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Diskussion:Krieg in Afghanistan - Wikipedia

Diskussion:Krieg in Afghanistan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überschrift

Die Überschrift sollte verändert werden (etwa mit einer jahreszahl). Ich habe den Artikel nicht ganz gelesen, kann also erst mal nicht sagen, was sonst inhaltlich dazu zu sagen wäre, aber sehr schnell wird ersichtlich, dass es sich um den Afghanistan-Krieg im aktuellen Jahrhundert handelt, den der USA und ihrer verbündeten gegen die Taliban handelt. Es gab allerdings viele Kriege in Afghanistan im Laufe der Geschichte, zumindest der Bürgerkrieg , in dem die UdSSR 1979 zugunsten des kommunistischen Regimes unter Nadschibullah eingriff, bei dem die USA die Mujaheddin und damit letztendlich, bzw. zuerst quasi auch die Taliban unterstützt hatten Ich schlage also einen Artikel vor, der entweder "Kriege in Afghanistan" behandelt oder der diesen Artikel schon in der Überschrift genauer eingrenzt auf den Krieg, auf den er sich bezieht. --Ulitz 23:19, 1. Jan 2005 (CET)

[Bearbeiten] Irak?

In diesem Artikel ist mehrmals zusammenhanglos plötzlich vom Irak die Rede. Sollte ausgebessert werden.

[Bearbeiten] Enduring Freedom

Der Absatz beschreibt die Operation Enduring Freedom (OEF) nur sehr unvollständig und schwer verständlich. Es bleibt unklar, dass diese Operation noch nicht beendet ist und aus zwei weitgehend getrennten Teiloperationen besteht, nämlich der Bekämpfung von Al-Kaida und Taliban in Afghanistan und einer Marineoperation im Seegebiet Rotes Meer - Golf von Aden - nördlicher Indischer Ozean. Deutschland nimmt in Afghanistan nicht an OEF teil, sondern hat seine Truppen der International Security Assistance Force ISAF unterstellt. An der anderen Teiloperation ist die Deutsche Marine seit Januar 2002 aktiv beteiligt. M.E. sollte der Absatz Enduring Freedom grundüberarbeitet werden.--KuK 15:15, 16. Jul 2005 (CEST)


Der Einsatz ist mit dem in Resolution 1368 formulierten direkten Verweis auf Artikel 51 der UN-Charta völkerrechtlich klar legitimiert.

Nein, ist er nicht! Bitte nehmt die breite Diskussion in der völkerrechtlichen Literatur diesbezüglich zur Kenntnis.

Genau da hat mein Vorredner recht und deshalb kann ich, Nur1oh, deine Aenderrungen nicht ernst nehmen, offenbar versuchst du aber nicht zu scherzen, deshalb hier nochmal der Versuch, dich zu ueberzeugen.
In der Resolution heisst es: Diejenigen, die für die Unterstützung oder Beherbergung der Täter, Organisierer und Auftraggeber verantwortlich seien, würden für diese Handlungen haftbar gemacht werden. Zusammen mit threats to international peace, also dem Verweis auf Chapter 7 der UN- Charta, der notwendig fuer militaerisches Eingreifen ist, sind die Vorraussetzungen fuer einen Krieg gegen Afghanistan erfuellt.

Das stimmt so nicht. Hier noch einmal der Volltext der Resolution im Original:

"UN Security Council Resolution 1368 (2001) September 12, 2001 The Security Council, Reaffirming the principles and purposes of the Charter of the United Nations, Determined to combat by all means threats to international peace and security caused by terrorist acts, Recognizing the inherent right of individual or collective self-defence in accordance with the Charter, 1. Unequivocally condemns in the strongest terms the horrifying terrorist attacks which took place on 11 September 2001 in New York, Washington (D.C.) and Pennsylvania and regards such acts, like any act of international terrorism, as a threat to international peace and security; 2. Expresses its deepest sympathy and condolences to the victims and their families and to the People and Government of the United States of America; 3. Calls on all States to work together urgently to bring to justice the perpetrators, organizers and sponsors of these terrorist attacks and stresses that those responsible for aiding, supporting or harbouring the perpetrators, organizers and sponsors of these acts will be held accountable; 4. Calls also on the international community to redouble their efforts to prevent and suppress terrorist acts including by increased cooperation and full implementation of the relevant international anti-terrorist conventions and Security Council resolutions, in particular resolution 1269 of 19 October 1999; 5. Expresses its readiness to take all necessary steps to respond to the terrorist attacks of 11 September 2001, and to combat all forms of terrorism, in accordance with its responsibilities under the Charter of the United Nations; 6. Decides to remain seized of the matter."

Die Aussagen des Sicherheitsrates müssen im Zusammenhang gelesen und jeweils konkrete Bezüge hinsichtlich eines militärischen Vorgehens gegen Afghanistan hergestellt werden. Ziff. 3 der Resolution ist völlig im Allgemeinen gehalten und stellt keinen spezifischen Bezug zu Afghanistan her. Auch die Formulierung "will be held accountable" weist keine Ermächtigung für irgendein militärisches Vorgehen gegen irgendwelche Staaten auf. Das wäre ja auch schlimm: Denn ansonsten würde die Resolution eine Blanko-Ermächtigung dafür darstellen, das universelle Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta unter Hinweis auf terroristische Aktivitäten in anderen Ländern beliebig und ohne weitere Kontrollmöglichkeiten der internationalen Staatengemeinschaft gerechtfertigerweise zu brechen. Dies war aber, schon nach dem Wortlaut, erst recht nach Sinn und Zweck, keinesfalls die Intention des Sicheheitsrates (SR).

Die Legitimation eines Militärischen Vorgehens nach Kapitel VII UN-Charta und nach Art. 51 UN-Charta müssen klar getrennt werden. 1. Das Selbstverteidigungsrecht (SV) nach Art. 51 UN-Charta kann nur solange rechtmäßig ausgeübt werden "bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat" (Art. 51 S. 1 a.E. UN-Charta). Danach kann SV nicht ausgeübt werden, wenn der Sicherheitsrat nach Kapitel VII tätig geworden ist. Sollte sich die Resolution 1368 also auf Kapitel VII stützen, so wär eine SV nach Art. 51 definitiv vollständig ausgeschlossen. Insofern hilft eine Stützung der Resolution auf Kapitel VII für die Legitimität des militärischen Vorgehens nciht weiter. Selbstverständlich hätte der SR eine Bedrohung des Friedens nach Art. 39 UN feststellen und aus diesem Grund zu Maßnahmen nach Art. 42 ermächtigen können. Eine solche Resolution hätte in der Tat legitimierende Wirkung gehabt. Für einen solchen Beschluss war aber keine Mehrheit inkl. der Veto-Mächte im SR zu gewinnen. Damit bleibt die Legitimation nach Art. 51, die aber aus allen genannten Gründen heraus nicht festgestellt werden kann.

Zum politischen, nicht legalen kann man weiterhin anfuehren, dass Schroeder etwa im Bundestag gesagt hat (hier nur in englischer Uebersetzung: The military operations are based on Security Council resolution 1368 and directed at the terrorist network of Osama bin Laden and the Taliban regime in Afghanistan which is supporting terrorism. Dass China und Russland ihre Zustimmung zu dieser Resolution auch so verstehen meint, Schroeder auch, wenn er sagt: On my visit to Pakistan, India, China and Russia last week there was broad agreement that removal of the Taliban regime is essential for the restoration of humane conditions in Afghanistan. [1].

Die Wiederherstellung "humaner Bedingungen in Afghanistan" hat nun, zumindest völkerrechtlich, aber auch rein denklogisch betrachtet, überhaupt nichts mehr zu tun mit einem Recht auf Selbstverteidigung.

Es mag sein, dass einige die generelle Ermaechtigung des UNSC kritisieren, solche Resolutionen zu verabschieden, aber das ist ein normatives und kein legales Argument. Es mag sogar sein, dass andere - etwa die Taliban - aber vielleicht auch angesehene Voelkerrechtler, die Resolution nicht so interpretiert sehen wollen, aber hier fuer uns kann nur die herrschende Meinung gelten. Aber vielleicht willst du ja Kritikpunkte anfuehren, die diese bringen.

Die "herrschende Meinung" ist dann aber nach der "herrschenden Meinung" unter den Völkerrechtlern, nicht unter den Politikern zu beurteilen.

Dass die Resolution von all diesem unabhaengig zur Legitimation verwendet wird, egal, ob das gerechtfertigt ist oder nicht, muesste sogar zwischen uns unumstritten sein. Schon aus diesem Grund ist deine Loeschung unzulaessig. Du kannst ueberhaupt die Position des Sicherheitsrates an der nachfolgenden Taetigkeit ablesen wie etwa der Akzeptanz einer Befehlsgewalt der Enduring-Freedom-Einheiten der USA ueber UN-Einheiten in Afghanistan. [2]. Alle Resolutionen des Jahres 2001 findest du hier. Besonders im Voelkerrecht wird mit Absicht manchmal schwammig formuliert, damit es jede Seite, ohne das Gesicht zu verlieren, das ganze so auslegen kann, wie sie will. Gruesse--Hoheit (¿!) 15:55, 1. Dez 2005 (CET)

Es ist falsch, dass im Völkerrecht schwammig formuliert wird. Schwammig formuliert werden Beschlüsse von Organen internationaler Organisationen, wie hier der Resolution des Sicherheitsrates. Der Sicherheitsrat kann aber durch seine Resolutionen kein Völkerrecht erzeugen. Wie eine Resolutiond es Sicherheitsrates im politischen Diskurs "verwendet" wird ist unabhängig von ihrer rechtlichen Bedeutung, wozu die Interpretation mit Hilfe juristischer Methoden gehört, zu betrachten. Eventuell könnte in zwei getrennten Kapiteln die "Juristische Bewertung" inkl. verschiedener in der Völkerrechtslehre vertretener Meinungen sowie die "Politische Rechtfertigungsversuche des Krieges" inkl. Berufung auf Resolution 1368 dargestellt werden.

Grüße,

Antje

[Bearbeiten] Opfer des Krieges

Eigentlich hätte ich von dem Artikel erwartet, dass auch ein Wort über die Opfer (vor allem der zivilen) diese Krieges fällt. Immerhin ist ihre Zahl größer, als die der Opfer des 11. Septembers. Hier eine Quelle bzüglich der zivilen Opfer http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/regionen/Afghanistan/opfer.html.

DCK

Ist das wirklich eine neutrale Quelle?

--Quaden 22:09, 13.Dec 2005 (CET)

Diese Information sollte vieleicht noch mit in den Artikel.*1 Gruß--Vulkan 10:08, 20. Jul 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Vorgeschichte

die vorgeschichte hört sich eher an wie ein schauermärchen über die taliban. sicher haben die taliban für uns europäer eine krude weltansicht, diese beschränkt sich jedoch nicht nur auf die taliban. in anderen islamische staaten ist die gesetzgebung in vielen punkten die gleiche.

desweiteren gab es nie einen beweis dafür, daß sich osama bin laden zu diesem zeitpunkt in afgahnistan aufhielt, noch daß die taliban irgendetwas mit den anschlägen vom 11.09.01 in den vsa zu tun hatten. es war die selbe amerikanische taktik, wie die lüge über angebliche massenvernichtsungswaffen des iraks und einer verbindung saddam husseins zu eben diesen anschlägen.

noch im juli 2001 bezahlte die amerikanische regierung den taliban 4 millionen dollar. die vsa wollten eine gasleitung durch afgahnistan legen und das alleinige nutzungsrecht derselben. die taliban weigerten sich jedoch und wollten an den erlösen beteiligt werden. zwei monate später bombardierten die vsa und ihre "verbündeten" afgahnistan. --W. A. R. 08:15, 4. Jan 2006 (CET)

Ich würde vorschlagen, den Abschnitt so gut es geht sinnvoll zu kürzen. Grund für den Krieg war das Problem mit Al-Qaida, der Rest gehört in die Geschichte Afghanistans. --139.18.1.5 12:31, 8. Feb 2006 (CET)

grund für den krieg war eben nicht (nur offiziell als augenwischerei) al-quaida! die wurden ja von den vsa selbst finanziert. wer brachte bin laden denn überhaupt in seine position??? darum geht es doch... --W. A. R. 13:39, 9. Feb 2006 (CET)


Nur einige kurze Anmerkungen, bevor der Artikel möglicherweise ramponiert wird:

1. Die Taliban vertraten eine selbt für islamisch geprägte Staaten außerordentlich radikale Auslegung des Islam.

2. Seit 1997 operierte Al-Qaida in Afghanistan, also zu einem Zeitpunkt, als die Taliban weite Teile des Landes erobert und ihre Macht bereit konsolidiert hatten. Al-Qaida nutzte das Land als Operationsbasis und agierte in enger Kooperation mit den Taliban. Es scheint mehr als unwahrscheinlich, dass die Vorbereitungen zu einem derart umfangreichen Terroranschlag wie dem des 11. Septembers 2001 ohne Wissen des Taliban-Regimes abgelaufen sein sollte.

Zudem spielt dieser Fakt vor dem Hintergrund, dass sich Kabul trotz belegter Urheberschaft weigerte, die Verantwortlichen auszuliefern, eine untergeordnete Rolle, denn spätestens hier werden die Grenzen zur direkten Mittäterschaft fließend.

3. Das Pipeline-Projekt wurde unmittelbar nach den Anschlägen auf US-Botschaften in Afrika 1998 beerdigt. Dass danach dafür noch Gelder geflossen sein sollen, ist schlichtweg falsch.

4. Al-Qaida wurde nicht durch die USA finanziert. Werden hier wieder mal (wie so oft) die Mudschahidin mit Al-Qaida gleichgesetzt?

--Quaden 04:09, 15. Feb 2006 (CET)


Zu 1) Ich habe geschrieben, daß in anderen islamische Staaten die Gesetzgebung in vielen Punkten die gleiche ist. Das ist nun einmal so. Steinigung, Amputation, Köpfen, Erhängen und dergleichen gibt es in fast jedem islamischen Staat, der die Scharia als Rechtsquelle besitzt.

Zu 2) Es ist mehr als unwahrscheinlich, daß die Anschläge in den VSA vom 11.09.01 überhaupt in Afghanistan geplant wurden. Dafür gab es nie stichhaltige Beweise, die einem unabhängigen Rechtsverfahren standhalten könnten. Nur die Behauptungen der amerikanischen Regierung, daß es eben so war. Und wie wir alle wissen, scheut sich diese Regierung auch nicht, zur Durchsetzung ihrer Ziele die ganze Welt zu belügen.

Zu 3) Es floß danach sehr wohl noch Geld. Was die letzte Taliban-Regierung auch bestätigte.

Zu 4) Sicher ist, daß Osama bin Laden und die Mudschahidin von den VSA finanziert wurden. Somit haben sie Personen und Gruppierungen finanziert, die später zur Al-Qaida wurden.

--W. A. R. 11:02, 20. Feb 2006 (CET)

Ein Eintrag zum offiziellen Kriegsende wäre sinnvoll -- t-touch 03:28, 31. Mar 2006 (CET)

[Bearbeiten] Müssen die vollen Namen der gefallenen Soldaten genannt werden?

Ich sehe es als nicht sonderlich sinnvoll an die vollen Namen und teilweise ihre Dienststellen, der gefallenen Soldaten zu nennen. Zum Schutz der Familien sollten die Namen ganz rausgenommen werden oder zumindestens der Vorname auf den ersten Buchstaben gekürzt werden.

Besser wäre es vielleicht noch, den Nachnamen auf den ersten Buchstaben zu kürzen.


- Dem kann ich mich nur anschließen. Der Wert der Information des vollen Namens ist für mich nicht ersichtlich; die Verwendung setzt nur die Angehörigen der Opfer unnötig unter Druck.


- Dem muß ich widersprechen : So können die Opfer genau identifiziert werden. Es ist nicht nur einmal vorgekommen, daß kriegführende Staaten die Opferstatistiken für ihren Informationkrieg fälschen. Das letzte mal gar nicht so lange her.

Bin ebenfalls für eine Kürzung der Namen, eine genaue Identifizierung der Opfer halte ich für unnötig. Im Sinne des Opferschutzes mindestens den Nachnamen kürzen, im Prinzip könnte man die Namen auch ganz weglassen und nur die Dienstgrade drinlassen. Und bitte denkt dran eure Diskussionsbeiträge zu unterschreiben, damit ersichtlich ist welche Meinung zu welcher Person gehört. --Andiwombat 15:31, 1. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Afghanische Soldaten

Die Taliban hatten doch ganz sicher auch Soldaten, oder? Entweder die sind alle heil aus dem Krieg herausgekommen, oder ich bin blind, oder die werden in der Opferstatistik tatasächlich mit keinem Wort erwähnt. --

nö, das sind aus Sicht der USA "Teroristen", "Aufständige" o.ä. , halt keine Menschen..., wozu also darüber Statistiken eröffentlichen, die den Massenmord auch noch zahlenmäßig konkretisieren...Andreas König 12:28, 27. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] "Aufbauhilfe"

Was fehlt sind die Zahlen der sogenannten Aufbauhilfe, von der immer wieder schwammig die Rede ist. Nie eine Konkrete Zahl wie viel Hilfe in Euro und Dollar wirklich ins Land geflossen ist.

Ausserdem wäre es interessant wie viel von dieser Hilfe in die sogenannte Sicherheit geflossen ist : Polizeigehälter, Bestechungsgelder an Warlords, Belohnungen an die inofiziellen Mitarbeiter der diversen Geheimdienste Waffenkäufe und so weiter.

Last but not least: Wie viel dieser sogenannten Hilfe wird zur Streichung von unwiederbringlichen Altschulden angerechnet. Ich habe des öfteren gelesen, dass so "großzügige" Hilfen zu buchstäblichen Trinkgeldern zusammenschmelzen.

[Bearbeiten] Zahlen

Bei den getöteten Soldaten steht, dass ein nord koreanischer Soldat gefallen ist. Mal die Frage was hat der denn da gemacht? Ich kann nämlich nicht vorstellen, dass die USA es dulden an der Seite von Nordkorea zu kämpfen bzw. andersherum.

Ich glaub da hat sich jemand einen scherz erlaubt, soweit ich weiss ist ein südkoreaner gefallen und zwar als beim cheney-besuch ne autobombe vor der bagram-airbase hochging!

[Bearbeiten] Oberstleutnant verweigert Tornado-Einsatz

Nach einem Bericht des ARD-Magazins "Panorama" gab der Oberstleutnant zur Begründung an, gravierende verfassungsrechtliche, völkerrechtliche sowie strafrechtliche Bedenken gegen den Einsatz zu haben. Er könne es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, den Tornado-Einsatz in irgendeiner Form zu unterstützen. Laut "Panorama" gehört der Offizier zum Vorstand des Vereins Darmstädter Signal, einem Zusammenschluss kritischer Bundeswehrsoldaten.

Austerlitz -- 88.72.27.50 22:50, 16. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Extra-Seite über den Tornado Einsatz in Afghanistan sinnvoll?

Ich bin mir nicht klar darüber, ob das Sinn macht, sammle erstmal einige Links zu dem Thema. Vielleicht bekomme ich danach selber Klarheit, oder ein Feedback.

[4], [5], [6], [7], [8], [9], [10], [11], [12], [13], [14], [15], [16], [17], [18], [19], [20], [21], [22], [23], [24], [25].

Austerlitz -- 88.72.7.195 13:35, 17. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] wie oft wurde mittlerweile im Bundestag wg. Afghanistan abgestimmt?

Zuerst im November 2001, außerdem im November 2003, und kürzlich. Dazwischen vermutlich noch mal. Weiss das zufällig jemand genau?

Austerlitz -- 88.72.7.151 14:52, 19. Mär. 2007 (CET)


[Bearbeiten] Antrag der Bundesregierung vom 7.11. 2001

  • Zitat: Der Deutsche Bundestag stimmt daher der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation ENDURING FREEDOM zu, wie sie die Bundesregierung am 7. November 2001 auf der Grundlage der Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und Art. 5 Nordatlantikvertrag sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschlossen hat.

Das bezieht sich anscheinend nicht nur auf Afghanistan, sondern auf alle militärischen Operationen der USA, die Teil von Enduring Freedom waren/sind, auch am Horn von Afrika. Evtl. müßte ich "meinen" diesbezüglichen Text ändern. Noch fehlt mir jedoch der perfekte Durchblick. Auf der wikipedia Seite zu Enduring Freedom findet sich noch ein anderer Link [26], betitelt ↑ Antrag der Bundesregierung vom 16. November 2001 zur Operation Enduring Freedom. Wenn man die Anfangssätze dort liest, stellt man fest, dass es ebenfalls um den Antrag der Bundesregierung vom 7.11.2001 geht, dem der Bundestag am 16.11.2001 zugestimmt hat.

Austerlitz -- 88.72.8.253 09:02, 20. Mär. 2007 (CET)

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