Diskussion:Kreisverkehr
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Hallo,
ich bin kein Spezialist für die Bearbeitung von Artikel, möchte aber trotzdem zur Verbesserung der Qualität des Artikel beitragen. Ich hoffe dies ist der richtige Weg.
Das Thema Kreisverkehr ist ja nun ein etwas kompliziertes. Bei uns in der Gegend gibt es Verkehrslösungen, die zwar aussehen wie ein Kreisverkehr, aber keine sind. Die Fahrzeuge fahren gegen den Uhrzeigersinn um eine Insel - aber es fehlt das Schild Kreisverkehr. Stattdessen steht dort "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts abbiegen" Damit gibt es zwei Szenarien: 1. Keine weiteren Schilder: Dann gilt rechts vor links 2. Bei der Einfahrt zusätzlich ein "Vorrang geben". Dann müsste im Kreis jedesmal "Vorrang an der nächsten Einmündung stehen" Ich hoffe ich habe das richtig verstanden ;-)
Nun zum eigentlichen Vorschlag: Das Bild "Kreisverkehr in Steckborn, Kanton Thurgau, Schweiz" sollte folgendermaßen ergänzt werden. Bitte zeigt auch das Bild der Verkehrszeichen dazu, wie es für die Einfahrt in den gezeigten Kreisverkehr aussieht (meiner Meinung nach oben "Vorrang geben" und unten "Kreisverkehr" - hier könnte auch "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts abbiegen" stehen, dies kann man nicht zweifelsfrei aus dem Bild erkennen, da man die Schilder nur von hinten sieht). Damit das Bild und die Situation eindeutig wird.
Danke
Jürgen Fischer
[Bearbeiten] Animierte Grafik fehlerhaft
Ich finde es nicht gut, dass in der Animation gezeigt wird, wie Fahrzeuge im Kreisverkehr links blinken, was meines Wissens in keinem Land mit Rechtsverkehr zulässig ist. --RokerHRO 09:34, 23. Aug 2005 (CEST)
- Das ist richtig. In Deutschland ist blinken bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr sogar verboten. Nur bei der beabsichtigten Ausfahrt muss man blinken. 84.183.78.70 22:11, 31. Aug 2005 (CEST)
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- Das Blinken ist in Deutschland beim Einfahren in den Kreisverkehr in der Tat verboten. In der animierten Grafik blinken die Fahrzeuge jedoch nicht beim Einfahren links, sondern beim Fahrstreifenwechsel innerhalb des Kreisverkehres. Und das ist meines Wissens Pflicht in Deutschland. Wers besser weiß belehre mich eines besseren. --Krambambuli 17:09, 15. Nov 2005 (CET)
Das obig beschriebene Verhalten ist nicht richtig! In Deutschland muss man sehr wohl beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinken, wenn man ihn an der nächst möglichen Ausfahrt wieder verlassen will!!! Bei einem Durchfahren "geradeaus" oder als "Linksabbieger" natürlich nicht. Dann trifft es zu, dass man beim Einfahren nicht blinken darf!
- Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
- §9a Kreisverkehr
(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten. [Hervorhebung durch mich]
- §9a Kreisverkehr
- -- 3247 14:24, 15. Sep 2006 (CEST)
In der Schweiz wird GRUNDSÄTZLICH nur die Ausfahrt aus dem Kreisverkehrsplatz angezeigt (Richtungsanzeiger / Blinker). Es wird jedoch toleriert bzw auch so ausgeübt, dass wenn man den Kreis bei der ersten Ausfahrt verlässt, bereits bei der Einfahrt in den Kreis schon rechts geblinkt wird!
Ein Linksblinken bei der Kreiseinfahrt (zum vermeindlichen Linksabbiegen) wird nicht gefordert, aber auch nicht geandet!
[Bearbeiten] Für Schwertransporte wesentlich zu durchfahren???
Hallo, im Artikel steht, das Kreisverkehre für Schwertransporte wesentlich zu durchfahren sind. Ich denke mal, dass es heißen soll, "wesentlich leichter zu durchfahren". Oder ist es schwerer? Vielleicht kann ja mal jmd der erfahrung damit hat den satz entsprechend ergänzen. --Krambambuli 17:13, 15. Nov 2005 (CET)
[Bearbeiten] Durchlassgeschwindigkeit
Die Qualität einer Kreuzung wird mit der "Durchlassgeschwindigkeit", sondern mit der durchschnittlichen Wartezeit in s bei gegebenen Verkehrsmengen in Kfz/h angegeben. Es stimmt nicht, daß ein Kreisverkehr besser ist, als ein Knoten mit LSA-Betrieb. Tatsächlich verlagert sich das Optimum bei steigender Verkehrsmenge von nichtsignalisiertem zum Kreisverkehr zum signalisiertem Knotenpunkt. --P. 15:06, 5. Jan 2006 (CET)
- Dies stimmt bei gleich stark befahrenen Straßen. Zu unterschiedlcih stark befahren Straßen wurde weiter unten schon etwas gesagt (lange Wartezeiten in der schwach befahrenen Straße). Einen Punkt muss man noch hinzufügen: Es ist unbedingt sicherzustellen, dass ein Kreisverkehr nicht überstaut wird, da sonst nicht nur der Verkehr in der Richtung mit dem Stau sondern in allen Strömen blockiert ist. --Huste 18:10, 21. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Verkehrsfluss
Hallo,
bevor ich den Artikel ändere (eigentlich ergänze) wollte ich erst einmal diese Ergänzung in der Diskussion vorstellen.
Als weiteren Nachteil eines Kreisverkehrs sehe ich die mangelnde Kontrollmöglichkeit des Verkehrsflusses. Wie im Artikel kurz angerissen, ist jede Einfahrt gleichberechtigt. Mir ist aufgefallen, daß dies vor allem beim Zusammentreffen unterschiedlich wichtiger Straßen immer wieder zu Problemen kommt.
Also: Wenn eine stark befahrene Straße mit einer wenig befahrenen Straße eine Kreuzung mit Kreisverkehr bildet, so kommt es bei der stark befahrenen Straße leicht zum Stau, da die Autos auf dieser Straße prinzipiell genauso lange auf eine Einfahrtmöglichkeit warten, wie jene auf der wenig befahrenen Straße. Wäre hier eine Ampel, so würde der Verkehrsfluß mit unterschiedlich langen Grünphasen problemlos optimiert werden können.
Und noch ein Seiteneffekt: Die einfahrwilligen Autos auf der stark befahrenen Straße vertrauen eher darauf, das das im Kreisverkehr befindliche in ebendiese Straße einfährt und nicht im Kreisverkehr verbleibt und riskieren die Einfahrt, anstatt abzuwarten, ob tatsächlich der Kreisverkehr verlassen wird.
- Hallo Anonymus, arbeitest du bei einem Ampelhersteller?
- Wenn eine stark befahrene Straße mit einer wenig befahrenen Straße eine Kreuzung mit Kreisverkehr bildet,
- so kommt es bei der stark befahrenen Straße leicht zum Stau, da die Autos auf dieser Straße prinzipiell genauso lange
- auf eine Einfahrtmöglichkeit warten, wie jene auf der wenig befahrenen Straße.
- Der Satz beinhaltet einen Widerspruch: Wenn dem so wäre, wären beide Straßen gleichhoch frequentiert.
- Und zum Seiteneffekt: Der Nachteil einer Ampel besteht darin, dass versucht wird noch bei dunkelorange drüber zu fahren ;)--Vostei 08:44, 11. Jan 2006 (CET)
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- Ihr habt beide (nicht) recht. Die Wartezeit bei der Einfahrt hängt von den Verkehrsströmen am Knotenpunkt ab. Sind die Abbiegeströme sehr stark, so kann durchaus der Fall eintreten, dass auch die Fahrzeuge auf der stärker befahrenen Straße ähnlich lange Wartezeiten haben. Gründe hierfür sind, dass v.A. auf der durchgehenden Fahrbahn ein Rückstau entsteht, der die Wartezeiten stark erhöht. Zudem beeinträchtigen auch die ausfahrenden Fahrzeuge die am selben Arm einbiegenden. --Huste 12:28, 11. Jan 2006 (CET)
- Kreisverkehre lassen sich beliebig mit ampeln kombinieren: Ampel bei einer/mehreren zufahrt(en) oder im kreis selbst. Damit entpuppt sich der einwand unseres ampellobbyisten als scheinproblem. --Nikolaus 16:29, 11. Jan 2006 (CET)
- Die Kombination eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) und einer Lichtsignalanlage (LSA) ist nicht so einfach und mit einem Satz getan. Sobald direkt an der Einfahrt zum Kreis eine Ampel steht, ist die Vorfahrtsregelung (Vorfahrt im Kreis) außer Kraft gesetzt, da Grün vor der Kreuzung eben "freie Fahrt" bedeutet. Notwenidger Ausbau wäre da eben eine LSA im Kreis, wie es in Frankreich an großen KVPs benutzt wird. Dann wird der Kreis mehr oder weniger als Grüne Welle geschaltet und der ganze KVP unterteilt sich deutlich in 4 dreiarmige Kreuzungspunkte. Von einem Kreisverkehr ist dann nicht mehr viel zu sehen. Eine in Deutschland geplante (ob gebaut, weiß ich nicht) Variante ist es, durch vorgeschaltete LSAs eine Pulkbildung zu begünstigen, so daß im KVP im Kreis immer wieder Lücken entstehen. Simulationen haben dazu allerdings ergeben, daß die Durchlässigkeit und durchschnittliche Wartezeit bei letzterer Variante schlechter sind, als die in einem LSA-betriebenem Knotenpunkt. --P.J. 14:16, 25. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Gesetzliche Vorschriften für Verkehrsteilnehmer
Im Artikel wird über Kreisverkehr mit und ohne Vorrang in Österreich geschrieben. Aber sind in Österreich nicht ausschließlich Kreisverkehre mit Vorrang gebaut? Zumindest hab' ich das so gelernt ;-) --Nodh 13:11, 23. Apr 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Statistik
Laut Artikel gibt es in Frankreich die meisten Kreisverkehre (ca. 20 000 von weltweit ca. 40 000). Gibt es dafür Quellen (abgesehen von écoute 11.2005)? Gruß Albion 03:42, 8. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Gesetzliche Vorschriften in Deutschland
Laut § 9a StVO ist beim Hineinfahren das Blinken verboten, das gilt auch dann, wenn man an der nächsten Ausfahrt den Kreisverkehr wieder verlässt (die gegenteilige behauptung weiter oben ist falsch!). Beim Hinausfahren ist es jedoch Pflicht.
Das Linksblinken im Kreisverkehr ist NICHT geregelt, das ist in diesem Artikel falsch dargestellt! Es ist aber richtig, dass es unsinnig und für die anderen Verkehrsteilnehmer irreführend ist!
- Spurwechsel bei mehrspurigen Kreiseln? Da wird immer noch links geblinkt, egal ob dadurch jemand verwirrt wird... --Xeper 10:23, 28. Jul 2006 (CEST) (Ach ja: Unterschreiben ist ne schöne Sache...)
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- Mehrspurige Kreisel verwirren Deutsche IMMER. - AlterVista 11:20, 28. Jul 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Großbritannien
Zitat: In Großbritannien führt die Regel "Rechts vor Links" aufgrund des anderen Drehsinns dazu, dass auf der Kreisbahn verkehrende Fahrzeuge auch ohne gesonderte Beschilderung Vorfahrt haben.
- Im Zusammenhang mit Großbritannien von "rechts vor links" zu sprechen ist irgendwie unsinnig. In UK herrscht links vor rechts (wegen Linksverkehr) und damit ist dieser Satz IMHO komplett überflüssig. Da ich irgendwie das Gefühl habe etwas zu übersehen, ändere ich noch nicht, sondern warte auf Kommentare. -- Windharp 08:09, 7. Aug 2006 (CEST)
In Großbritannien gibt es weder eine Rechts-vor-Links- noch eine Links-vor-Rechts-Regelung. Jeder hat nämlich so lange Vorfahrt, bis er an eine Haltelinie, ein Schild "Vorfahrt gewähren" oder einen Kreisverkehr kommt. Das erklärt, warum der Kreisverkehr bei britischen Verkehrsplaner so beliebt ist. Denn nur er ermöglicht eine gleichmäßige Verteilung der Vorfahrtberechtigungen auf alle angrenzenden Straßen einer Kreuzung (da die im Kreis befindlichen Fahrzeuge von rechts kommen, gilt dann am Kreisverkehr im Ergebnis rechts vor links).
[Bearbeiten] Änderung der Vorfahrtregeln im Kreisverkehr
Zitat: "Erst mit der Änderung der Vorfahrtsregeln im Kreisverkehr im Februar 2001 erlebten Kreisverkehre auch in Deutschland eine Wiederkehr. War vorher der in den Kreisverkehr Einfahrende vorfahrtberechtigt, hat nun der im Kreisverkehr befindliche Fahrer die Vorfahrt. Diese Änderung bewirkt einen höheren Verkehrsfluss, der Kreisverkehre verkehrsplanerisch erst interessant macht." So weit der derzeitige Text des Artikels. Aber war es nicht schon vorher so, dass praktisch bei allen Kreisverkehren die Einfahrenden die Vorfahrt zu beachten hatten; zwar nicht aufgrund eines Gesetzes, wohl aber de facto aufgrund der Beschilderung? Ich kenne jedenfalls keinen Kreisel, der nicht auch schon vor 2001 an jeder Zufahrt ein Vorfahrt-achten-Schild gehabt hätte. Dann hätte das Gesetz eigentlich nichts dazu beigetragen, die "Kreisverkehre verkehrsplanerisch erst interessant" zu machen.
[Bearbeiten] Rechtslage in Deutschland
Der "Kreisverkehr" wird erst durch die entsprechende Beschilderung zum Kreisverkehr im Sinne der StVO. Fehlen die Schilder, ist auch bei Einfahrt zwingend zu blinken, fehlt die Fahrtrichtungsbeschilderung, darf - blinken nach links vorausgesetzt - auch nach links abgebogen werden. Bitte mal in Ruhe den von mir in den Artikel eingefügten Link anschauen, im Netz steht auch in sonst an sich seriösen Quellen viel Unfug zum Thema. Die Beschreibung der Animation ist jetzt natürlich viel zu lang, aber diese Animation ist auch, jedenfalls aus deutscher Sicht, Mist.--Berlin-Jurist 14:57, 21. Okt. 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Vorfahrt in den Kreisverkehr
Also laut Gesetzestext, meinem Lehrbuch, mit dem ich gerade meine Fahrschule bestreite und meinem Fahrlehrer hat man bei der EInfahrt in den Kreisverkehr Vorfahrt, solange nicht ein Vorfahrt-Gewaehren!-Schild gegenteiliges anzeigt.
- Also in Deutschland steht im allgemeinen das Kreisverkehrschild (Z. 215) was "Vorfahrt-Gewähren" impliziert. Steht dies nicht würde nach meiner Meinung Rechts-vor-Links gelten - dann hätte der Einfahrende Vorfahrt... Im Artikel steht auch das in der Tat bis 2001 der Einfahrende Vorfahrt hat (mangels Z. 215 in der StVO, soviel ich weiß...)--Xeper 18:28, 15. Nov. 2006 (CET)
- Hmmm... hätte ich erst googeln sollen? Hier [1] steht, dass zu Z 215 noch Z.205 gehört, damit der Kreisel Vorfahrt hat... Recht hatte ich aber wohl damit, das es Z 215 bis 2001 nicht gab: [2] --Xeper 18:32, 15. Nov. 2006 (CET)
- Das ist nur teilweise richtig. Ein Kreisverkehr im Sinne von § 9a StVO zeichnet sich gerade dadurch aus, dass Zeichen 215 (Kreisverkehr) UND Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren!) angeordnet sind, einer Implikation bedarf es daher nicht. Sind nicht beide Zeichen kumulativ angeordnet, sind die in § 9a StVO formulierten Rechtsfolgen nicht zur Anwendung zu bringen. Insofern hat hat die IP Recht, nur dass eben ohne Z. 215 von vornherein gar kein Kreisverkehr im Sinne von § 9a StVO vorliegt. Daher auch der von mir in kursiver Schrift eingefügte Einleitungssatz im Abschnitt Gesetzliche Vorschriften für Verkehrsteilnehmer. Bitte schaut euch mal den von mir eingefügten zweiten Weblink an.
- Nach dem Bearbeitungskonflikt: Richtig, Xeper, korrekt erkannt. Hättest aber nicht zu googlen brauchen, sondern nur meinen im Artikel verewigten Weblinks folgen zu brauchen, § 9a StVO ist ja auch verlinkt ;)--Berlin-Jurist 18:36, 15. Nov. 2006 (CET)
- Naja, warum einfach wenn man die Information auch über 3 Ecken bekommen kann ;) --Xeper 19:23, 15. Nov. 2006 (CET)
Vielleicht bin ich ja ein wenig langsam heute, aber ich frag trotzdem: Vor der Neuregelung ab Feb. 2001 stand nach meiner Erinnerung ein Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) an jedem mir bekannten Kreisverkehr an jeder Einmündung. Heute auch. Was hat sich also de facto geändert (außer dem Blinkverbot bei der Einfahrt und dem Aufstellen von Tausenden neuer Schilder)? Und wieso sind Kreisel erst seitdem verkehrsplanerisch sinnvoll, wie das im Artikel steht?Yupanqui 15:15, 13. Dez. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Sichtblockaden in der Mitte
Im Artikel steht derzeit, dass Aufbauten oder Aufschüttungen in der Mitte des Kreisverkehrs dazu dienen sollen, die Durchfahrgeschwindigkeit „weiter zu reduzieren“. Eigentlich ist aber das Gegenteil der Fall, und das soll auch der Zweck solcher Bauten sein: Dadurch, dass ein Autofahrer den auf der gegenüberliegenden Seite einfahrenden Verkehr nicht einsehen kann, fährt er eher in den Kreisverkehr ein. Es ist — so weit ich weiß — in der Schweiz in Studien nachgewiesen worden und meine Erfahrungen mit derart gestalteten Kreisverkehren bestätigen dies, dass viele Autofahrer bei einem Kreisverkehr mit der Einfahrt zögern, wenn von der gegenüber liegenden Einfahrt ebenfalls ein Kfz einbiegt, obwohl die Lücke mehr als ausreichend groß wäre. Eine Sichtblockade schaltet diesen Verzögerungsfaktor aus und der Verkehr kann insgesamt flüssiger durch den Kreisverkehr rollen.
[Bearbeiten] Animation
Bei der 'Konvertierung' der Animation von Links- auf Rechtsverkehr hat sich jemand unnötige Mühe gemacht, es gibt jetzt zwei Varianten.
Bei beiden besteht jedoch das Problem, dass die Fahrzeuge blinken, wie es in Großbritannien üblich ist. So blinkt z. B. das gelbe Auto bei der Einfahrt links, was außerhalb von Großbritannien natürlich völlig falsch ist.
Dazu kommt die fehlende Beschilderung. Hier die Bildunterschrift: Systematik eines Kreisverkehrs - mangels Beschilderung handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr im Sinne der deutschen Straßenverkehrsordnung, daher ist anders als bei einem Kreisverkehr im Sinne der StVO das Setzen des Blinkers nicht nur bei der Ausfahrt, sondern auch bei der Einfahrt - anders als in der Animation stets in Fahrtrichtung (hier: rechts) - verpflichtend; eine Verpflichtung, lediglich nach rechts einzufahren besteht hier hingegen mangels Beschilderung nicht.]]
Ich habe die irreführende Animation jetzt erstmal aus dem Artikel entfernt. --Head 04:16, 2. Mär. 2007 (CET)