Kreuzlizenzierung
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Unter Kreuzlizensierung wird ein Abkommen zwischen zwei Parteien (zumeist großen Unternehmen) verstanden, welches pauschal die Erlaubnis erteilt sämtliche Patente der jeweiligen anderen Partei ohne Lizenzgebühren zu nutzen. Die gegenseitige Anerkennung erfolgt entweder ohne zusätzliche Lizenzgebühren, wenn ca. gleichwertige Patentbeständen bestehen oder auf Basis einer einmaligen Zahlung. Dieses Abkommen kann neben bereits existierenden Patenten auch zukünftige Patente mit einschließen.
Auf Klage wegen Patentverletzung kann mit einer Gegenklage auf Basis des eigenen Patentbestandes reagiert werden (sofern die erstklagende Partei selbst über Produkte verfügt, welche etwaige Patentverletzungen beinhalten könnten; vgl. Patent-Troll), um einen Vergleich schließen zu können. Durch ein Cross-Licensing wird vermieden, dass sich Unternehmen gegenseitig mit zeit- und kostenintensiven Patentklagen und Gegenklagen blockieren.
Kritik an der Kreuzlizensierung wird geübt, da zwei Parteien in bilateralen Verhandlungen den Patentschutz für die jeweiligen anderen Patente aufheben. Dadurch lassen sich gegenüber Dritten Wettbewerbsvorteile erzielen, da keine zusätzlichen Lizenzgebühren für die Patentnutzungen notwendig sind. Die pauschale gegenseitige Anerkennung von Patenten beruht oft auf großen Patentbeständen, was kleine und mittlere Unternehmen tendenziell benachteiligt.