Kostengerechtigkeit
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Der Begriff Kostengerechtigkeit bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre die Vorstellung einer Gerechtigkeit davon, dass das Einkommen einer Person dem objektiv geschätzten Arbeitsleid entsprechen soll.
Wie auch das Prinzip der Bedürfnisgerechtigkeit ist das Prinzip der Kostengerechtigkeit im Gegensatz zum Prinzip der Leistungsgerechtigkeit in rein marktwirtschaftlich organisierten Systemen nicht erfüllt.