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Krieg in Afghanistan - Wikipedia

Krieg in Afghanistan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel befasst sich mit dem Krieg der USA und ihrer Verbündeten gegen das Taliban-Regime in Afghanistan im Oktober und November 2001. Zum afghanischen Bürgerkrieg zwischen 1979 und 1989, siehe Afghanischer Bürgerkrieg und sowjetische Invasion.

Der Afghanistan-Krieg der USA und ihrer Verbündeten im Jahr 2001 war die erste direkte militärische Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 in den USA und stellt somit den Beginn des weltweiten Krieg der USA gegen den Terrorismus dar. Er richtete sich neben der für die Anschläge verantwortlich gemachten Terrororganisation Al-Qaida auch gegen das seit Mitte der 1990er Jahre in Afghanistan herrschende islamisch-fundamentalistische Taliban-Regime, das der Beherbergung und Unterstützung Osama bin Ladens und anderer hochrangiger Mitglieder von Al-Qaida bezichtigt wurde. Die Hauptphase des Krieges endete mit dem Fall der Hauptstadt Kabul und der Provinzhauptstädte Kandahar und Kunduz im November und Dezember 2001. Es folgten die Einsetzung einer Interimsregierung unter Präsident Hamid Karzai auf der parallel stattfindenden ersten Petersberger Afghanistan-Konferenz sowie die Erteilung eines Mandats zur Unterstützung des Wiederaufbaus an die von NATO-Staaten und mehreren Partnerländern gestellte „International Security Assistance Force“ (ISAF) durch den UN-Sicherheitsrat im Dezember 2001.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Nach dem Sieg der Mudjahedin und den danach zwischen den einzelnen Mudjahedin-Gruppierungen ausgebrochenen militärischen Auseinandersetzungen trat 1995 eine neue Gruppierung auf den Plan. Von Pakistan aus griffen die Taliban (die sich hauptsächlich aus paschtunisch-afghanischen Flüchtlingen rekrutierten) in die Auseinandersetzungen ein und erzielten gegen die durch interne Konflikte geschwächten Mudjahedin schnell Erfolge. Nach rascher Einnahme von Kabul (1996) übernahmen sie in weiten Teilen des Landes die Herrschaft. Nur im nördlichen Teil gab es Regionen, die von ehemaligen Mudjahedin-Einheiten (vornehmlich aus ethnischen Usbeken und Tadschiken), der sogenannten Nordallianz, kontrolliert wurden. Eine formale anerkannte Regierung gab es seit dem Sturz von Mohammed Nadschibullah (1992) nicht mehr.

Die „Tugendwächter“ der Taliban setzten ihre radikalen Interpretationen islamischer Gesetze mit großer Brutalität durch. Das Hören von Musik, Radio, Fernsehen und vielfach auch Kinderspielzeug waren verboten, Zuwiderhandlungen wurden häufig mit körperlicher Züchtigung, Amputationen oder auch mit der Todesstrafe verfolgt. Weitere gravierende Menschenrechtsverletzungen wurden von den internationalen Organisationen berichtet.

Insbesondere die Unterdrückung der Frauen in allen Lebensbereichen kennzeichnete die Taliban-Herrschaft. Das klassische Bild von Frauen unter der Burka wurde ein Symbol für deren Politik. Sowohl der Analphabetismus als auch die Kindersterblichkeit stiegen enorm; hinzu kam, dass die Taliban internationalen Hilfsorganisationen die effektive Unterstützung der notleidenden Bevölkerung (beispielsweise bei der Hungerkatastrophe 2001) verwehrte.

Des Weiteren wurden viele Kulturgüter zerstört, die als „dem Islam widersprechende Darstellung lebender Wesen“ vernichtet wurden. Diesen Aktionen fielen jahrtausendealte Kunstwerke aus der Gandhara-Epoche aus den Museen des Landes genauso zum Opfer, wie historische Filmaufnahmen aus dem Afghanistan des frühen 20. Jahrhunderts. Höhepunkt dieses Vorgehens war die Sprengung der 1.500 Jahre alten Buddha-Statuen von Bamiyan, die zum UNESCO Weltkulturerbe zählten. Trotz des offenen und verdeckten Widerstandes vieler Afghanen vernichteten die Taliban in diesen Jahren einen Großteil des unersetzbaren kulturellen Erbes des Landes.

Auch wenn die Taliban von der Staatengemeinschaft weitgehend isoliert waren, hatten sie doch Zulauf von radikalen Islamisten, die sich ihnen anschlossen. Zudem gewährten sie Terroristen der Al-Qaida Unterschlupf, die das Land zielstrebig zur Operationsbasis ausbauten. Unter anderem errichtete Al-Qaida eine Reihe von Ausbildungslagern, in denen tausende Islamisten aus verschiedenen Ländern eine militärische Schulung durchliefen.

Die Taliban verweigerten eine Auslieferung Osama Bin Ladens an die USA, boten jedoch an ihn in Afghanistan vor Gericht zu stellen. Eine Woche nach Kriegbeginn schlug der Gouverneur von Dschalalabad, Maulani Abdul Kabir vor, Osama Bin Laden in einem neutralen Drittland vor ein Gericht zu stellen, welches „nicht von den USA beeinflusst wird“, sofern die USA Beweise für seine Schuld an den Terroranschlägen vorlegten. US-Präsident Bush lehnte das Angebot ab. [1]

[Bearbeiten] Operation Enduring Freedom

(Zur OEF-Teiloperation am Horn von Afrika siehe Hauptartikel Operation Enduring Freedom.)

Am 11. September erfolgten die Terroranschläge in den USA, welche die Regierung George W. Bush zum Entschluss zur militärischen Intervention in Afghanistan veranlassten.

[Bearbeiten] Ermächtigung der Operation durch die Resolution des Sicherheitsrates?

Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete die Anschläge in den USA in seiner am 12. September 2001 gefassten Resolution 1368 als „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Zudem wurde das „naturgegebenen Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, das in der Charta der Vereinten Nationen anerkannt wird“ betont. Allerdings qualifiziert die Resolution die Anschläge des 11. September weder als bewaffneten Angriff im Sinne von Art. 51 UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung gewährleistet, noch als Angriffshandlung im Sinne von Art. 39 UN-Charta.

Nach Auffassung der USA und anderer Regierungen, wie etwa auch der der Bundesrepublik Deutschland, wurde mit dieser Formulierung und dem direktem Verweis auf das in Artikel 51 der UN-Charta festgeschriebene Recht auf Selbstverteidigung die anlaufende Operation Enduring Freedom durch den Sicherheitsrat als ein Akt der Selbstverteidigung der USA gegen den von Afghanistan aus geplanten Angriff gewertet und damit völkerrechtlich legitimiert.

[Bearbeiten] Das Selbstverteidigungsrecht im Völkerrecht

Andererseits wird in der völkerrechtlichen Literatur überwiegend vertreten, dass eine im Einklang mit der UN-Charta stehende individuelle oder kollektive Selbstverteidigung nur gegen einen Staat gerichtet sein kann, dem eine Angriffshandlung bzw. ein bewaffneter Angriff (vgl. dazu auch die Resolution Nr. 3314 der Generalversammlung „Definition of Aggression“ vom 14. Dezember 1974) zugerechnet werden kann. Die Zurechnung von Handlungen privater Rechtssubjekte, zu denen Terroristen gehören (sofern man sie nicht mit einer Mindermeinung als eigenständige Völkerrechtssubjekte betrachten will), kann nur erfolgen, wenn der betreffende Staat diese Personen auf seine Initiative hin entsendet oder in einem solchen Maße aktiv unterstützt (z.B. durch Ausbildung, Waffenlieferung) das von einer effektiven Kontrolle gesprochen werden kann (vgl. dazu das maßgebliche Urteil des Internationalen Gerichtshofs [IGH] im Nicaragua-Fall vom 26. Juni 1986). Ferner sollen auch „organisatorische Verknüpfungen“ zwischen Staatsregierung und den von ihrem Gebiet aus operierenden Terroristen ausreichen, wenn diese einen solchen Grad erreicht hätten,dass letztere „faktisch als Teil der staatlichen Strukturen“ anzusehen wären.[2]

Unklar ist, ob mit der Operation Enduring Freedom insoweit eine neue Entwicklung des Völkerrechts eingeleitet wurde, in der die Gewährung von sog. „safe havens“, also Rückzugsmöglichkeiten für Terroristen innerhalb eines Staatsgebietes ausreichend sein könnte, um ein Selbstverteidigungsrecht gegen den betreffenden Staat auszulösen. Allerdings ist auch im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu beachten, das insbesondere die Geeignetheit, Erforderlichkeit und das Übermaßverbot im Hinblick auf den Einsatz militärischer Zwangsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Hier ist insbesondere zu bedenken, inwieweit militärische Operationen dem legitimen Ziel der Selbstverteidigung dienen oder auch auf darüber hinausgehende, nicht vom Selbstverteidigungsrecht gedeckte Ziele wie den Sturz eines politisch unliebsamen Regimes, gerichtet sind, sowie die Auswirkungen der militärischen Operationen auf die Zivilbevölkerung.

Betont werden muss allerdings, dass unterhalb des Selbstverteidigungsrechtes in der völkerrechtlichen Diskussion einem Staat die militärische Abwehr von seine Sicherheit gefährdenden Aktivitäten ausgehend von fremden Staatsgebiet auch dann zugestanden wird, wenn das Ausmaß eines bewaffneten Angriffs nicht erreicht wurde bzw. seine Zurechnung schwierig ist und das Selbstverteidigungsrecht deshalb möglicherweise nicht greift. Problematisch wird dann aber die Hilfestellung durch andere Staaten, die militärische Beteiligung nur im Rahmen des Selbstverteidigungsrechtes des Angegriffenen gewähren dürfen.[3]

[Bearbeiten] Der Bündnisfall nach Art. 5 NATO-Vertrag

Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, inwieweit die Ausrufung des sog. Bündnisfalles nach Art. 5 NATO-Vertrag, wonach im Falle eines Angriffs auf einen der NATO-Staaten alle anderen NATO-Staaten diesen Angriff als gegen sie alle gerichtet begreifen wollen und die ihres Erachtens nach zur Wiederherstellung der Sicherheit des transatlantischen Gebietes erforderlichen Maßnahmen treffen, mit dem Verständnis des Selbstverteidigungsrechts in Einklang zu bringen war. Insofern die Anschläge des 11.Septembers dem Staate Afghanistan unter den Taliban unmittelbar oder mittelbar zugerechnet werden durften, war die Beteiligung von Nato-Staaten aufgrund des Bündnisfalls unproblematisch. Insofern eine solche Zurechnung verneint wird, hätten allein die USA und nicht Staaten der NATO das Recht auf ein militärisches Vorgehen gehabt.

[Bearbeiten] Die Durchführung der Operation

Die Kampfhandlungen begannen am 7. Oktober 2001. Dies schloss Luftangriffe von Flugzeugträgern in der arabischen See und B-2 Bombern ein. Die Angriffe dauerten 44 Stunden und stellten damit die bis dahin längste Mission der amerikanischen Luftwaffe dar. Am 19. Oktober 2001 griffen US Army Rangers einen Flugplatz der Taliban südlich von Kandahar an. In der Nacht des 20. Oktober landen die ersten 200 Fallschirmspringer in Kandahar. Tora Bora wird am 16. November bombardiert, zwei Tage später kommt es zur „Battle of Tarin Kot“. Die ersten Bodentruppen (500 Marines) erreichen Kandahar am 25. November. Am selben Tag kommt es zum ersten Verlust auf der amerikanischen Seite, die meisten der kämpfenden Taliban werden getötet.

Britische Pioniere zerstören am 10. Mai 2002 einen Tunnelkomplex zwischen den Provinzen Paktika und Paktia - Operation Snipe
Britische Pioniere zerstören am 10. Mai 2002 einen Tunnelkomplex zwischen den Provinzen Paktika und Paktia - Operation Snipe

Parallel dazu unternahm die Nordallianz eine Offensive, die am 13. November mit der kampflosen Besetzung von Kabul ihren Höhepunkt erreichte. Die Talibanhochburgen wurden dagegen erbittert umkämpft und erst in den folgenden Wochen eingenommen (Kunduz am 25. November und Kandahar am 7. Dezember).

[Bearbeiten] Reaktion in Deutschland

Der damalige Bundeskanzler Schröder (SPD) sprach von „uneingeschränkter Solidarität mit den USA“ und „Deutschlands neue Verantwortung auch an weltweiten Militäreinsätzen“. Am 7.11.2001 beantragte die Bundesregierung beim Bundestag die Zustimmung zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan. [4] Die Abstimmung über den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr im Bundestag verknüpfte Schröder mit einer Vertrauensfrage, um eine eigene Parlamentsmehrheit zu erhalten. Mögliche Abweichler sollten damit beeinflusst werden. Daraufhin verließ die baden-württembergische SPD-Abgeordnete Christa Lörcher [5] die Fraktion, da sie dem Krieg aus Gewissensgründen nicht zustimmen wollte. Aus der Grünen-Fraktion verweigerten am Ende vier der ursprünglich acht Abweichler die Zustimmung. Da die Fraktionsgemeinschaft der CDU/CSU den Einsatz der Bundeswehr zwar bejahte, Bundeskanzler Schröder aber nicht das Vertrauen aussprechen wollte, sprach der Bundestag mit gerade einmal zwei Stimmen mehr als benötigt Schröder das Vertrauen aus und bewilligte gleichzeitig den Bundeswehreinsatz in Afghanistan. Bundesverteidigungsminister Peter Struck bejahte ausdrücklich eine Verteidigung Deutschlands bereits am Hindukusch.

[Bearbeiten] Nach-Taliban-Ära

Nach der Einnahme weiter Teile des Landes durch die Nordallianz begannen Einheiten der Alliierten, darunter auch das KSK der Bundeswehr, mit der Suche nach Terroristen und in erster Linie nach Bin Laden (der aber bislang nicht gefasst wurde). Einzelne gefangene Taliban und mutmaßliche Al-Qaida-Terroristen wurden von den US-Streitkräften, völkerrechtlich umstritten und begleitet von Protesten durch Menschenrechtsorganisationen, auf den US-Stützpunkt Guantanamo auf Kuba verschleppt.

Kanadische Soldaten auf der Suche nach Taliban- und Al-Qaida-Kämpfern im Juli 2002
Kanadische Soldaten auf der Suche nach Taliban- und Al-Qaida-Kämpfern im Juli 2002
US-Soldaten des 141. Infanterieregiments in der Nähe von Bagram (Afghanistan) im Juni 2005
US-Soldaten des 141. Infanterieregiments in der Nähe von Bagram (Afghanistan) im Juni 2005

Es war das erklärte Ziel der Operation, Trainingscamps von Terroristen sowie ihre Infrastrukturen zu Al Kaida-Mitglieder zu fassen und terroristischen Aktivitäten in und aus Afghanistan ein Ende zu setzen. Auch der Sturz der Taliban sollte erreicht werden, da man diesen vorwarf, die Al Kaida zu unterstützen und zu schützen. Die Operation sollte weiterhin die humanitäre Situation in Afghanistan wesentlich verbessern und die Grundlagen für eine, wie auch immer geartete, „Demokratisierung“ schaffen. Es ist umstritten, ob dieses Ziel erreicht ist. Zwar fanden im Herbst 2005 allgemeine Wahlen statt, jedoch ist die Sicherheitslage weiterhin prekär.Die Menschenrechtssituation ist schwierig; insbesondere die Lage der Frauen und die Situation in den Gefängnissen sowie die fortgesetzte Bekämpfung der Taliban durch die USA und Koalitionstruppen, die auch zivile Opfer fordert, werden kritisiert. Ende September 2004 erhielt Afghanistan 20 Radpanzer Fuchs aus Deutschland. Die Lieferung ist Bestandteil der angekündigten Ausrüstungshilfe. Ein Teil der unbewaffneten Truppentransporter wird in die Vereinigten Arabischen Emirate transportiert, wo afghanische Soldaten am Gerät ausgebildet werden. Die Transportkosten übernehmen die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Bundeswehr stationierte im Rahmen eines ISAF-Kommandos knapp 1.800 Soldaten im Land. Der Wiederaufbau des Landes sei, nach den Worten des damaligen Außenministers Joschka Fischer (Die Grünen), ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“. In dem vom Krieg zerstörten Land müsse der Aufbau eines Drogenstaates unter anderem durch Hilfe zur Selbsthilfe und den Aufbau der Polizei verhindert werden, so Fischer. Während des Einsatzes in Kabul starben auch deutsche Soldaten.

Im Norden von Kundus ist, auf ISAF-Befehl, ein deutsches Wiederaufbauteam mit ca. 230 Soldaten und 50 zivilen Hilfskräften stationiert worden. Bislang ist die NATO-geführte ISAF mit ihren ca. 5.500 Mann allerdings nur in Kabul eingesetzt. In Kundus sollen bis zu 450 deutsche Soldaten zivile Aufbauhelfer schützen. Das deutsche ISAF-Kontingent soll damit auf bis zu 2.250 Soldaten steigen. Die ISAF soll so die Übergangsregierung von Präsident Hamid Karsai effektiv unterstützen. Ziel ist es, den Einfluss einer späteren regulären Regierung bis in die Provinzen auszuweiten, da diese bisher von regionalen Kriegsfürsten („Warlords“) beherrscht werden, deren Finanzquelle die vorwiegend auf den US-Absatzmarkt strömenden Opiate bilden.

Gleichzeitig hat in der Provinz Kundus die Entwaffnung von Milizen begonnen. Im Rahmen des Projektes ist geplant, in den kommenden zwei Jahren ca. 100.000 Milizionäre im Land zu entwaffnen. Wer seine Waffe abgibt, erhält, je nach Dienstgrad, 200 bis 475 Dollar sowie Lebensmittel, Zivilkleidung und einen Orden. Zudem werden eine Fortbildung und die Vermittlung in eine reguläre Arbeitsstelle oder eine Starthilfe als Bauer angeboten.

Bei einer Sondersitzung am 28. September 2005 beschlossen Bundestag und Kabinett mit großer Mehrheit die Ausweitung des Mandats, wodurch die Anzahl von 2.250 auf 3.000 Soldatinnen und Soldaten erhöht sowie die Einsatzdauer um ein Jahr verlängert wurde (bis Oktober 2006).

Am 3. November wurde der komplette Norden Afghanistans der Befugnis-Zone der Bundeswehr übergeben. Somit bleibt noch der Westen von spanisch-italienischen Soldaten kontrolliert und der noch umkämpfte Süden und Osten von US-Truppen.

[Bearbeiten] Jüngste Entwicklung

Die Bundesregierung (Drucksache 16/4298) hat beim Bundestag einen Antrag auf Entsendung weiterer bis zu 500 Soldaten gestellt, die mit Tornado Flugzeugen für Aufklärung und Überwachung in Afghanistan sorgen sollen. [6] Am 9.3.2007 stimmte der Bundestag diesem Antrag zu. [7]

[Bearbeiten] Zahlen

[Bearbeiten] Getötete

- Soldaten, insgesamt seit Kriegsbeginn (Stand vom 4. März 2007[8])

  • 538 getötete Koalitionssoldaten davon
    • 371 US-Soldaten
    • 50 britische Soldaten
    • 44 kanadische Soldaten
    • 20 spanische Soldaten
    • 18 deutsche Soldaten
    • 9 französische Soldaten
    • 9 italienische Soldaten
    • 4 rumänische Soldaten
    • 4 niederländische Soldaten
    • 3 dänische Soldaten
    • 2 schwedische Soldaten
    • 1 australischer Soldat
    • 1 norwegischer Soldat
    • 1 portugiesischer Soldat
    • 1 nord koreanischer Soldat
  • Eine unbekannte Zahl afghanischer Soldaten.

- Zivilisten:

  • Die Angaben sind sehr unterschiedlich, offizielle Angaben liegen nicht vor.
    • Laut Marc W. Herold's [9] kamen über 3.600 Zivilisten bei US-Bombardements ums Leben.
    • Jonathan Steele nannte im „The Guardian“ ein Zahl zwischen 20.000 bis 49.600 Menschen, welche als Konsequenz durch die Invasion starben.
    • Eine Studie der Los Angeles Times nannte eine Zahl von ca. 1.000 zivilen Opfern.

[Bearbeiten] Verwundete

  • 1.061 verwundete US-amerikanische Soldaten seit Beginn des Krieges [10]

[Bearbeiten] Verluste der Bundeswehr

  • Am 6. März 2002 sterben in der Nähe von Kabul zwei Soldaten des Heeres, als sie eine Flugabwehrrakete vom Typ SA-3 Goa entschärfen wollen. Die Oberfeldwebel Thomas Kochert und Mike Rubel gehörten der Kampfmittelbeseitigungskompanie 11 mit Standort Munster in Niedersachsen an. Außer ihnen kommen auch drei dänische Soldaten ums Leben.
  • Am 21. Dezember 2002 kommen 7 Soldaten beim Absturz eines Militärhubschraubers vom Typ CH-53GS (German Special) nahe Kabul ums Leben: Hauptmann Friedrich Deininger, Stabsunteroffizier Frank Ehrlich, Hauptfeldwebel Heinz-Ullrich Hewußt, Hauptfeldwebel Bernhard Kaiser, Hauptfeldwebel Thomas Schiebel, Hauptgefreiter Enrico Schmidt und Oberstleutnant Uwe Vierling. Sie gehörten den Heeresfliegerregimentern 15 und 25 an.
  • Am 29. Mai 2003 kommt der Stabsgefreite Stefan Kamins 12 Kilometer südlich von Kabul ums Leben, als sein Fahrzeug vom Typ Wolf auf eine Landmine fährt.
  • Am 7. Juni 2003 werden 4 ISAF-Soldaten durch eine Autobombe während einer Busfahrt zum Flughafen Kabul International Airport in Kabul getötet. Es handelt sich dabei um Stabsunteroffizier Jörg Baasch, Oberfähnrich Andreas Beljo, Feldwebel Helmi Jimenez-Paradis und Oberfeldwebel Carsten Kühlmorgen.
  • Am 26. Juni 2005 werden Hauptfeldwebel Andreas Heine und Oberfeldwebel Christian Schlotterhose in der Provinz Takhar in Rustaq getötet. Sie gehörten dem PRT Kunduz Provincial Reconstruction Team an und kamen beim Beladen von Lastwagen mit abgegebener Munition und Waffen um. Jene hatten sich vermutlich aufgrund von Überlagerung entzündet.
  • Am 7. August 2005 kommt ein Soldat südöstlich von Kabul bei einem Verkehrsunfall ums Leben.
  • Am 14. November 2005 wird Oberstleutnant d.R. Armin Franz in Kabul durch einen Selbstmordattentäter in einem Auto getötet. Zwei ihn begleitende Kameraden werden schwer verletzt.

Bislang sind damit 18 Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ums Leben gekommen.

[Bearbeiten] Operationen des Krieges in Afghanistan

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Kristin Platt: Krieg in Afghanistan. Fink (2005), ISBN 3-770-53743-2
  • Wolf Wetzel: Krieg ist Frieden. Über Bagdad, Srebrenica, Genua, Kabul nach... ISBN 3-89771-419-1
  • Winfried Wolf: Afghanistan, der Krieg und die neue Weltordnung. Konkret, 2002, ISBN 3-894-58209-X (Rezension)
  • Hans Krech: Der Afghanistan-Konflikt 2001. Ein Handbuch, Berlin: Verlag Dr. Köster, 2002. (Bewaffnete Konflikte nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, Bd. 9).
  • Hans Krech: Der Afghanistan-Konflikt (2002-2004). Fallstudie eines asymmetrischen Konflikts, Berlin: Verlag Dr. Köster, 2004. (Bewaffnete Konflikte nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes, Bd. 15).

[Bearbeiten] Quellen

  1. Netzeitung zum Angebot bin Laden auszuliefern
  2. Fastenrath, Ulrich : Ein Verteidigungskrieg läßt sich nicht vorab begrenzen.Die Verfassung, das Völkerrecht und der Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen den Terrorismus , in FAZ vom 12.11.2001, S.8
  3. ebd.
  4. Antrag der Bundesregierung vom 7.11. 2001 im Wortlaut
  5. Angaben aus der 14. Legislaturperiode des dt. BT
  6. Schreiben der MdB Helga Lopez
  7. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6496526_NAV_REF1,00.html
  8. Siehe http://icasualties.org/oef/
  9. Dossier on Civilian Victims of United States' Aerial Bombing
  10. Stand vom 22. Oktober 2006, Quelle: http://icasualties.org/oif/

[Bearbeiten] Weblinks

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