Diskussion:Kreisfreie Stadt
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[Bearbeiten] Darstellung der Stadtkreise auf der Karte
Hallo! Bei Landkreisen (z.B. Landkreis Cuxhaven) ist immer eine Landkarte des jeweiligen Landes (z.B. Niedersachsen) zu sehen, bei der zugehörige Landkreis hervorgehoben ist. Bei Kreisfreien Städten ist das aber nicht so. Ich würde es begrüßen, wenn dort auch eine entsprechende Karte angezeigt ist, bei der man sieht, wie groß der "Kreis" innerhalb des Landes ist. Andere Meinung? Wo sollte das diskutiert werden? --213.68.20.57 14:07, 16. Aug 2004 (CEST)
Im Prinzip könnte man das sicher machen, nur sind die Gebiete der Stadtkreise im Vergleich zum ganzen Land relativ klein und würden bei sehr kleinen Stadtkreisen überhaupt nicht mehr auffallen. Im übrigen handelt es sich bei Stadtkreisen jeweils nur um eine einzige Stadt (siehe auch die Ausführungen unten) und diese ist ja bekanntlich in der Karte "Standort in Deutschland" dargestellt, also sieht man doch im Grunde, wo die Stadt liegt, oder? Man muss sie m.E. nicht mehr separat im jeweiligen Bundesland darstellen. Bear 18:15, 16. Aug 2004 (CEST)
[Bearbeiten] Stadtkreis / kreisfreie Stadt
Ich hab den Inhalt von Stadtkreis hierhin kopiert, damit erstmal kein Inhalt verloren geht. Infos aus diesem Artikel sollten in diesen Artikel übernommen werden. Stadtkreis ist jetzt ein Redirect... --Coma 17:47, 3. Mai 2003 (CEST)
Bei dem Begriff Stadtkreis handelt es sich um eine andere Bezeichnung für kreisfreie Stadt. Im Gegensatz zum Landkreis besteht ein Stadtkreis nur aus einer Gemeinde (Stadt). Diese übernimmt alle Aufgaben, die bei (kleinen) kreisangehörigen Gemeinden der Landkreis übernimmt. Hierunter fällt z.B. auch die KFZ-Zulassung. Daher haben Stadtkreise auch ein eigenes Kfz-Kennzeichen. Stadtkreise, die um sich herum auch einen Landkreis haben, also Sitz des umliegenden Landkreises sind, haben jedoch meist das gleiche KFZ-Kennzeichen wie der umliegende Landkreis, z.B. Stadtkreis Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis haben beide das KFZ-Kennzeichen "HD".
- das muss aber nicht so sein: Landau in der Pfalz hat z.B. als kreisfreie Stadt LD, der Kreis südliche Weinstraße mit Sitz in Landau/Pfalz hat dagegen SÜW. --89.49.70.182 19:04, 14. Mai 2006 (CEST)
Stadtkreis ist das Sonderwürstchen von Baden-Württemberg von dem, was überall sonst kreisfreie Stadt heißt. Sind Stadtkreise eigentlich kreisfrei? Der Name suggeriert ja, dass dem nicht so ist. Bei der Gelegenheit kann auch mal einer nach Doppeleinträgen unter Landratsamt - Kreisverwaltung und Regierungspräsidium - Rezirksregierung suchen. :-) 84.129.228.67 23:04, 1. Aug 2005 (CEST)
- In der DDR hieß das auch "Stadtkreis". IMHO ist die Bezeichnung logischer. Anorak 06:55, 16. Dez 2005 (CET)
- Es fällt auf, dass in den Publikationen des Statistischen Bundesamtes die kreisfreien Städte in den neuen Bundesländern bis zur jeweils ersten Neugliederung (1993 in Brandenburg, ansonsten 1994) als Stadtkreise bezeichnet wurden. --Harry8 12:51, 4. Apr 2006 (CEST)
Natürlich sind Stadtkreise kreisfrei. Der Name suggeriert dies gerade nicht. Stadtkreise bilden einen eigenen "Kreis" und gehören somit zu keinem anderen Kreis, also sind diese Städte kreisfrei. Bear 23:07, 1. Aug 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Berlin und Hamburg?
. Berlin und Hamburg sind zwar größer, aber nicht kreisfreie Städte, sondern Stadtstaaten.
Sind das denn Gegensätze? Berlin und Hamburg sind meines Erachtens alles zugleich: Land, kreisfreie Stadt und Stadtgemeinde. Sicherlich übernehmen die Verwaltungen dieser Städte unter anderem auch die Funktionen eines Kreises (z.B. eigenes KfZ-Kennzeichen). Anorak 06:55, 16. Dez 2005 (CET)
- Berlin und Hamburg sind kreisfrei! --Harry8 15:11, 25. Mai 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Halle-Neustadt
Die Äußerungen über Halle-Neustadt finde ich unerhört. Es ist nicht so, dass Infrastruktur fehlte. Von keiner Wohnung war das Stadtteil- (Wohnkomplex-) zentrum weiter als ungefähr 350 m entfernt. Dort gab es einen Supermarkt, früher Kaufhalle genannt, gastronomische Einrichtungen, eine Bibliothek, i.Allg. ein Dienstleistungszentrum, eine Post, eine Apotheke und ein Arztzentrum (Ambulatorium). Auch war für kein Kind der Schulweg länger und Kindergärten standen ausreichend zur Verfügung. Auch jede Menge Jugendclubs waren vorhanden. Halle-Neustadt hat einen Bahnhof und einen Haltepunkt. Für S-Bahn und Regionalzüge. Auch Busse gab es schon in der DDR! Fehlende Infrstruktur? Die Infrastruktur heute sieht allerdings etwas anders aus, besonders in Bezug auf Post, Bibliotheken....
Und noch was: Gegründet wurde Halle-Neustadt 15. Juli 1964 als Halle-West, eigenständige Stadt war Halle-Neustadt ab 1967. Gibts auch bei Wikipedia nachzulesen.
Axel Benutzer:84.61.194.198 am 5. Aug. 2006 ; nachgetragen durch KaPe, Schwarzwald
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- Artikeltext wurde am 6. August korrigiert. --KaPe, Schwarzwald 00:37, 11. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Staatsfrei
Nachdem ich die Erklärung "Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt damit staatsfrei" gelesen habe, verstehe ich nach wie vor nicht, welche Rechte bzw. Pflichten eine kreisfreie Stadt unterscheidet von einer Kreisstadt. Kann bitte jemand erklären, was unter „staatsfrei“ zu verstehen ist. --KaPe, Schwarzwald 00:37, 11. Okt. 2006 (CEST)
- "...neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde und eines Landkreises..."
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- Eine Kreisstadt ist wie der sie betreffende Artikel erklärt eine kreisangehörige Gemeinde, in welcher das Landratsamt seinen Sitz hat. Eine kreisfreie Stadt ist, wie der Name nahelegt, eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Vielmehr nimmt die kreisfreie Stadt sowohl die Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde als auch die Aufgaben eines Landkreises zusammen war (daher auch Stadtkreis).
- "...auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit erledigt. "
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- Regelmäßig ist der Landkreis nicht nur eine Kreisbehörde, sondern auch der Sprengel für die Unterbehörde der allgemeinen und inneren Staatsverwaltung. Dabei stimmt nicht nur das Gebiet des Landkreises und der Sprengel der staatlichen Unterbehörde überein, sondern die Kreisbehörde (Landratsamt, Kreisverwaltung, Kreishaus) ist organisatorisch gleichzeitig die Unterbehörde der Staatsverwaltung (Kreisverwaltungsbehörde). Zur der sog. Doppelnatur der Landratsamtes siehe näheres unter Landratsamt.
- "Im Bereich der allgemeinen und inneren Verwaltung ist das Stadtgebiet einer kreisfreien Stadt damit staatsfrei."
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- In einer kreisfreien Stadt fehlt nun die Landkreisbehörde, weil die Stadt ja gerade keinem Landkreis angehört! Dem Staat fehlt wegen der organisatorischen Verflechtung nun auch seine staatliche Unterbehörde für die allgemeine und innere Verwaltung! Damit der Staat nun keine (teure) eigene Unterbehörde einrichten muss, überträgt er die staatlichen Aufgaben einfach auf die kreisfreie Stadt. Staatliche Aufgaben werden kommunalisiert; die kreisfreie Stadt ist insoweit staatsfrei.
- Ich hoffe, dass die Erklärung Dir weitergeholfen hat. --Sebastian Huber 10:47, 11. Okt. 2006 (CEST)
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- Mir hat die Erklärung weitergeholfen. Ich habe jetzt erkannt, dass der betreffende Teil wirklich unverständlich ist. Kannst Du für die Definition der Staatsfreiheit eine Quelle nennen? Torsten Bätge 15:10, 11. Okt. 2006 (CEST) Benutzer:Tbaetge
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- Wenn du es nun begreifst - kannst du den Artikel verbessern? Die Erklärung von Sebastian Staatliche Aufgaben werden kommunalisiert; die kreisfreie Stadt ist insoweit staatsfrei bleibt bei der Verwaltungssprache (und die bedeutet, dass die Kommunen nicht zum Staat gehören?!). Kann man da einfach schreiben, dass die Aufgaben einer kreisfreien Stadt dieselben sind, die sonst aufgeteilt sind auf das Landratsamt + die Städte des Kreises? Organisatorisch vielleicht noch: gibt es dort, wo die kreisfreie Stadt zugleich Sitz der Kreisverwaltung des umgebenden Landkreises ist, bestimmte Ämter zweimal am Ort (wie z.B. Kfz-Zulassung). --KaPe, Schwarzwald 18:43, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Die Kommunen gehören in der Tat nicht zum Staat. Vielleicht kann man in Form einer Gleichung besser die Aufgaben verdeutlichen: Aufgabe der kreisfreien Stadt = Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde + Aufgaben des Landkreises + Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde (ist organisatorisch fast überall mit der Kreisbehörde verbunden), wobei letztere, normalerweise staatliche Aufgaben, jetzt durch die Kommune "kreisfreie Stadt" und nicht mehr durch den Staat wahrgenommen werden. --Sebastian Huber 19:26, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Wenn du es nun begreifst - kannst du den Artikel verbessern? Die Erklärung von Sebastian Staatliche Aufgaben werden kommunalisiert; die kreisfreie Stadt ist insoweit staatsfrei bleibt bei der Verwaltungssprache (und die bedeutet, dass die Kommunen nicht zum Staat gehören?!). Kann man da einfach schreiben, dass die Aufgaben einer kreisfreien Stadt dieselben sind, die sonst aufgeteilt sind auf das Landratsamt + die Städte des Kreises? Organisatorisch vielleicht noch: gibt es dort, wo die kreisfreie Stadt zugleich Sitz der Kreisverwaltung des umgebenden Landkreises ist, bestimmte Ämter zweimal am Ort (wie z.B. Kfz-Zulassung). --KaPe, Schwarzwald 18:43, 11. Okt. 2006 (CEST)
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- Mir hat die Erklärung weitergeholfen. Ich habe jetzt erkannt, dass der betreffende Teil wirklich unverständlich ist. Kannst Du für die Definition der Staatsfreiheit eine Quelle nennen? Torsten Bätge 15:10, 11. Okt. 2006 (CEST) Benutzer:Tbaetge
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- Quelle ist das Gesetz. Z.B. Art. 9 Abs.1 Satz 1 BayGO "Die kreisfreie Gemeinde erfüllt im übertragenen Wirkungskreis alle Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind; sie ist insoweit Kreisverwaltungsbehörde"; Art.8 Abs.1 BayGO: "Der übertragene Wirkungskreis der Gemeinde umfasst alls Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung namens des Staates [...] zuweist" => Aufgaben, welche die untere staatliche Verwaltungsbehörde (=allgemeine und innere Verwaltung) wahrnimmt, werden auf dem Gebiet der kreisfreien Gemeinde (=kreisfreie Stadt) durch die kreisfreie Gemeinde namens des Staates selbst wahrgenommen (Entstaatlichung als Komplementärerscheinung zur Kommunalisierung) . Näheres dazu z.b Becker in Becker/Heckmann/Kempen/Manssen Rdnr.38 --Sebastian Huber 15:42, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Die Verwaltung einer kreisfreien Stadt ist im Gegensatz zur Verwaltung eines Landkreises also keine staatliche Verwaltung. Habe ich das so richtig verstanden? Torsten Bätge 18:16, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Quelle ist das Gesetz. Z.B. Art. 9 Abs.1 Satz 1 BayGO "Die kreisfreie Gemeinde erfüllt im übertragenen Wirkungskreis alle Aufgaben, die sonst vom Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde wahrzunehmen sind; sie ist insoweit Kreisverwaltungsbehörde"; Art.8 Abs.1 BayGO: "Der übertragene Wirkungskreis der Gemeinde umfasst alls Angelegenheiten, die das Gesetz den Gemeinden zur Besorgung namens des Staates [...] zuweist" => Aufgaben, welche die untere staatliche Verwaltungsbehörde (=allgemeine und innere Verwaltung) wahrnimmt, werden auf dem Gebiet der kreisfreien Gemeinde (=kreisfreie Stadt) durch die kreisfreie Gemeinde namens des Staates selbst wahrgenommen (Entstaatlichung als Komplementärerscheinung zur Kommunalisierung) . Näheres dazu z.b Becker in Becker/Heckmann/Kempen/Manssen Rdnr.38 --Sebastian Huber 15:42, 11. Okt. 2006 (CEST)
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- Die Verwaltung einer kreisfreien Stadt ist gänzlich nichtstaatlich. Die Verwaltung eines Landkreises ist teilweise kommunal (Kreisbehörde) und teilweise staatlich (Kreisverwaltungsbehörde). Siehe zu der Doppelnatur des Landratsamtes unter: Landratsamt --Sebastian Huber 18:53, 11. Okt. 2006 (CEST)
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[Bearbeiten] Kreisfreie Stadt / Kreisstadt
Eine kreisfreie Stadt erledigt alle Kreisaufgaben selbst und ist direkt dem Land bzw. - wenn vorhanden - der Bezirksregierung unterstellt.
Eine Kreisstadt ist Sitz der Kreisbehörden oder zumindest des Landrats. Ansonsten ist eine Kreisstadt allen Regelungen, die für kreisangehörige Städte und Gemeinden gelten, unterworfen. Sie ragt also nicht heraus, weil sie Kreisstadt ist. Siehe allerdings im Artikel Landkreis den Abschnitt "Bezeichnung der Gemeinden". --Harry8 14:42, 11. Okt. 2006 (CEST)
- Hallo Harry! Die Erklärungen hier auf der Diskussionsseite sollten in den Artikel, bevor der {{unverständlich}}-Vermerk rausgenommen wird. --KaPe, Schwarzwald 18:43, 11. Okt. 2006 (CEST)