Konvent
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Ein Konvent (lat. conventus „Zusammenkunft“) ist
- in der römischen Gerichtssprache, siehe Konvent (Römer)
- - die Zeit, welche der Magistrat zum Rechtsprechen festsetzte
- - auch die Zusammenkunft selbst und der Ort, wo die Versammlung gehalten wurde
- - die Vereinigung der in einer römischen Provinz lebenden römischen Bürger, welche eine Art Korporation bildeten
- im kirchlichen Zusammenhang, siehe Konvent (Kirche)
- - die Zusammenkunft der Mönche oder Nonnen in einem Kloster
- - die Gesamtheit der stimmberechtigten Mitglieder eines Ordens
- - (evangelische Kirche) die halbjährliche Vollversammlung der Delegierten im Dekanat, in einigen Landeskirchen: Synode (jede Kirchengemeinde entsendet zwei Delegierte).
- - oder die regelmäßige Zusammenkunft der Pfarrer eines Bezirks (Kirchenkreis): Pfarrkonvent.
- in Bayern bildet der studentische Konvent das höchste Gremium der studentischen Selbstverwaltung an Universitäten
- bei Studentenverbindungen die beratende Versammlung der Mitglieder oder verschiedener Studentenverbindungen, siehe Convent
- ein Verfassungskonvent ist eine Versammlung, die eine Verfassung vorbereitet und formuliert
- der Nationalkonvent (Convention constitutionnelle) war eine verfassungsgebende Versammlung in Frankreich
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