Konzessionsvertrag
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wikifiz -StillesGrinsen 22:52, 24. Mär. 2007 (CET)
Als Konzessionsvertrag wird ein privatrechtliches Rechtsverhältnis bezeichnet, das zwischen Gebietskörperschaften und Energieversorgungsunternehmen besteht. Konzessionsverträge werden über die Benutzung öffentlicher Wege zum Zweck der meist ausschließlichen Versorgung von Energie (Gas, Wasser, Elektrizität) auf kommunaler Ebene geschlossen. Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechtes eine Konzessionsabgabe
Sie enthalten üblicherweise folgende Klauseln:
- Wegerechtsklausel (Recht des Versorgers zur Nutzung der gemeindlichen Wege und Plätze)
- Ausschließlichkeitsklausel (alleinige Versorgung der Abnehmer innerhalb fest umrissener Gebiete)
- Verzichtsklausel
- Kontrahierungsklausel (Verpflichtung des Versorgers, alle Nutzer der Gemeinde zu versorgen)
- Endschaftsregelungen (Regelungen über die Weiterführung oder Ablösung des Wegerechts zu einem bestimmten Wert)
Abzugrenzen ist der Konzessionsvertrag von den Verträgen, die zwischen einem Versorgungsunternehmen und Verbrauchern geschlossen werden und die als Energielieferungsverträge bezeichnet werden.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Literatur
- Tettinger: Grundlinien des Konzessionsrechts. DVBl. 1991
- Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 (GVBl. I S. 730)
- Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
- Böwing: Der Verkauf von Stromnetzen als Fortsetzung der Stromversorgung mit anderen Mitteln (ET 1995)
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