während anderswo die "alte" Ordnung aufrechterhalten wurde.
[Bearbeiten] Kommunalismus auf dem "Land"
In der ländlichen Gesellschaft war die Auflösung der Villikationsverbände von großer Bedeutung. Das heißt, das Land des Grundherren wurde dem Bauern zur selbstständigen Bewirtschaftung übergeben. Der Grundherr bearbeitete das Land nicht mehr selbst, sondern forderte stattdessen einen Geldabgabe. Für die Bauern bzw. die Landgemeinde war es nun erforderlich, sich zu organisieren, um das Land bewirtschaften zu können. So bildeten sich Gemeindeversammlungen, wurden Gemeindebriefe (mit Zustimmung des Grundherren) festgelegt oder ländliche Gerichte gebildet. Wichtig dabei ist, dass es keine vergleichbare Entwicklung wie in den Städten gab. Der Boden gehörte dem Grundherren, die Leibeigenschaft blieb nach wie vor bestehen. Trotzdem entwickelte sich unter den Bauern ein gewisses Selbstverständnis, das die Grundlage für den Bauernkrieg zwischen der Jahre 1524 und 1526 bildete.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Reemda Tieben:Das Forschungskonzept des "Kommunalismus"
[Bearbeiten] Literatur
(Die Arbeiten von Peter Blickle bieten einen erstklassigen Einstieg in das Thema)
- Peter Blickle:Gemeindereformation. Die Menschen des 16. Jahrhunderts auf dem Weg zum Heil, München 1987.
- Peter Blickle:Unruhen in der ständischen Gesellschaft (Lothar Gall (Hrsg.), Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 1), München 1988.
- Peter Blickle:Die Reformation im Reich, Stuttgart 1992².
- Bernd Moeller:Reichsstadt und Reformation, Berlin 1987.