Leistungsgerechtigkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der Begriff Leistungsgerechtigkeit bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre die Vorstellung einer Gerechtigkeit davon, dass das Einkommen einer Person der Marktleistung für andere entsprechen soll.
Im Gegensatz zu den Prinzipien der Kostengerechtigkeit und Bedürfnisgerechtigkeit ist das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit in rein marktwirtschaftlich organisierten Systemen weitgehend erfüllt.